Drohnenführerschein ab 250g: Online-Training & Test | Kostenlos & verpflichtend

Der Drohnenführerschein ist ab wann erforderlich? Informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen und Voraussetzungen für den Erwerb des Drohnenführerscheins in Deutschland. Erfahren Sie, ab welchem Gewicht und Einsatzgebiet ein Führerschein notwendig ist und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um legal Drohnenflüge durchführen zu können.

Ab welchem Alter ist der Drohnenführerschein erforderlich?

Allgemeines Mindestalter

Der Drohnenführerschein ist für alle Personen verpflichtend, die mit Drohnen in der Kategorie „open“ (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen möchten. Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre.

Ausnahmen für Spielzeugdrohnen

Es gibt jedoch einige Ausnahmen bezüglich des Mindestalters. Für „Spielzeugdrohnen“ gelten andere Regelungen. Hierbei kann das Mindestalter variieren und sollte im Einzelfall überprüft werden.

Mindestalter für Betreiber einer Drohne

Es ist wichtig zu beachten, dass das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber einer Drohne generell 18 Jahre beträgt. Dies bedeutet, dass man als Betreiber einer Drohne unabhängig vom Gewicht der Drohne mindestens 18 Jahre alt sein muss.

Drohnenführerschein: Altersvoraussetzungen und Anforderungen im Überblick

Altersvoraussetzungen

– Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht beträgt 16 Jahre, mit Ausnahmen für „Spielzeugdrohnen“.
– Das Mindestalter für den Betreiber einer Drohne beträgt 18 Jahre.

Anforderungen an Pilotinnen/Piloten je nach Gewicht der Drohne

– Für Drohnen in der Kategorie „open“ (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm ist der Drohnenführerschein verpflichtend.
– Unterkategorie A1: Es genügt, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
– Unterkategorie A2: Neben dem Online-Training und Online-Test ist auch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control erforderlich.
– Unterkategorie A3: Neben dem Benutzerhandbuch ist auch das Absolvieren des Online-Trainings und Online-Tests notwendig.

Bitte beachten Sie, dass eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden kann. Weitere Informationen zur Schulung von Fernpiloten sowie zu den einzelnen Drohnenkategorien und zur EU-Drohnen-Verordnung finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Wann ist der Drohnenführerschein verpflichtend?

Kategorie „open“ (Unterkategorien A1, A2, A3)

Der Drohnenführerschein ist für alle Personen verpflichtend, die mit Drohnen in der Kategorie „open“ fliegen möchten. Diese Kategorie umfasst die Unterkategorien A1, A2 und A3. Dabei handelt es sich um Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm.

Online-Training und Online-Test

In den meisten Fällen besteht der Drohnenführerschein aus einem Online-Training und einem Online-Test. Das Online-Training beinhaltet einen Online-Kurs, den man absolvieren muss. Der darauffolgende Online-Test besteht aus 40 Multiple-Choice Fragen. Beides wird kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und kann auf der Website dronespace.at erledigt werden.

Mindestalter und Ausnahmen

Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, zum Beispiel für „Spielzeugdrohnen“. Beachten Sie jedoch, dass das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber einer Drohne 18 Jahre beträgt.

Gültigkeit des Kenntnisnachweises

Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

Mitführung des Drohnenführerscheins

Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

Themen im Online-Test

Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin.

Anerkennung anderer Prüfungen

Eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht ist nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

Für weitere Informationen zur Schulung von Fernpiloten, Registrierungspflicht, den einzelnen Drohnenkategorien und zur EU-Drohnen-Verordnung besuchen Sie bitte die Website oesterreich.gv.at oder informieren Sie sich über die Verordnung (EU) 2019/947.

Alles, was Sie über den Drohnenführerschein wissen müssen

Wer braucht einen Drohnenführerschein?

