Urnenüberführung: Darf man eine Urne selber überführen?

Darf man eine Urne selber überführen? Erfahren Sie hier, welche rechtlichen Bestimmungen gelten und welche Schritte Sie beachten sollten, wenn Sie die Überführung einer Urne selbst durchführen möchten.

1. Bestattungsgesetz: Darf man eine Urne selbst überführen?

Das deutsche Bestattungsgesetz

Gemäß dem deutschen Bestattungsgesetz ist klar geregelt, dass eine Urne beigesetzt werden muss. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Urne zur Überführung in ein Land ohne Bestattungspflicht ausgehändigt zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie an Eides statt versichern, die Urne auch auszuführen.

Möglichkeit der Urnenübergabe in Deutschland

Die Oase der Ewigkeit bietet Ihnen auch in Deutschland die Möglichkeit, eine Urne ausgehändigt zu bekommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Grabplatz für eine spätere Almwiesenbestattung in der Schweiz nicht im Paketpreis enthalten ist.

Friedhofszwang in Deutschland

Der Friedhofszwang gilt auch bei Feuerbestattungen in Deutschland. Das bedeutet, dass die Urne auf einem Friedhof, in befriedeten Wäldern oder auf hoher See beigesetzt werden muss. Wenn Sie die Urne nicht in ein Land ohne Bestattungspflicht überführen möchten, benötigen Sie also einen Beisetzungsort.

Rückführung der Urne nach Deutschland

Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland, um diese zu Hause aufzubewahren, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es ist wichtig, diese Entscheidung reifen zu lassen und sich bewusst zu machen, dass dies nicht erlaubt ist.

Zeitrahmen für die Beisetzung

Die Bestattung der Urne bzw. die Ausführung der Urne aus Deutschland muss innerhalb von 6 Wochen ab Zeitpunkt der Einäscherung erfolgen.

Urnenübergabe und Kosten

Die Urnenübergabe an Angehörige zur Überführung in ein Land ohne Bestattungspflicht ist als Paketpreis für 1499,- € inkl. MwSt. zzgl. Grabplatz und die Gebühr für den Totenschein erhältlich.

Abholung der Urne

Die Oase der Ewigkeit ermöglicht es Ihnen, die Urne selbst in Empfang zu nehmen. Alternativ kann die Urne auch durch die Oase der Ewigkeit zugesandt werden, in der Regel mit GO Express & Logistic.

Zusatzleistungen und Kosten

Es können zusätzliche Kosten für verschiedene Dienstleistungen wie Abholung im Seniorenheim, Hospiz oder zu Hause entstehen. Auch das Einholen fehlender Dokumente oder die Abholung des Beerdigungsscheins bei der Kripo können zusätzliche Gebühren verursachen.

Dies sind nur einige Informationen zum Thema „Darf man eine Urne selbst überführen?“. Weitere Fragen können in unserem Fragen & Antworten Katalog beantwortet werden, und unser Beratungsteam steht Ihnen gerne von Montag bis Freitag zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website www.feuerbestattungen24.de

2. Möglichkeiten der Urnenüberführung gemäß deutschem Bestattungsgesetz

2. Möglichkeiten der Urnenüberführung gemäß deutschem Bestattungsgesetz

Das deutsche Bestattungsgesetz schreibt vor, dass eine Urne beigesetzt werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Urne in ein Land ohne Bestattungspflicht überführt wird. In diesem Fall müssen Sie uns an Eides statt versichern, dass Sie die Urne auch tatsächlich ausführen werden.

Die Oase der Ewigkeit bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Urne auch in Deutschland ausgehändigt zu bekommen. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Paketpreis der Grabplatz für eine spätere Almwiesenbestattung in der Schweiz nicht enthalten ist.

Es erfolgt keine Kontrolle über die erfolgte Beisetzung, da Sie die Beisetzung selbst durchführen müssen. Der Friedhofszwang in Deutschland schreibt vor, dass die Urne auf einem Friedhof, in befriedeten Wäldern oder auf hoher See beigesetzt werden muss, selbst bei Feuerbestattungen.

Wenn Sie also die Urne nicht in ein Land ohne Bestattungspflicht überführen möchten, benötigen Sie einen Beisetzungsort. Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland und deren Aufbewahrung zu Hause stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Es ist wichtig, diese Entscheidung sorgfältig zu bedenken. Die Bestattung oder Ausführung der Urne aus Deutschland muss innerhalb von 6 Wochen ab Zeitpunkt der Einäscherung erfolgen.

Die Oase der Ewigkeit ermöglicht es Ihnen, die Urne selbst in Empfang zu nehmen. Die Übergabe erfolgt entweder persönlich oder die Urne wird Ihnen per Post zugesandt, in der Regel mit GO Express & Logistic.

Für mögliche Auslagen wie Kühlkosten oder Gebühren für die Ausstellung der Todesbescheinigung im Krankenhaus wird eine Kaution erhoben. Nicht genutzte Mittel werden nach Abschluss des Auftrags zurückerstattet.

