Ab wann gilt man als schwerbehindert? Erfahren Sie hier, ab welchem Grad der Behinderung eine Schwerbehinderung anerkannt wird und welche Vorteile damit verbunden sind.
Wann wird man als schwerbehindert eingestuft?
Definition der Schwerbehinderung
Laut dem Neunten Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 2 SGB IX) gelten Menschen als schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 festgestellt wurde. Diese Feststellung erfolgt durch das Versorgungsamt auf Grundlage des GdBs, der die Einschränkungen einer Person beschreibt.
Gleichstellung mit Schwerbehinderten
Menschen mit Behinderungen, die einen GdB von weniger als 50, aber mindestens 30 haben und infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder behalten können, können von der Agentur für Arbeit als schwerbehinderte Menschen gleichgestellt werden. Dadurch erhalten sie ähnliche Rechte und Hilfen wie Schwerbehinderte.
Vorteile und Nachteilsausgleiche
Die Anerkennung als schwerbehindert bringt verschiedene Vorteile und Nachteilsausgleiche mit sich. Dazu gehören beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis und zusätzlicher Urlaubsanspruch. Zudem haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf bestimmte Hilfen und Unterstützungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Es ist wichtig zu beachten, dass neben dem GdB auch ein entsprechendes Merkzeichen erforderlich ist, um Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Das Versorgungsamt prüft anhand des GdBs, ob eine Person Anspruch auf ein oder mehrere Merkzeichen hat. Diese Merkzeichen dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen und ermöglichen den Zugang zu spezifischen Unterstützungsleistungen.
Ab welchem Grad der Behinderung gilt man als schwerbehindert?
Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maßstab, um die Einschränkungen einer Person aufgrund ihrer Behinderung zu bewerten. Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 angegeben. Eine Funktionseinschränkung ab einem GdB von 20 gilt als Behinderung. Um als schwerbehindert zu gelten, muss ein GdB von mindestens 50 festgestellt werden.
Gleichstellung für Menschen mit einem GdB unter 50
Menschen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, die aufgrund ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder behalten können, werden von der Agentur für Arbeit den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bestimmte Rechte und Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile erhalten.
Merkzeichen und Schwerbehindertenausweis
Für den Erhalt von Nachteilsausgleichen ist neben der Feststellung des GdB auch ein entsprechendes Merkzeichen erforderlich. Das Merkzeichen dient als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen und kennzeichnet die Rechte und Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es gibt verschiedene Merkzeichen wie „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder „Bl“ für Blindheit.
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für maximal fünf Jahre ausgestellt und kann bei weiterhin bestehenden Voraussetzungen zweimal verlängert werden. In einigen Fällen kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden, wenn keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten ist.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um als schwerbehindert anerkannt zu werden?
Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Um als schwerbehindert anerkannt zu werden, muss zunächst der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Dies geschieht durch das Versorgungsamt auf Grundlage des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) und der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 beschrieben und gibt den Umfang der Einschränkung wieder.
Schwerbehinderung ab einem GdB von 50
Nach § 2 Abs. 2 SGB IX gelten Menschen mit einem GdB von wenigstens 50 als schwerbehindert. Sie haben Anspruch auf bestimmte Rechte und Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.
Gleichstellung bei einem GdB von mindestens 30
Menschen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, die aufgrund ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder behalten können, werden von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Dadurch erhalten sie ebenfalls bestimmte Rechte und Hilfen.
Es ist wichtig zu beachten, dass neben dem GdB auch ein entsprechendes Merkzeichen erforderlich ist, um Nachteilsausgleiche zu erhalten. Das Merkzeichen wird vom Versorgungsamt auf Grundlage des GdB festgestellt und dient als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen.
Wie wird der Schwerbehindertenstatus festgestellt?
Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Der Schwerbehindertenstatus wird anhand des Grades der Behinderung (GdB) festgestellt. Der GdB beschreibt den Umfang der Einschränkung einer Person aufgrund ihrer Behinderung und wird in Zehnergraden von 20 bis 100 angegeben. Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) gibt Anhaltspunkte, anhand derer der GdB festgelegt werden kann. Eine Funktionseinschränkung ab einem GdB von 20 gilt als Behinderung.
Feststellung des Merkzeichens
Für den Erhalt von Nachteilsausgleichen ist neben dem GdB auch ein entsprechendes Merkzeichen erforderlich. Das Merkzeichen dient als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen und kennzeichnet die Rechte und Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Das Versorgungsamt prüft auf Grundlage des GdB, ob eine Person Anspruch auf die Zuerkennung eines oder mehrerer Merkzeichen hat.
Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel zunächst für die Dauer von maximal 5 Jahren ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, kann der Ausweis zweimal verlängert werden. Ist keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden. Die genauen Regelungen dazu sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung festgelegt.
Zusätzlich zur Feststellung des Schwerbehindertenstatus bieten manche Länder eine Erhöhung des Blindengeldes an und gewähren Befreiung von den Rundfunkgebühren für schwerbehinderte Menschen.
Welche Merkzeichen gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung?
Merkzeichen G:
Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Personen, die dieses Merkzeichen besitzen, haben Schwierigkeiten beim Gehen oder benötigen Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen.
Merkzeichen aG:
Das Merkzeichen aG steht für außergewöhnliche Gehbehinderung. Es wird vergeben, wenn die Mobilität einer Person stark eingeschränkt ist und sie aufgrund dessen dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Merkzeichen H:
Das Merkzeichen H steht für Hilflosigkeit. Personen mit diesem Merkzeichen sind in ihrem Alltag auf umfangreiche Hilfe und Unterstützung angewiesen, beispielsweise bei der Körperpflege, Ernährung oder Orientierung.
Merkzeichen Bl:
Das Merkzeichen Bl steht für Blindheit. Menschen, die dieses Merkzeichen besitzen, haben eine so starke Sehschwäche, dass sie sich ohne fremde Hilfe nicht in unbekannten Umgebungen zurechtfinden können.
Merkzeichen Gl:
Das Merkzeichen Gl steht für Gehörlosigkeit. Es wird vergeben, wenn eine Person taub ist oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beidseits hat und zusätzlich eine schwere Sprachstörung oder einen geringen Wortschatz aufweist.
Merkzeichen RF:
Das Merkzeichen RF steht für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und möglicherweise auch für den Sozialtarif für Verbindungen im T-Net. Personen mit diesem Merkzeichen erfüllen die gesundheitlichen Voraussetzungen, um von der Rundfunkgebühr befreit zu werden.
Merkzeichen TBl:
Das Merkzeichen TBl erhalten taubblinde Menschen. Es wird vergeben, wenn eine Person sowohl eine Störung der Hörfunktion mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 als auch eine Störung des Sehvermögens mit einem GdB von 100 hat.
Neben der Befreiung von den Rundfunkgebühren bieten einige Bundesländer auch eine Erhöhung des Blindengeldes an.
Welche Vorteile und Nachteilsausgleiche stehen schwerbehinderten Menschen zu?
Vorteile:
– Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.
– Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen bestimmte Rechte und Hilfen gewährt.
– Je nach Grad der Behinderung (GdB) können sie verschiedene Merkzeichen erhalten, die besondere Beeinträchtigungen kennzeichnen und zusätzliche Vergünstigungen ermöglichen.
– Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis.
– Sie haben das Recht auf Zusatzurlaub und können unter bestimmten Voraussetzungen von einer verkürzten Arbeitszeit profitieren.
– Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch das Integrationsamt bei der Beschaffung von Hilfsmitteln oder bei der Anpassung des Arbeitsplatzes.
Nachteilsausgleiche:
– Befreiung von den Rundfunkgebühren
– Erhöhung des Blindengeldes in manchen Bundesländern
– Ermäßigung oder Befreiung von Steuern und Abgaben (z.B. Kraftfahrzeugsteuer)
– Vorzugsweise berufliche Rehabilitation und Förderung durch die Agentur für Arbeit
– Zuschüsse für behinderungsbedingte Mehrbedarfe (z.B. Fahrtkosten, Assistenzleistungen)
– Barrierefreier Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln
– Vorzugsweise Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt mit Unterstützung durch Integrationsfachdienste
– Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung am Arbeitsplatz
Diese Vorteile und Nachteilsausgleiche sollen sicherstellen, dass schwerbehinderte Menschen trotz ihrer Einschränkungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man in Deutschland als schwerbehindert gilt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder höher ist. Dies wird durch das Versorgungsamt nach einer umfangreichen Begutachtung festgelegt. Die Anerkennung als schwerbehindert bietet verschiedene Vorteile und Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag und Berufsleben. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Einzelfall individuell geprüft wird und es keine pauschale Definition gibt, ab wann man als schwerbehindert gilt.