Tipps und Vorgaben für den Bau eines Anhängers – So bauen Sie Ihren eigenen Anhänger

„Entdecken Sie die Freude des Selberbauens und gestalten Sie Ihren eigenen Anhänger! Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und erschaffen Sie ein maßgeschneidertes Fahrzeug, das all Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Mit unseren praktischen Tipps und Anleitungen gelingt Ihnen der Bau ganz einfach. Starten Sie jetzt Ihr DIY-Projekt und erleben Sie Stolz und Zufriedenheit, wenn Ihr eigener Anhänger fertiggestellt ist.“

Vorschriften und Anforderungen für den Eigenbau von Anhängern

Einleitung

Der Eigenbau von Anhängern lohnt sich heutzutage nur noch, wenn man einen ganz besonderen Anhänger schaffen möchte und die eigene Arbeitszeit nicht berücksichtigt. Hersteller von Anhängern kaufen die benötigten Teile in großen Mengen ein und profitieren dadurch von günstigen Einkaufspreisen im Vergleich zu Kleinabnehmern. Die Arbeitszeit pro Anhänger ist so minimal, dass die Hersteller sehr wirtschaftlich in Deutschland produzieren können. Zudem haben sie eine Gesamtbetriebserlaubnis für ihre Anhänger und müssen daher keine Kosten für eine TÜV-Einzelabnahme tragen.

Vorgaben vom TÜV für den Eigenbau

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Vorhaben vor dem Baubeginn mit dem TÜV abstimmen. Es gibt bestimmte Teile, die bauartgenehmigt sein müssen und mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sein sollten. Dazu gehören alle lichttechnischen Einrichtungen einschließlich Glühlampen, die Zug-Kugelkupplung, das Zugrohr bzw. die Zugdeichsel und Auflaufeinrichtungen.

Des Weiteren müssen bestimmte Teile getypt sein und mit einem Fabrikschild versehen werden. Wenn Sie gebrauchte Teile verwenden möchten, müssen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sein.

Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Andernfalls müssen drei Geschwindigkeitsschilder angebracht werden. Für die Tempo 100 Ausnahmeregelung bei gebremsten Anhängern müssen zusätzlich hydraulische Radstoßdämpfer montiert und die Reifen mindestens den Geschwindigkeitsindex L haben.

Die Verarbeitung aller Bauteile muss sauber, solide und ausreichend dimensioniert sein. Schweißungen am Zugrohr dürfen nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung erfolgen. Das Zugrohr muss formschlüssig mit der Achse oder dem Rahmen verbunden sein, während Schanierstifte verschweißt werden sollten. Beachten Sie auch die Ein- bzw. Anbauhinweise für Achse, Zugrohr, lichttechnische Einrichtungen und gegebenenfalls für die Auflaufbremse.

Die freitragende Länge des Zugrohres darf die maximal zulässige Grenze gemäß der allgemeinen Bauartgenehmigung nicht überschreiten. Zur Befestigung der Zug-Kugelkupplung am Zugrohr können Distanzhülsen erforderlich sein.

Die elektrische Anlage, einschließlich des Steckers, sollte nach DIN ausgeführt werden (7- oder 13-polig). Schlussleuchten (Klemme 58) müssen separat abgesichert werden. Bei Anhängern mit abnehmbarem Leuchtenträger, wie beispielsweise Bootsanhänger, müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht sein. An der Vorderseite sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig.

Wenn der Anhängerumriss mehr als 400 mm über den äußeren Rand der Begrenzungsleuchte des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite zwei Begrenzungsleuchten (mindestens 350 mm und maximal 1500 mm hoch) angebracht sein. Die weißen Rückstrahler und Begrenzungsleuchten dürfen nicht weiter als 150 mm von der äußeren Begrenzung des Anhängers entfernt sein. Eine seitliche Kenntlichmachung erfordert gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler.

