Ein Bausparvertrag wird dann zuteilungsreif, wenn die vereinbarte Mindestsparsumme erreicht ist. Erfahren Sie in diesem Artikel, wann und unter welchen Bedingungen Sie Ihren Bausparvertrag nutzen können.
Wann wird ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Ein Bausparvertrag wird zuteilungsreif, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Mindestguthaben von 40 oder 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme angespart wurde. Die genaue Höhe des Mindestguthabens ist abhängig vom Tarif des Vertrags. Zusätzlich muss die Mindestbewertungszahl erreicht werden und eine bestimmte Zeit muss vergangen sein.
Das Bausparkassengesetz verbietet es, bei Vertragsabschluss einen festen Zuteilungszeitpunkt zu nennen. Dieser hängt auch von den Spar- und Tilgungsleistungen der anderen Bausparer im Kollektiv ab. Sobald der Vertrag zuteilungsreif ist, erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Bausparkasse wie beispielsweise der LBS.
Um die Bausparsumme auszahlen zu lassen, müssen Sie die Zuteilung schriftlich annehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, sowohl das angesparte Guthaben samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen als auch das Darlehen zu nutzen. Alternativ können Sie die Zuteilung ausschlagen und sich nur das Guthaben auszahlen lassen, ohne das Darlehen zu verwenden. In diesem Fall endet der Vertrag nach Auszahlung des Guthabens.
Wenn Sie den Vertrag noch nicht nutzen möchten, aber in Zukunft planen, eine Immobilie zu kaufen und dafür die Bausparsumme benötigen werden, können Sie Ihre Bausparkasse informieren und den Vertrag ruhen lassen. Sie sparen dann nicht weiter, sondern warten auf den passenden Zeitpunkt für die Zuteilung.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bausparsumme zu erhöhen und weiter zu sparen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die ursprünglich vereinbarte Summe für das geplante Vorhaben nicht ausreicht oder nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist. Beachten Sie jedoch, dass ein Bauspardarlehen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf.
Die genaue Höhe der monatlichen Rate und die Dauer der Tilgung stehen in Ihrem Bausparvertrag. Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens endet der Vertrag.
Wenn Sie das Darlehen bereits vor Zuteilungsreife benötigen, können Sie mit Ihrer Bausparkasse sprechen, um eine Lösung zu finden.
Möglichkeiten, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif wird
Zuteilung annehmen:
Sie können sich das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen auszahlen lassen und außerdem das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, um eine Immobilie oder ein anderes gefördertes Vorhaben zu finanzieren.
Zuteilung ausschlagen:
Sie können sich nur das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen auszahlen lassen, das Bauspardarlehen aber ausschlagen. Haben Sie keine Förderung erhalten, können Sie Guthaben und Zinsen frei verwenden. Haben Sie zum Beispiel die Wohnungsbauprämie erhalten, ist nur eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie etwa ein Immobilienerwerb möglich.
Zuteilungsreife anpassen:
Sie können die Bausparsumme oft noch einmal erhöhen und weiter bausparen.
Zuteilung aufschieben:
Sie können den Vertrag ruhen lassen, bis Sie das Geld brauchen.
Was tun, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?
Zuteilung annehmen:
Wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird, haben Sie die Möglichkeit, das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen auszahlen zu lassen und das Bauspardarlehen zu nutzen. Dies ermöglicht Ihnen, eine Immobilie oder ein anderes gefördertes Vorhaben zu finanzieren.
Zuteilung ausschlagen:
Sie können sich auch dafür entscheiden, nur das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen auszahlen zu lassen und das Bauspardarlehen abzulehnen. Wenn Sie keine Förderungen erhalten haben, können Sie Guthaben und Zinsen frei verwenden. Falls Sie jedoch beispielsweise Wohnungsbauprämien erhalten haben, ist nur eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie der Immobilienerwerb möglich.
Zuteilungsreife anpassen:
In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, die Bausparsumme noch einmal zu erhöhen und weiterhin Geld anzusparen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die ursprünglich vereinbarte Summe für Ihr geplantes Vorhaben nicht ausreicht oder nicht genug Eigenkapital vorhanden ist.
Zuteilung aufschieben:
Falls Sie noch nicht bereit sind, den Bausparvertrag einzusetzen, können Sie den Vertrag ruhen lassen. Dadurch wird das Sparen vorübergehend eingestellt und der Vertrag bleibt bestehen. Sie können die Zuteilung dann zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen lassen, wenn Sie das Geld tatsächlich benötigen.
Es ist ratsam, sich mit Ihrem Sparkassenberater oder Ihrer Bausparkasse in Verbindung zu setzen, um gemeinsam zu überlegen, welche Option für Sie am besten geeignet ist. Die Entscheidung müssen Sie anschließend schriftlich treffen.
Die verschiedenen Optionen bei Zuteilung eines Bausparvertrags
Zuteilung annehmen:
– Das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen kann ausgezahlt werden.
– Das Bauspardarlehen kann genutzt werden, um eine Immobilie oder ein anderes gefördertes Vorhaben zu finanzieren.
Zuteilung ausschlagen:
– Nur das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen wird ausgezahlt.
– Das Bauspardarlehen wird abgelehnt.
– Bei Erhalt bestimmter Förderungen wie der Wohnungsbauprämie ist nur eine wohnwirtschaftliche Verwendung möglich.
Zuteilungsreife anpassen:
– Die Bausparsumme kann oft noch einmal erhöht werden, um weiter zu sparen.
Zuteilung aufschieben:
– Der Vertrag kann ruhen gelassen werden, bis das Geld benötigt wird.
