Fiktionsbescheinigung: Informationen und Voraussetzungen

Eine Fiktionsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von der deutschen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Sie dient als vorübergehender Aufenthaltstitel für Ausländer, deren Antrag auf einen regulären Aufenthaltstitel noch nicht abgeschlossen ist. Die Fiktionsbescheinigung ermöglicht es den Betroffenen, legal in Deutschland zu bleiben und bestimmte Rechte wahrzunehmen, bis über ihren Antrag entschieden wurde.

1. Was ist eine Fiktionsbescheinigung und wofür wird sie benötigt?

Eine Fiktionsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das ausgestellt wird, wenn über den Antrag auf einen Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden konnte. Sie dient als vorläufiger Nachweis für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Die Fiktionsbescheinigung wird benötigt, um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen zu können oder um den Aufenthalt im Bundesgebiet nachzuweisen.

Die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erfolgt nur dann, wenn ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt wurde und über diesen Antrag noch nicht entschieden werden konnte. Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt, ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) noch nicht ausgehändigt werden kann oder der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.

Um eine Fiktionsbescheinigung beantragen zu können, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller entweder einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen oder sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen. Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte können keine Fiktionsbescheinigung erhalten.

Eine Fiktionsbescheinigung gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz. Zudem muss ein Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin erbracht werden, zum Beispiel durch eine Meldebestätigung oder einen Mietvertrag mit Einzugsbestätigung des Vermieters.

Die Fiktionsbescheinigung ist wichtig, um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen zu können oder den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen. Sie dient als vorläufiger Nachweis, bis über den Antrag auf einen Aufenthaltstitel entschieden wurde.

2. Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung

2. Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung

Gültiger Aufenthaltstitel oder rechtmäßiger Aufenthalt ohne Visum

Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, muss die Antragstellerin oder der Antragsteller entweder einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte – Kategorie D -) besitzen oder sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt. Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) können keine Fiktionsbescheinigung beantragen.

Antrag auf Aufenthaltstitel

Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird und bei Vorsprache noch nicht über den Antrag entschieden werden kann. Es ist daher erforderlich, einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu stellen, um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Gültiger Pass oder Passersatz

Eine Fiktionsbescheinigung gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz. Es ist daher notwendig, einen gültigen Reisepass vorzulegen.

Bisheriger Aufenthaltstitel

Sofern vorhanden, sollte der bisherige Aufenthaltstitel mitgebracht werden, beispielsweise der elektronische Aufenthaltstitel (eAT).

Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin

Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, muss ein Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin erbracht werden. Dies kann entweder durch eine Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder einen Mietvertrag und eine Einzugsbestätigung des Vermieters erfolgen.

Postanschrift

Die Postanschrift für die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung lautet:
Friedrich-Krause-Ufer 24, Berlin.

3. Wie beantrage ich eine Fiktionsbescheinigung?

Voraussetzungen:

  • Um eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen, müssen Sie entweder einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte – Kategorie D) besitzen oder sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen, weil Ihre Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt.
  • Personen mit einem Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) können keine Fiktionsbescheinigung erhalten.

Antragstellung:

  1. Eine Fiktionsbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird und bei Vorsprache noch nicht über den Antrag entschieden werden kann.
  2. Sie müssen daher einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen, um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bringen Sie immer einen gültigen Pass oder Passersatz mit. Die Fiktionsbescheinigung gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Reisedokument.
  • Falls vorhanden, bringen Sie auch Ihren bisherigen Aufenthaltstitel mit, z.B. den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
  • Sie müssen außerdem einen Nachweis über Ihren Hauptwohnsitz in Berlin vorlegen. Dies kann entweder eine Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder ein Mietvertrag und eine Einzugsbestätigung des Vermieters sein.

Antragsadresse:

Bitte senden Sie Ihren Antrag an folgende Postanschrift:

Friedrich-Krause-Ufer 24, Berlin

4. Notwendige Unterlagen für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung

Allgemeine Informationen

– Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden.
– Die Fiktionsbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wurde und noch keine Entscheidung über den Antrag getroffen werden konnte.
– Die Fiktionsbescheinigung gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz.

Erforderliche Unterlagen

1. Gültiger Aufenthaltstitel:
– Es muss entweder ein gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte – Kategorie D) vorliegen.
– Oder die Person darf sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten, weil ihre Staatsangehörigkeit sie dazu berechtigt.

2. Bisheriger Aufenthaltstitel:
– Sofern vorhanden, sollte der bisherige Aufenthaltstitel mitgebracht werden, zum Beispiel der elektronische Aufenthaltstitel (eAT).

3. Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin:
– Eine Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder ein Mietvertrag und eine Einzugsbestätigung des Vermieters müssen vorgelegt werden.

4. Weitere spezifische Nachweise:
– Türkische Staatsangehörige, Asylberechtigte, Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Abs. 4 S. 1 AufenthG, Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen, sowie Ausländer, die für ihren Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, müssen einen aktuellen Nachweis über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorlegen.

5. Postanschrift:
– Die Fiktionsbescheinigung wird an folgende Postanschrift verschickt: Friedrich-Krause-Ufer 24, Berlin.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und je nach individueller Situation weitere Unterlagen erforderlich sein können. Es wird empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu informieren.

5. Gültigkeit einer Fiktionsbescheinigung in Verbindung mit einem Pass oder Passersatz

Gültiger Pass oder Passersatz

Eine Fiktionsbescheinigung ist nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz gültig. Das bedeutet, dass die Person, die eine Fiktionsbescheinigung besitzt, auch einen gültigen Reisepass oder einen anerkannten Ersatz dafür vorweisen muss.

Bisheriger Aufenthaltstitel

Sofern vorhanden, sollte der bisherige Aufenthaltstitel mitgebracht werden. Dazu zählt beispielsweise der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Dieser dient als Nachweis für den bisherigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin

Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, muss ein Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin erbracht werden. Dies kann entweder durch eine Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder durch einen Mietvertrag und eine Einzugsbestätigung des Vermieters erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anforderungen erfüllt sein müssen, um eine Fiktionsbescheinigung beantragen zu können und dass diese nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz gültig ist.

6. Wo kann ich eine Fiktionsbescheinigung beantragen?

Antragsstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde

Um eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden. In Berlin ist dies das Landesamt für Einwanderung (LEA). Dort können Sie Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen und gleichzeitig eine Fiktionsbescheinigung beantragen, falls über Ihren Antrag noch nicht entschieden werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung einer Fiktionsbescheinigung müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen. Dazu gehören ein gültiger Pass oder Passersatz sowie der bisherige Aufenthaltstitel, sofern vorhanden. Des Weiteren müssen Sie nachweisen, dass Ihr Hauptwohnsitz in Berlin liegt. Hierfür können Sie entweder eine Meldebestätigung oder einen Mietvertrag mit Einzugsbestätigung des Vermieters vorlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung nur möglich ist, wenn bereits ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt wurde und über diesen Antrag noch nicht entschieden werden konnte.

Die Fiktionsbescheinigung ist ein vorläufiges Dokument, das einem Ausländer gewährt wird, der seinen Aufenthaltstitel verlängern möchte. Es ermöglicht ihm, legal in Deutschland zu bleiben, während über seinen Antrag entschieden wird. Die Bescheinigung bestätigt somit den fortlaufenden Aufenthalt und schützt vor einer möglichen Abschiebung.