Anhänger mit einer Breite von mehr als 1,8 m dürfen und solche mit mehr als 2,1 m müssen außen je eine nach vorn weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchte haben. An der Rückseite des Anhängers müssen sich zwei rote Schluss-, Brems- und gelbe Blinkleuchten, zwei rote Dreieck-Rückstrahler sowie ein oder zwei Nebelschlussleuchten befinden. Alle paarweise angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen symmetrisch angebaut sein. Ist nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden, muss sie in der Mitte des Fahrzeugs oder links davon angeordnet sein. Der niedrigste Punkt der Nebelschlussleuchte(n) darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. Der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen von Nebelschlussleuchte und Bremsleuchte muss mehr als 100 mm betragen. Zusätzlich können Anhänger mit ein oder zwei Rückfahrscheinwerfern (mindestens 250 mm und maximal 1200 mm hoch) ausgestattet sein.

Bei der Konstruktion des Anhängers sollten abgerundete Profile und Verschlüsse verwendet werden, um scharfkantige Teile am äußeren Fahrzeug zu vermeiden. Es ist erforderlich, eine ausreichende Stützlast am Kupplungskopf zu haben (mindestens 4% des Anhängelasts, auch im Leerzustand). Dies kann durch entsprechendes Lastvormaß erreicht werden. Wenn die maximale Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt, ist eine Stützeinrichtung wie beispielsweise ein Stützrad erforderlich.

Eine Radabdeckung über die volle Reifenbreite bis mindestens 150 mm oberhalb des Radmittelpunktes ist erforderlich. Achten Sie auf die Freigängigkeit der Räder. Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) sollte vorne rechts am Rahmen eingeschlagen werden (mit 8mm-Schlagzahlen). Bei Einzelanfertigungen wird die FIN vom TÜV-Sachverständigen zugewiesen.

Wenn das zulässige Gesamtgewicht mehr als 750 kg beträgt, sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich. Diese müssen gemäß DIN 76051 ausgeführt sein. Die Anbringung sollte sicher und leicht zugänglich sein. Beachten Sie auch die Tragfähigkeit der Räder und Reifen. Es dürfen nur Reifen gleicher Bauart (Diagonal- oder Radialreifen) und gleiche Felgen verwendet werden. Je nach Bolzenlochausführung der Radschüssel müssen zur Befestigung der Räder Kegel- oder Kugelbundmuttern verwendet werden. Die Reifengröße sollte entsprechend der Zuordnungsberechnung der Bremsanlage gewählt werden. Wenn an der Prüfanlage keine Waage vorhanden ist, sollten Sie eine Wiegekarte vorlegen können. Die Zuordnungsberechnung der Bremsanlage (nach EG) kann vom Auflaufbremsenhersteller erhalten werden.

Offene Fragen sollten rechtzeitig mit dem TÜV geklärt werden.

Kosten und technische Vorgaben für selbstgebaute Anhänger

1. Kosten

Der Eigenbau von Anhängern lohnt sich heutzutage nur noch, wenn man einen ganz besonderen Anhänger schaffen möchte und die eigene Arbeitszeit nicht berücksichtigt wird. Die Hersteller von Anhängern kaufen die benötigten Teile in großen Mengen ein und erzielen dadurch einen günstigen Einkaufspreis im Vergleich zum Kleinabnehmer. Die Arbeitszeit pro Anhänger ist so gering, dass die Hersteller sehr wirtschaftlich in Deutschland produzieren können. Im Gegensatz dazu können private Anhängerbauer bis zu EUR 200,- pro Anhänger für eine TÜV-Einzelabnahme zahlen.