Der Drohnenführerschein ist für alle Personen verpflichtend, die mit Drohnen in der Kategorie „open“ (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen möchten. Es gibt jedoch Ausnahmen für „Spielzeugdrohnen“. Das Mindestalter, um den Drohnenführerschein zu erlangen und Drohnen ab 250 Gramm zu lenken, beträgt 16 Jahre. Für die Betreiberin/den Betreiber einer Drohne beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

Wie kann man den Drohnenführerschein erhalten?

Der Drohnenführerschein besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test mit 40 Multiple-Choice Fragen. Diese werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können auf dronespace.at absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Trainings und Tests kann der Drohnenführerschein selbst gespeichert oder ausgedruckt werden. Der Nachweis muss bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitgeführt werden.

Welche Themen werden im Online-Test behandelt?

Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre. Je nach Gewicht der Drohne (Unterkategorien A1, A2, A3) variieren die Anforderungen an die Pilotinnen/Piloten.

Bitte beachten Sie, dass eine bereits bei Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden kann. Weitere Informationen zur Schulung von Fernpiloten, Registrierungspflicht, den einzelnen Drohnenkategorien und zur EU-Drohnen-Verordnung finden Sie auf oesterreich.gv.at und in der konsolidierten Fassung der Verordnung (EU) 2019/947.

Der Drohnenführerschein: Voraussetzungen und Prüfungsinhalte

Voraussetzungen für den Drohnenführerschein

Um mit Drohnen in der Kategorie „open“ (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen zu dürfen, ist der Drohnenführerschein verpflichtend. Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht beträgt 16 Jahre, es gibt jedoch Ausnahmen für „Spielzeugdrohnen“. Es ist wichtig zu beachten, dass das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber einer Drohne 18 Jahre beträgt.

Inhalte der Prüfung

Der Drohnenführerschein besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test mit 40 Multiple-Choice Fragen. Die Themen des Tests umfassen Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch. Für Unterkategorie A1 genügt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen. Für Unterkategorie A3 gilt ebenfalls die Pflicht sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie das Absolvieren von Online-Training und Online-Test. Für den Betrieb in Unterkategorie A2 ist zusätzlich Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control erforderlich.

Prüfungsablauf und Nachweis

Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis des Führerscheins muss bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitgeführt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt wird.

Weitere Informationen zur Schulung von Fernpiloten, Registrierungspflicht, zu den einzelnen Drohnenkategorien und zur EU-Drohnen-Verordnung finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Ab wann kann man den Drohnenführerschein machen?

Der Drohnenführerschein kann von Personen ab 16 Jahren gemacht werden, die Drohnen mit einem Gewicht von mindestens 250 Gramm in der Kategorie „open“ fliegen möchten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für „Spielzeugdrohnen“, bei denen das Mindestalter niedriger sein kann. Um den Drohnenführerschein zu erlangen, müssen Sie ein Online-Training absolvieren, das aus einem Online-Kurs und einem Online-Test mit 40 Multiple-Choice-Fragen besteht. Dieses Training und der Test werden kostenlos von Austro Control angeboten und können auf der Website dronespace.at durchgeführt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Trainings und Tests können Sie Ihren Drohnenführerschein direkt selbst speichern oder ausdrucken. Der Nachweis des Führerscheins muss bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. auf dem Handy) oder in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm beträgt 16 Jahre, während das Mindestalter für den Betreiber einer Drohne 18 Jahre beträgt.

Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig. Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Gerät (z.B. Handy) abgespeichert werden. Ebenso gilt dies für die Versicherungspolizze. Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

In Deutschland ist der Drohnenführerschein ab einem Gewicht von 250 Gramm verpflichtend. Dies dient der Sicherheit im Luftraum und dem Schutz von Menschen und Eigentum. Es ist wichtig, dass Drohnenpiloten die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um Unfälle zu vermeiden. Die Registrierung und Schulung sind unkompliziert und ermöglichen es jedem Interessierten, legal und verantwortungsbewusst Drohnen zu fliegen.