Was muss ich beachten, um meinen Führerschein umzutauschen?

Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen möchten, müssen Sie bestimmte Unterlagen und Dokumente vorlegen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was Sie benötigen, um den Umtausch problemlos durchführen zu können.

Was ist beim Führerschein-Umtausch zu beachten?

Was ist beim Führerschein-Umtausch zu beachten?

Beim Umtausch des Führerscheins gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, ob man einen Papier-Führerschein oder einen Karten-Führerschein besitzt. Das Ausstellungsjahr des Führerscheins ist entscheidend dafür, wann der Umtausch erfolgen muss. Bei Papier-Führerscheinen bis zum 31. Dezember 1998 gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers als maßgeblich, während bei Karten-Führerscheinen ab dem 1. Januar 1999 das Ausstellungsjahr relevant ist.

Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, besteht eine Sonderregelung. Sie müssen den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Um den Umtausch durchzuführen, müssen bestimmte Unterlagen bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Dazu gehört in der Regel ein Identitätsnachweis wie Personalausweis oder Pass. Ob man persönlich informiert wird oder angeschrieben wird, hängt von der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden ab.

Nach dem Umtausch kann man den alten Führerschein behalten, wenn er zuvor von der Behörde ungültig gemacht wurde und man dies wünscht.

Auch im Ausland lebende Deutsche müssen ihren Führerschein umtauschen, wenn sie in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten. Dabei gelten spezielle Verfahren, je nachdem ob sie in einem EU-/EWR-Ausland oder außerhalb davon wohnen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort nach den genauen Regelungen zu erkundigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen. Der Umtausch verläuft schrittweise und gestaffelt nach Jahrgängen. Insgesamt müssen in Deutschland rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV).

Welche Unterlagen werden für den Umtausch des Führerscheins benötigt?

Welche Unterlagen werden für den Umtausch des Führerscheins benötigt?

Für Papier-Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998:

– Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass oder sonstiges Ausweisdokument)
– Aktuelles biometrisches Lichtbild
– Ggf. Sehtestbescheinigung

Für Karten-Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013:

– Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass oder sonstiges Ausweisdokument)
– Aktuelles biometrisches Lichtbild

Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach den genauen erforderlichen Unterlagen zu erkundigen, da dies je nach Behörde variieren kann.

Werden Fahrerlaubnisinhaber informiert, wenn sie ihren Führerschein tauschen müssen?

Werden Fahrerlaubnisinhaber informiert, wenn sie ihren Führerschein tauschen müssen?

Ja, die Fahrerlaubnisbehörden sind dazu verpflichtet, die Fahrerlaubnisinhaber zu informieren, wenn sie ihren Führerschein umtauschen müssen. Ob ein persönliches Anschreiben erfolgt, liegt jedoch in der Zuständigkeit der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde. Es ist auch möglich, dass entsprechende Informationen zum Pflichtumtausch in den Bürgerämtern und in der Tagespresse sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) verfügbar sind. Es wird empfohlen, regelmäßig nach Informationen zum Umtausch zu suchen und gegebenenfalls bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen.

Kann der alte Führerschein nach dem Umtausch behalten werden?

Ja, gemäß § 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung besteht die Möglichkeit, den alten Führerschein nach dem Umtausch zu behalten. Allerdings muss dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht worden sein. Es ist also nicht möglich, sowohl den alten als auch den neuen Führerschein gleichzeitig zu besitzen.

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand seinen alten Führerschein behalten möchte. Zum Beispiel kann es sentimentale oder persönliche Gründe geben, wie zum Beispiel ein besonderes Erinnerungsstück oder eine emotionale Bindung an den alten Führerschein. In manchen Fällen kann der alte Führerschein auch als zusätzliches Identifikationsdokument dienen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der neue Führerschein die gültige und offizielle Fahrerlaubnis darstellt. Der alte Führerschein hat nach dem Umtausch keine rechtliche Gültigkeit mehr und darf nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren alten Führerschein nach dem Umtausch zu behalten, sollten Sie sicherstellen, dass er an einem sicheren Ort aufbewahrt wird und vor Missbrauch geschützt ist.