2. Technische Vorgaben

Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Vorhaben vor dem Baubeginn mit dem TÜV abstimmen. Hier sind einige Vorgaben vom TÜV für den Eigenbau:

– Teile wie lichttechnische Einrichtungen einschließlich Glühlampen, Zug-Kugelkupplung, Zugrohr/Zugdeichsel und Auflaufeinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und ein amtliches Prüfzeichen tragen.
– Bei Verwendung von gebrauchten Teilen müssen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sein.
– Der Anhänger muss für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Andernfalls müssen 3 Geschwindigkeitsschilder angebracht werden.
– Die Verarbeitung aller Bauteile muss sauber, solide und ausreichend dimensioniert sein. Schweißungen am Zugrohr dürfen nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung erfolgen. Das Zugrohr muss formschlüssig mit der Achse oder dem Rahmen verbunden sein, und die Schanierstifte müssen verschweißt werden.
– Die elektrische Anlage, einschließlich des Steckers, muss nach DIN ausgeführt werden (7- oder 13-polig). Schlussleuchten müssen separat abgesichert werden.
– Bei Anhängern mit abnehmbarem Leuchtenträger müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht sein. An der Vorderseite sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig.
– Anhänger mit einer Breite von mehr als 1,8 m dürfen und solche mit mehr als 2,1 m müssen außen je eine nach vorn weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchte haben.
– Der Anhänger muss an der Rückseite ausgerüstet sein mit 2 roten Schluss-, Brems- und gelben Blinkleuchten, 2 roten Dreieck-Rückstrahlern sowie 1 oder 2 Nebelschlussleuchten.

Es ist wichtig, offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV zu klären und alle Vorgaben einzuhalten, um eine erfolgreiche Abnahme des selbstgebauten Anhängers zu gewährleisten.

TÜV-Vorschriften für den Bau von Einachsanhängern

Teile mit bauartgenehmigung und Prüfzeichen

– Alle lichttechnischen Einrichtungen einschließlich Glühlampen
– Zug-Kugelkupplung
– Zugrohr / Zugdeichsel
– Auflaufeinrichtungen

Teile mit Fabrikschild

– Bei Verwendung von gebrauchten Teilen müssen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sein.

Geschwindigkeit

– Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein.
– Bei Nichterfüllung sind 3 Geschwindigkeitsschilder anzubringen.
– Für die Tempo 100 Ausnahmeregelung bei gebremsten Anhängern müssen hydraulische Radstoßdämpfer montiert werden und die Reifen müssen mindestens über den Geschwindigkeitsindex L verfügen.

Bauweise und Verarbeitung

– Saubere, solide Verarbeitung mit ausreichender Dimensionierung aller Bauteile.
– Schweißungen am Zugrohr nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung.
– Zugrohr formschlüssig mit Achse oder Rahmen verbunden.
– Schanierstifte verschweißt.

Elektrische Anlage

– Elektrische Anlage (einschl. Stecker) nach DIN ausführen (7- oder 13-polig).
– Schlussleuchten (Klemme 58) getrennt absichern.
– Anhänger mit abnehmbarem Leuchtenträger müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht haben.
– An der Vorderseite sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig.

Lichttechnische Einrichtungen

– Bei Überstand des Anhängerumrisses über den äußeren Rand der Begrenzungsleuchte des Zugfahrzeuges müssen an der Vorderseite zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein.
– Weiße Rückstrahler und Begrenzungsleuchten dürfen nicht weiter als 150 mm von der äußeren Begrenzung des Anhängers entfernt sein.
– Seitliche Kenntlichmachung mit gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern erforderlich.
– Anhänger mit einer Breite von mehr als 1,8 m dürfen und solche mit mehr als 2,1m müssen außen je eine nach vorn weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchte haben.
– Anhänger müssen an der Rückseite ausgerüstet sein mit: 2 roten Schluss-, Brems- und gelben Blinkleuchten, 2 roten Dreieck-Rückstrahlern sowie 1 oder 2 Nebelschlussleuchte(n).
– Alle paarweise angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen symmetrisch angebaut sein.