Bitte tragen Sie den Vor- und Nachnamen der verstorbenen Person ein sowie den Sterbeort. Wenn der Sterbefall in einem Seniorenheim, Hospiz oder zu Hause eingetreten ist, können zusätzliche Kosten für die Abholung anfallen.

Falls sich die Kripo in einen Sterbefall eingeschaltet hat, ist eine Zusatzleistung zur Abholung des Beerdigungsscheins oder der Freigabe erforderlich. In seltenen Fällen kann auch ein Besuch bei der Staatsanwaltschaft notwendig sein.

Wenn Sie keine Unterlagen zum Familienstand des Verstorbenen haben, kümmern wir uns um das Einholen fehlender Dokumente. Die städtischen Gebühren sind bereits im Preis enthalten, jedoch nur für Verstorbene, die in Deutschland geboren wurden.

Gerne übernehmen wir auch die Formalitäten wie das Anschreiben von Krankenkasse, Rentenversicherung und anderen Versicherungen. Dafür benötigen wir entsprechende Unterlagen per Mail.

Bei einer sofortigen Abholung innerhalb von 12 Stunden oder an Feiertagen und am Wochenende aufgrund fehlender Kühlung fallen zusätzliche Kosten an.

Die Übergabe der Urne an Angehörige ist als Paketpreis von 1499,- € inklusive MwSt. erhältlich, jedoch ohne Grabplatz und Gebühr für den Totenschein.

Weitere Informationen zu Bestattungen in Bremen, Bremerhaven, Bayern und Rheinland-Pfalz finden Sie auf unserer Website. Bei Fragen können Sie uns unter der angegebenen Telefonnummer erreichen.

Wir bieten Finanzierungsmöglichkeiten von 3 bis 24 Monaten zu günstigen Konditionen an, abhängig von Ihrer Bonität. Feuerbestattungen24.de ermöglicht Ihnen einen kostengünstigen Weg zur Beauftragung einer Bestattung.

Die gesamte Abwicklung kann online erfolgen. Wenn Sie uns die benötigten Originalunterlagen nicht persönlich übergeben können, senden Sie diese bitte per Post mit Sendungsverfolgung an das zuständige Standesamt.

Für weitere Fragen finden Sie Antworten in unserem Fragen & Antworten Katalog oder kontaktieren Sie unser Beratungsteam während der Geschäftszeiten. Weitere Informationen über uns finden Sie auch auf unserer Website www.feuerbestattungen24.de.

In folgenden Bundesländern übernehmen wir die Bestattung mit Übergabe der Urne an Angehörige: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Für die Abholung des Beerdigungsscheins bei der Staatsanwaltschaft sind wir rund um die Uhr erreichbar unter ✆ +49 (0) 23 63 55 85 35 0. Bei Fragen können Sie uns gerne unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 0700 024 anrufen.

3. Einschränkungen beim Transport einer Urne ohne Bestattungspflicht

Friedhofszwang in Deutschland

Gemäß dem deutschen Bestattungsgesetz ist festgelegt, dass eine Urne beigesetzt werden muss. Dies gilt auch für Feuerbestattungen. Die Beisetzung kann auf einem Friedhof, in befriedeten Wäldern oder auf hoher See erfolgen. Wenn Sie die Urne nicht in ein Land ohne Bestattungspflicht überführen möchten, benötigen Sie also einen Beisetzungsort.

Rückführung der Urne nach Deutschland

Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland, um diese zu Hause aufzubewahren, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es ist daher wichtig, diese Entscheidung gut zu überdenken und sich an die geltenden Bestimmungen zu halten.

Beisetzung innerhalb von 6 Wochen

Nach der Einäscherung muss die Beisetzung der Urne innerhalb von 6 Wochen erfolgen. Es ist wichtig, diesen Zeitrahmen einzuhalten.

Kontrolle über die Beisetzung

Wenn Sie die Urne selbst ausführen und beisetzen möchten, erfolgt keine Kontrolle über die erfolgte Beisetzung. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Beisetzung ordnungsgemäß durchzuführen.

Mögliche Auslagen bei der Überführung

Bei der Überführung einer Urne können verschiedene Auslagen entstehen, wie zum Beispiel Kühlkosten oder Gebühren für die Ausstellung der Todesbescheinigung im Krankenhaus. Eine eventuell nötige Fristverlängerung oder das Einholen fehlender Dokumente können ebenfalls Kosten verursachen. Nicht genutzte Mittel werden nach Abschluss des Auftrags zurückerstattet.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und es ratsam ist, sich bei konkreten Fragen an einen Bestattungsdienstleister oder Rechtsanwalt zu wenden.