Wie Sie von einem zuteilungsreifen Bausparvertrag profitieren können
1. Nutzung des angesparten Geldes
Wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird, haben Sie die Möglichkeit, das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen auszahlen zu lassen. Dieses Geld können Sie dann für den Kauf einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung verwenden. Es dient als Eigenkapital und kann Ihnen helfen, bessere Konditionen bei der Finanzierung zu erhalten.
2. Inanspruchnahme des Bauspardarlehens
Zusätzlich zum angesparten Guthaben können Sie auch das Bauspardarlehen nutzen, um Ihre Immobilienfinanzierung abzuschließen. Das Darlehen wird von Ihrer Bausparkasse bereitgestellt und ermöglicht es Ihnen, einen Teil des Kaufpreises oder der Baukosten zu finanzieren. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel mit monatlichen Raten über einen festgelegten Zeitraum.
3. Flexibilität bei der Entscheidung
Wenn Ihr Vertrag zuteilungsreif wird, haben Sie verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können die Zuteilung schriftlich annehmen und sowohl das Guthaben als auch das Darlehen nutzen. Alternativ können Sie die Zuteilung ausschlagen und sich nur das Guthaben auszahlen lassen. In diesem Fall endet der Vertrag nach der Auszahlung des Guthabens. Eine weitere Option ist es, den Vertrag ruhen zu lassen, wenn Sie aktuell keine Immobilie kaufen möchten, aber in Zukunft planen, das Geld zu nutzen.
4. Anpassung der Bausparsumme
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bausparsumme zu erhöhen und weiter zu sparen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die ursprünglich vereinbarte Summe nicht ausreicht oder wenn Sie mehr Eigenkapital benötigen. Durch eine Erhöhung der Bausparsumme können Sie Ihre Finanzierung besser an Ihre Bedürfnisse anpassen.
5. Nutzung staatlicher Förderungen
Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag kann auch den Zugang zu staatlichen Förderungen ermöglichen. Je nach individueller Situation können Sie beispielsweise von der Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester oder vermögenswirksamen Leistungen profitieren. Diese Förderungen können Ihre Finanzierung zusätzlich unterstützen und Ihnen finanzielle Vorteile bieten.
Zusammenfassend bietet ein zuteilungsreifer Bausparvertrag Ihnen die Möglichkeit, Eigenkapital anzusparen und dieses für den Kauf einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung zu nutzen. Durch die Kombination aus angespartem Guthaben und Bauspardarlehen erhalten Sie eine flexible Finanzierungsoption mit potenziellen staatlichen Förderungen. Es ist ratsam, sich von Ihrem Sparkassenberater oder Ihrer LBS beraten zu lassen, um die beste Option für Ihre individuelle Situation zu finden.
Tipps und Informationen zum Zeitpunkt der Zuteilung eines Bausparvertrags
1. Überlegungen vor der Zuteilung
– Bevor Sie die Zuteilung Ihres Bausparvertrags annehmen, sollten Sie sorgfältig überlegen, ob Sie das angesparte Geld und das Darlehen für den geplanten Immobilienkauf oder ein anderes Vorhaben verwenden möchten.
– Prüfen Sie, ob Ihre finanzielle Situation und Ihre Pläne zum aktuellen Zeitpunkt eine Nutzung des Bauspardarlehens sinnvoll machen.
– Beraten Sie sich mit Ihrem Sparkassenberater oder Ihrer LBS, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
2. Optionen nach der Zuteilung
– Wenn Ihr Vertrag zuteilungsreif wird, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Zuteilung annehmen und sowohl das angesparte Guthaben als auch das Darlehen nutzen.
– Alternativ können Sie die Zuteilung ablehnen und sich nur das Guthaben auszahlen lassen. In diesem Fall endet der Vertrag nach Auszahlung des Guthabens.
– Eine weitere Option ist es, den Vertrag ruhen zu lassen, wenn der Kauf einer Immobilie in geraumer Zeit geplant ist und Sie dann auf das Bauspardarlehen angewiesen sind.
– Es besteht auch die Möglichkeit, die Bausparsumme zu erhöhen und weiter zu sparen, falls die ursprünglich vereinbarte Summe nicht ausreicht oder mehr Eigenkapital benötigt wird.
3. Wichtiges zur Tilgung des Darlehens
– Nach der Zuteilung des Bausparvertrags beginnt die Rückzahlungsphase des Darlehens. Sie zahlen monatliche Raten, die sich aus Zinsen und Tilgung zusammensetzen.
– Die Höhe der monatlichen Rate und die Dauer der Rückzahlung sind im Bausparvertrag festgelegt.
– Mit jeder Rate tilgen Sie einen Teil der Restschuld, während die Zinsen mit der Zeit günstiger werden.
– Es ist wichtig, dass Sie das Darlehen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden dürfen.
4. Kommunikation mit Ihrer Bausparkasse
– Wenn Sie den Vertrag vorzeitig nutzen möchten, sprechen Sie mit Ihrer Bausparkasse über mögliche Lösungen.
– Informieren Sie Ihre Bausparkasse auch dann, wenn Sie den Vertrag ruhen lassen oder die Bausparsumme erhöhen möchten.
– Ihr Sparkassenberater oder Ihre LBS unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihren Bausparvertrag und den Zeitpunkt der Zuteilung.
Ein Bausparvertrag wird dann zuteilungsreif, wenn die vereinbarte Mindestsparsumme erreicht ist und eine gewisse Zeit vergangen ist. Die Zuteilung ermöglicht den Erhalt eines Darlehens zum Bau oder Kauf einer Immobilie. Es lohnt sich, frühzeitig einen Bausparvertrag abzuschließen, um von günstigen Konditionen und staatlichen Förderungen zu profitieren.