Weitere Vorschriften

– Ausreichende Stützlast am Kupplungskopf (mind. 4% der Anhängelast, auch im Leerzustand) erforderlich.
– Radabdeckung über die volle Reifenbreite bis mind. 150 mm oberhalb des Radmittelpunktes erforderlich.
– Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) vorn rechts am Rahmen einschlagen.
– Bei mehr als 750 kg zul. Gesamtgewicht sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich.
– Tragfähigkeit der Räder und Reifen beachten.
– Nur Reifen gleicher Bauart und gleiche Felgen zulässig.
– Je nach Bolzenlochausführung der Radschüssel müssen zur Befestigung der Räder Kegel- oder Kugelbundmuttern verwendet werden.
– Wiegekarte vorlegen, falls keine Waage an der Prüfanlage ggf. Zuordnungsberechnung der Bremsanlage (nach EG) erhältlich vom Auflaufbremsenhersteller.

Bitte klären Sie weitere offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV ab.

Wirtschaftlichkeit des Eigenbaus von Anhängern

Vorteile des Eigenbaus

– Möglichkeit, einen individuellen Anhänger zu gestalten
– Kreative Freiheit bei der Auswahl von Materialien und Design
– Erfüllung spezieller Anforderungen und Bedürfnisse

Nachteile des Eigenbaus

– Hoher Zeitaufwand für den Bau eines Anhängers
– Kosten für die TÜV-Einzelabnahme können über EUR 200,- pro Anhänger betragen
– Hersteller kaufen Teile in großen Mengen ein und erzielen dadurch günstige Einkaufspreise

Es lohnt sich heute nur noch, einen Anhänger selbst zu bauen, wenn man einen ganz besonderen Anhänger schaffen möchte und die eigene Arbeitszeit nicht berücksichtigt wird. Die Arbeitszeit pro Anhänger ist so gering, dass professionelle Hersteller wirtschaftlich produzieren können. Sie kaufen benötigte Teile in großen Mengen ein und haben eine Gesamtbetriebserlaubnis für ihre Anhänger, wodurch sie keine Kosten für eine TÜV-Einzelabnahme zahlen müssen. Bevor man mit dem Bau beginnt, sollte man sein Vorhaben mit dem TÜV abstimmen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Es gibt bestimmte Vorgaben vom TÜV für den Eigenbau, wie zum Beispiel die Verwendung von bauartgenehmigten Teilen mit einem amtlichen Prüfzeichen oder getypten Teilen mit einem Fabrikschild. Der selbstgebaute Anhänger muss außerdem bestimmte technische Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise eine saubere und solide Verarbeitung mit ausreichender Dimensionierung aller Bauteile, eine korrekte elektrische Anlage nach DIN und die richtige Ausstattung mit lichttechnischen Einrichtungen. Es ist wichtig, alle Vorgaben und Hinweise des TÜV zu beachten, um einen sicheren und legalen Anhänger zu bauen.

Technische Anforderungen an selbstgebaute Anhänger

Teile mit bauartgenehmigt und amtlichem Prüfzeichen

– Alle lichttechnischen Einrichtungen einschließlich Glühlampen
– Zug-Kugelkupplung
– Zugrohr / Zugdeichsel
– Auflaufeinrichtungen

Teile mit Fabrikschild

Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung von gebrauchten Teilen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sein müssen.

Geschwindigkeit und Tempo 100 Ausnahmeregelung

Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Bei gebremsten Anhängern müssen zusätzlich hydraulische Radstoßdämpfer montiert werden und die Reifen müssen mindestens über den Geschwindigkeitsindex L verfügen.

Saubere Verarbeitung und Dimensionierung der Bauteile

– Schweißungen am Zugrohr nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung
– Zugrohr formschlüssig mit Achse oder Rahmen verbunden
– Schanierstifte verschweißt
– Einbauhinweise für Achse, Zugrohr, lichttechnische Einrichtungen und ggf. Auflaufbremse beachten

Lichttechnische Einrichtungen

– Elektrische Anlage (einschl. Stecker) nach DIN ausführen (7- oder 13-polig)
– Schlussleuchten (Klemme 58) getrennt absichern
– Anhänger mit abnehmbarem Leuchtenträger müssen zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest angebracht haben
– An der Vorderseite sind zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler zulässig
– Bei Überstand des Anhängerumrisses über den äußeren Rand der Begrenzungsleuchte des Zugfahrzeugs müssen zwei Begrenzungsleuchten angebracht sein