4. Wichtige Informationen zur Überführung einer Urne ins Ausland

4. Wichtige Informationen zur Überführung einer Urne ins Ausland

1. Gesetzliche Bestimmungen

Gemäß dem deutschen Bestattungsgesetz ist es vorgeschrieben, dass eine Urne beigesetzt werden muss. Wenn Sie die Urne in ein Land ohne Bestattungspflicht überführen möchten, müssen Sie uns an Eides statt versichern, dass Sie dies tun werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Friedhofszwang in Deutschland auch bei Feuerbestattungen gilt und die Urne auf einem Friedhof, in befriedeten Wäldern oder auf hoher See beigesetzt werden muss.

2. Beisetzungsort erforderlich

Wenn Sie die Urne nicht in ein Land ohne Bestattungspflicht überführen möchten, benötigen Sie einen Beisetzungsort in Deutschland. Die Oase der Ewigkeit bietet Ihnen die Möglichkeit, die Urne persönlich in Empfang zu nehmen oder sie per Post zugesandt zu bekommen.

3. Rückführung der Urne nach Deutschland

Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland, um sie dort aufzubewahren, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist daher nicht erlaubt. Es ist wichtig, diese Entscheidung sorgfältig abzuwägen.

4. Frist für die Ausführung der Urne

Die Ausführung der Urne aus Deutschland muss innerhalb von 6 Wochen ab Zeitpunkt der Einäscherung erfolgen.

5. Kosten und weitere Dienstleistungen

Die Oase der Ewigkeit bietet Ihnen die Möglichkeit, die Urne zur Überführung in ein Land ohne Bestattungspflicht für einen Paketpreis von 1499,- € inkl. MwSt. zzgl. Grabplatz und Gebühr für den Totenschein zu erhalten. Es können zusätzliche Kosten für Auslagen wie Kühlkosten oder Gebühren für Todesbescheinigungen im Krankenhaus entstehen. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Auftrags.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und im Einzelfall abweichen können. Es wird empfohlen, sich bei konkreten Fragen an das Beratungsteam der Oase der Ewigkeit zu wenden.

5. Rückführung der Urne nach Deutschland: Was ist erlaubt, was nicht?

Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland, um diese zu Hause in Deutschland aufzubewahren, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß dem deutschen Bestattungsgesetz ist klar geregelt, dass die Urne auf einem Friedhof, in befriedeten Wäldern oder auf hoher See beigesetzt werden muss.

Der in Deutschland geltende Friedhofszwang schreibt vor, dass die Beisetzung einer Urne innerhalb von 6 Wochen ab Zeitpunkt der Einäscherung erfolgen muss. Wenn Sie die Urne nicht in ein Land ohne Bestattungspflicht überführen möchten, benötigen Sie also einen Beisetzungsort.

Durch Ihre Unterschrift haben Sie uns bereits bestätigt, dass Sie die Urne in ein Land ohne Bestattungspflicht ausführen möchten. Es ist jedoch äußerst wichtig, diese Entscheidung reifen zu lassen und möglicherweise davon Abstand zu nehmen.

Bitte beachten Sie auch, dass eine Kontrolle über die erfolgte Beisetzung nicht stattfindet, da Sie die Beisetzung selbst durchführen müssen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland zur Aufbewahrung zu Hause ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es ist wichtig, sich an die Vorgaben des deutschen Bestattungsgesetzes zu halten und einen geeigneten Beisetzungsort zu wählen.

6. Beachten Sie den Friedhofszwang: Wo darf eine Urne beigesetzt werden?

Laut dem deutschen Bestattungsgesetz ist klar geregelt, dass eine Urne beigesetzt werden muss. Dies bedeutet, dass die Urne auf einem Friedhof, in befriedeten Wäldern oder auf hoher See beigesetzt werden muss. Es besteht also eine Bestattungspflicht in Deutschland.

Wenn Sie die Urne nicht in ein Land ohne Bestattungspflicht überführen möchten, benötigen Sie einen Beisetzungsort. Die Oase der Ewigkeit bietet Ihnen die Möglichkeit, die Urne selber in Empfang zu nehmen oder sie Ihnen zuzusenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland und deren Aufbewahrung zu Hause eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es ist daher ratsam, diese Entscheidung gut zu überdenken.

Die Bestattung der Urne bzw. die Ausführung der Urne aus Deutschland muss innerhalb von 6 Wochen nach der Einäscherung erfolgen.

Weitere Informationen:

  • Der Friedhofszwang gilt auch für Feuerbestattungen
  • Die Beisetzung kann auf einem Friedhof, in befriedeten Wäldern oder auf hoher See erfolgen
  • Sie können die Urne zur Überführung in ein Land ohne Bestattungspflicht ausgehändigt bekommen
  • Eine Kontrolle über die erfolgte Beisetzung erfolgt nicht
  • Die Oase der Ewigkeit bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Urne in Deutschland ausgehändigt zu bekommen

Ja, es ist erlaubt, eine Urne selbst zu überführen. Allerdings müssen dabei bestimmte Voraussetzungen und Vorschriften beachtet werden, um den würdevollen Umgang mit dem Verstorbenen zu gewährleisten. Es empfiehlt sich daher, sich vorab genau über die geltenden Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.