Steuererklärung 2021: Abgabefrist endet am 31. Oktober

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 steht bevor. Erfahren Sie hier, bis wann Sie Ihre Steuerunterlagen einreichen müssen und welche Vorteile eine rechtzeitige Abgabe mit sich bringt.

Abgabepflicht und Fristen für die Steuererklärung 2021

Abgabepflicht und Fristen für die Steuererklärung 2021

Die Abgabepflicht und Fristen für die Steuererklärung 2021 sind wie folgt:

Abgabepflicht

– Wenn Sie einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen haben, zum Beispiel aufgrund hoher Fahrtkosten oder einer doppelten Haushaltsführung.
– Wenn Sie Einkünfte erzielt haben, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde, und diese Einkünfte über 410 Euro im Jahr betragen, zum Beispiel Mieteinnahmen.
– Wenn Sie steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410 Euro im Jahr erhalten haben.
– Wenn Sie in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft leben und Ihr Partner bereits eine einzeln zu veranlagende Steuererklärung abgegeben hat.
– Wenn Sie und Ihr zusammen zu veranlagender Partner Lohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III und V oder die Steuerklassen IV mit Faktor gewählt haben.
– Wenn Sie nicht verheiratete oder geschiedene Eltern sind und einen Freibetrag für das gemeinsame Kind anders als hälftig aufteilen möchten, dies gilt auch für den Ausbildungsfreibetrag und den Behinderten-Pauschbetrag.
– Wenn Sie sich scheiden lassen haben und im selben Jahr wieder geheiratet haben, oder wenn Sie verwitwet sind und noch im selben Jahr erneut heiraten.
– Wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Gehalt bekommen haben und die Steuerklasse VI gewählt haben.
– Wenn Sie innerhalb eines Jahres bei mehr als einer Arbeitgeberin bzw. einem Arbeitgeber beschäftigt waren und in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein „S“ eingetragen ist, was bedeutet, dass Ihre neue Arbeitgeberin bzw. Ihr neuer Arbeitgeber Lohnsteuer für sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld berechnet hat, ohne den früheren Arbeitslohn zu berücksichtigen.
– Wenn Sie eine Abfindung erhalten haben und die Lohnsteuer nach der „Fünftel-Regelung“ einbehalten wurde.
– Wenn Sie Kapitalerträge erzielt haben, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde.
– Wenn Sie einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren hatten und im Steuerbescheid festgestellt wurde, dass ein verbleibender Verlustvortrag besteht.

Fristen

– Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist.
– Bei steuerlich beratenen Personen verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.
– Für die Steuererklärung 2021 hatten alle Steuerpflichtigen drei Monate mehr Zeit, sodass die Frist bis zum 31. Oktober 2022 verlängert wurde. Bei steuerlich beratenen Personen gilt der 31. August 2023 als Abgabefrist.
– Für die Steuererklärung 2022 müssen alle Steuerpflichtigen die Erklärung bis zum 2. Oktober 2023 einreichen. Bei steuerlich beratenen Personen verlängert sich die Frist auf den 31. Juli 2024.
– Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirtschaftliche Tätige müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag 10.347 Euro für eine einzeln zu veranlagende Person und 20.694 Euro für ein zusammen zu veranlagendes Ehepaar oder eine zusammen zu veranlagende Lebenspartnerschaft.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt Sie nicht automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, auch wenn keiner der genannten Gründe zur Abgabepflicht auf Sie zutrifft. In Ausnahmefällen können Sie beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, wenn Sie den Abgabetermin nicht einhalten können.

Die Festsetzungsfrist für freiwillig abgegebene Steuererklärungen beträgt vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres. Für die Steuererklärung 2021 muss diese bis zum 31. Dezember 2025 beim Finanzamt eingetroffen sein, um noch mit einer Steuererstattung rechnen zu können.

Um Ihre Steuererklärung einzureichen, können Sie entweder die benötigten Papierformulare im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen oder Ihre Steuererklärung online über ELSTER erstellen und an Ihr Finanzamt übermitteln. In einigen Fällen besteht sogar eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe.

Bis wann muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 eingereicht werden?

Die Steuererklärung für das Jahr 2021 muss bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eingereicht werden. Für Personen, die steuerlich beraten werden, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. August 2023. Dies gilt auch für die Steuererklärung für das Jahr 2022, die bis zum 02. Oktober 2023 eingereicht werden muss. Bei steuerlich beratenen Personen verlängert sich die Frist sogar auf den 31. Juli 2024.