Weitere Anforderungen

– Verwendung von abgerundeten Profilen und Verschlüssen, keine scharfkantigen Teile am Fahrzeugäußeren
– Ausreichende Stützlast am Kupplungskopf (mind. 4% der Anhängelast, auch im Leerzustand) erforderlich
– Radabdeckung über die volle Reifenbreite bis mind. 150 mm oberhalb des Radmittelpunktes erforderlich
– Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) vorn rechts am Rahmen einschlagen (8mm-Schlagzahlen)
– Bei mehr als 750 kg zul. Gesamtgewicht sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich
– Tragfähigkeit der Räder und Reifen beachten

Tipps und Hinweise für den Bau eines eigenen Anhängers

Vor dem Baubeginn

– Stimmen Sie Ihr Vorhaben mit dem TÜV ab, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
– Achten Sie darauf, dass alle Teile, die bauartgenehmigt und mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sein müssen, diese Vorgabe erfüllen.
– Verwenden Sie bei gebrauchten Teilen nur solche, bei denen alle Typenschilder vorhanden und gut lesbar sind.

Bauvorschriften

– Der Anhänger muss für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Andernfalls sind drei Geschwindigkeitsschilder anzubringen.
– Achten Sie auf eine saubere, solide Verarbeitung mit ausreichender Dimensionierung aller Bauteile.
– Schweißen Sie das Zugrohr nur in der neutralen Zone (Rohrmitte) und in Längsrichtung. Das Zugrohr muss formschlüssig mit der Achse oder dem Rahmen verbunden sein.
– Beachten Sie die Einbauhinweise für Achse, Zugrohr, lichttechnische Einrichtungen und gegebenenfalls für die Auflaufbremse.

Lichttechnische Einrichtungen

– Führen Sie die elektrische Anlage (einschließlich Stecker) nach DIN aus (7- oder 13-polig).
– Bringen Sie an Anhängern mit abnehmbarem Leuchtenträger zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler fest an.
– An der Vorderseite dürfen zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein, wenn der Anhängerumriss mehr als 400 mm über den äußeren Rand der Begrenzungsleuchte des Zugfahrzeuges hinausragt.
– Die seitliche Kenntlichmachung erfolgt mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern.
– Anhänger mit einer Breite von mehr als 1,8 m dürfen und solche mit mehr als 2,1 m müssen außen je eine nach vorn weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchte haben.
– An der Rückseite des Anhängers müssen 2 rote Schluss-, Brems- und gelbe Blinkleuchten sowie 2 rote Dreieck-Rückstrahler und 1 oder 2 Nebelschlussleuchten angebracht sein.

Weitere Hinweise

– Achten Sie darauf, dass keine scharfkantigen Teile am Fahrzeugäußeren vorhanden sind.
– Die Stützlast am Kupplungskopf muss ausreichend sein (mindestens 4% der Anhängelast, auch im Leerzustand).
– Die Radabdeckung muss über die volle Reifenbreite bis mindestens 150 mm oberhalb des Radmittelpunktes erfolgen. Beachten Sie die Freigängigkeit der Räder.
– Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) muss vorn rechts am Rahmen eingeschlagen werden. Bei Einzelanfertigungen wird die FIN vom TÜV-Sachverständigen zugeteilt.
– Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg sind zwei Unterlegkeile mit Halterung erforderlich.
– Achten Sie auf die Tragfähigkeit der Räder und Reifen. Verwenden Sie nur Reifen gleicher Bauart (Diagonal- oder Radialreifen) und gleiche Felgen.
– Legen Sie eine Wiegekarte vor, falls keine Waage an der Prüfanlage vorhanden ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Selberbauen eines Anhängers eine kostengünstige und befriedigende Option sein kann. Es erfordert jedoch handwerkliches Geschick und die Kenntnis der geltenden Sicherheitsstandards. Mit der richtigen Planung und Materialauswahl kann ein maßgeschneiderter Anhänger entstehen, der den individuellen Bedürfnissen gerecht wird.