Müssen im Ausland lebende Deutsche ihren Führerschein umtauschen?

Müssen im Ausland lebende Deutsche ihren Führerschein umtauschen?

Ja, sofern die im Ausland lebenden Deutschen in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen sie den Führerschein umtauschen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein abgelaufener Führerschein in Deutschland ungültig ist.

Für Deutsche, die im EU- / EWR-Ausland wohnen, ist die am jeweiligen Wohnort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig und wird entsprechend beraten.

Für Deutsche, die nicht im EU- / EWR-Ausland wohnen, erfolgt der Umtausch nach folgendem Verfahren:

1. Der Antragsteller wendet sich als Petent an die zuständige deutsche Behörde. Da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) jede untere Verwaltungsbehörde zuständig. Es wird empfohlen, die führerscheinausstellende Behörde zu kontaktieren.

2. Die Behörde sendet dem Petenten die notwendigen Unterlagen zu.

3. Der Petent sendet die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive Foto gemäß der Passverordnung an die zuständige Behörde zurück.

4. Der neue Führerschein wird produziert und an die Auslandsvertretung/Honorarkonsuln übersandt.

5. Die Auslandsvertretung bzw. der/die Honorarkonsul/in a) prüft die Identität (anhand des vorliegenden Ausweisdokuments) b) händigt, sofern keine Bedenken hinsichtlich der Identität bestehen, den neuen Führerschein aus. Sollten Zweifel hinsichtlich der Eignung bestehen, beispielsweise aufgrund offensichtlicher Trunkenheit o.ä., sollte die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen informiert werden. c) zieht den alten Führerschein ein bzw. *nimmt die gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 5 StVG abzugebende Versicherung an Eides entgegen und d) übersendet den alten Führerschein bzw. *die beglaubigte Versicherung an Eides statt an die ausstellende Behörde.

Zudem wird empfohlen, sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde am Wohnort nach den dortigen Regelungen zu erkundigen.

Bis wann müssen Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt wurden?

Bis wann müssen Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt wurden?

Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies betrifft sowohl Papier-Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 als auch Karten-Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013.

Umtausch nach Jahrgängen gestaffelt

Der Umtausch der Führerscheine erfolgt in Deutschland schrittweise und gestaffelt nach Jahrgängen. Die erste Stufe betrifft die Papier-Führerscheine, da diese eine geringere Fälschungssicherheit aufweisen und noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) gespeichert sind.

Unterlagen für den Umtausch

Für den Umtausch des Führerscheins müssen Sie einen Identitätsnachweis vorlegen, wie beispielsweise Ihren Personalausweis oder Reisepass. Weitere erforderliche Unterlagen werden Ihnen von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zugesandt.

Informationen zum Umtausch

Ob Sie persönlich informiert oder angeschrieben werden, liegt in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden. Es empfiehlt sich, regelmäßig die Informationen zum Pflichtumtausch in den Bürgerämtern, in der Tagespresse oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) zu überprüfen.

Behalten des alten Führerscheins

Nach dem Umtausch haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten Führerschein gemäß § 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung zu behalten, sofern dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht wurde.

Führerscheinumtausch im Ausland

Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen ebenfalls ihren Führerschein umtauschen. Hierbei ist die am Wohnort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Für Deutsche, die nicht im EU-/EWR-Ausland wohnen, gelten spezielle Verfahrensregeln. Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen deutschen Behörde oder der Auslandsvertretung nach den genauen Vorgehensweisen zu erkundigen.

Um Ihren Führerschein umzutauschen, benötigen Sie bestimmte Dokumente wie Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und einen Nachweis über Ihre Wohnadresse. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den örtlichen Behörden in Verbindung zu setzen, um den genauen Ablauf des Umtauschprozesses zu erfahren. Der Führerscheinumtausch ist notwendig, um den EU-Richtlinien gerecht zu werden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.