Es gibt verschiedene Gründe, warum man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Zum Beispiel wenn man einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen hat, Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt hat, steuerfreie Lohnersatzleistungen über 410 Euro erhalten hat oder in einer Ehe- bzw. Lebenspartnerschaft lebt und der Partner bereits eine einzeln zu veranlagende Steuererklärung abgegeben hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt Sie in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern kann, auch wenn keiner der genannten Gründe auf Sie zutrifft. Wenn man absehen kann, dass man den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte man beim Finanzamt eine schriftliche Fristverlängerung beantragen.

Wenn man ausschließlich Arbeitslohn bezieht und bereits Lohnsteuer einbehalten wurde, ist man grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Man kann jedoch freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben (sogenannte Antragsveranlagung). Die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung kann sich insbesondere dann lohnen, wenn man mit einer Steuererstattung rechnet.

Es ist wichtig, die festgesetzten Fristen einzuhalten, da nach Ablauf der Festsetzungsfrist keine Steuererstattung mehr erwartet werden kann. Für das Jahr 2021 muss die Steuererklärung bis zum 31. Dezember 2025 beim Finanzamt eingetroffen sein, um noch eine Steuererstattung zu erhalten.

Um die Steuererklärung einzureichen, können Sie entweder die benötigten Papierformulare herunterladen oder Ihre Steuererklärung online über ELSTER erstellen und an Ihr Finanzamt übermitteln. In einigen Fällen besteht sogar eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe.

Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2021

Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2021

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 war der 31. Oktober 2022. Für steuerlich beratene Personen wurde die Frist auf den 31. August 2023 verlängert. Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 einreichen, müssen Sie diese bis zum 02. Oktober 2023 abgeben. Bei steuerlich beratenen Personen verlängert sich die Frist sogar auf den 31. Juli 2024.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie verpflichtet sein könnten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zum Beispiel, wenn Sie einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen haben oder Einkünfte erzielt haben, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde (wie Mieteinnahmen oder steuerfreie Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr). Auch in bestimmten Situationen wie einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft mit getrennter Veranlagung oder einer Scheidung mit erneuter Heirat kann eine Steuererklärung erforderlich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt Sie nicht automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, auch wenn keiner dieser genannten Gründe auf Sie zutrifft. In Ausnahmefällen können Sie beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, falls Sie den Abgabetermin nicht einhalten können.

Wenn Sie ausschließlich Arbeitslohn beziehen und bereits Lohnsteuer durch Ihren Arbeitgeber einbehalten wurde, sind Sie grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Sie können jedoch freiwillig eine Steuererklärung abgeben, was sich insbesondere dann lohnen kann.

Die Festsetzungsfrist für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung beträgt vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres. Für das Jahr 2021 muss die Steuererklärung daher bis zum 31. Dezember 2025 beim Finanzamt eingetroffen sein, um noch mit einer Steuererstattung rechnen zu können.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung entweder auf Papierformularen oder online über das ELSTER-System einzureichen. In manchen Fällen besteht sogar eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag „Elektronische Abgabepflicht“.

Wann ist der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2021?

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2021 war der 31. Oktober 2022. Diese Frist galt für alle Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren und keine steuerliche Beratung in Anspruch genommen haben.

Für Personen, die steuerlich beraten wurden, wurde die Abgabefrist auf den 31. August 2023 verlängert.

Es ist wichtig zu beachten, dass das zuständige Finanzamt in bestimmten Fällen die Einkommensteuererklärung vorab anfordern kann, jedoch nicht vor dem 31. Juli des Folgejahres.

Wenn Sie den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten Sie beim Finanzamt eine schriftliche Fristverlängerung beantragen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine solche Verlängerung.

Versäumen Sie die Abgabefrist, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Eine Steuererstattung kann dann nicht mehr erwartet werden.

Die Steuererklärung für das Jahr 2021 muss bis zum 31. Dezember 2025 beim Finanzamt eingetroffen sein, um noch eine mögliche Steuererstattung zu erhalten.

Es empfiehlt sich, die Steuererklärung online über das ELSTER-System einzureichen. Hierbei können Sie sich bei ELSTER registrieren und alle Steuererklärungen vollständig online erstellen und an Ihr Finanzamt übermitteln.

Bitte beachten Sie auch mögliche Verpflichtungen zur elektronischen Abgabe, die in bestimmten Fällen bestehen können. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag „Elektronische Abgabepflicht“.

Wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen und ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, das vom 1. Juli bis zum 30. Juni geht, endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung entsprechend später.

Es ist wichtig, sich selbst darüber zu informieren, ob man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Das Finanzamt fordert nicht automatisch zur fristgerechten Abgabe auf.

Steuererklärung 2021: Deadline und Pflichten

Die Deadline für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 war der 31. Oktober 2022. Für steuerlich beratene Personen wurde die Frist auf den 31. August 2023 verlängert.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie verpflichtet sein könnten, eine Steuererklärung abzugeben:

  • Sie haben einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen lassen, zum Beispiel aufgrund hoher Fahrtkosten oder einer doppelten Haushaltsführung.
  • Sie haben Einkünfte erzielt, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde, wie zum Beispiel Mieteinnahmen.
  • Sie haben steuerfreie Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr erhalten, wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld.
  • Sie leben in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft und Ihr Partner hat bereits eine einzeln zu veranlagende Steuererklärung abgegeben.
  • Sie und Ihr Partner haben Lohn bezogen und die Steuerklassenkombination III und V oder die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt.
  • Sie sind nicht verheiratete oder geschiedene Eltern und wollen einen Freibetrag für das gemeinsame Kind anders als hälftig aufteilen.
  • Sie haben sich scheiden lassen oder sind verwitwet und im selben Jahr erneut geheiratet.
  • Sie haben von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Gehalt bezogen und die Steuerklasse VI gewählt.
  • Sie waren innerhalb eines Jahres bei mehr als einer Arbeitgeberin beschäftigt und in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ist ein „S“ eingetragen.
  • Sie haben eine Abfindung erhalten, für die die Lohnsteuer nach der „Fünftel-Regelung“ einbehalten wurde.
  • Sie haben Kapitalerträge erzielt, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde.
  • Sie hatten einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren.

Wenn Sie selbständig, gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich tätig sind, besteht eine Abgabepflicht, wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Für 2022 beträgt dieser 10.347 Euro für eine einzeln zu veranlagende Person und 20.694 Euro für ein zusammen zu veranlagendes Ehepaar oder eine zusammen zu veranlagende Lebenspartnerschaft.

Es ist wichtig, sich selbst darüber zu informieren, ob man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Das Finanzamt fordert nicht automatisch zur fristgerechten Abgabe auf. Wenn keiner der genannten Gründe zur Abgabeverpflichtung zutrifft, kann das Finanzamt jedoch per Post zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordern.

Wichtige Informationen zur Abgabefrist der Steuererklärung 2021

Verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung 2021

Für die Steuererklärung des Jahres 2021 hatten Steuerpflichtige drei Monate mehr Zeit. Die reguläre Abgabefrist wurde vom 31. Juli auf den 31. Oktober 2022 verlängert. Für steuerlich beratene Personen gilt eine weitere Verlängerung bis zum 31. August 2023.

Abgabepflicht und -fristen für bestimmte Personengruppen

Arbeitnehmer sind unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, zum Beispiel wenn sie einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen haben oder Einkünfte erzielt haben, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Auch in Fällen wie Scheidung, Heirat, mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder Kapitalerträgen ohne Abgeltungssteuer besteht eine Abgabepflicht.

Freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können Sie freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dies kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen.

Festsetzungsfrist für freiwillige Steuererklärungen

Wenn Sie nicht zur fristgerechten Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben Sie vier Jahre Zeit, um freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Für die Steuererklärung des Jahres 2021 muss diese bis zum 31. Dezember 2025 beim Finanzamt eingetroffen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann keine Steuererstattung mehr erwartet werden.

Elektronische Abgabe der Steuererklärung

Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist in vielen Fällen verpflichtend oder empfohlen. Sie können sich bei ELSTER registrieren und Ihre Steuererklärungen online erstellen und an das Finanzamt übermitteln.

Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen aus Land- und Forstwirtschaft

Für Einkommensteuererklärungen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft betreffen und nach dem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni ermittelt werden, gelten gesonderte Abgabefristen.

Die Steuererklärung für das Jahr 2021 muss bis zum 31. Juli 2022 abgegeben werden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um mögliche Strafen zu vermeiden. Es empfiehlt sich jedoch, die Steuererklärung frühzeitig zu erledigen, um eventuelle Rückzahlungen oder steuerliche Vorteile zeitnah zu erhalten.