Ab wann ist man geschäftsfähig? Erfahren Sie hier alles über die gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in Deutschland als voll Geschäftsfähiger zu gelten. Von der Vollendung des 18. Lebensjahres bis hin zu Ausnahmen für Minderjährige – wir klären auf!
Ab wann ist man geschäftsfähig? Ein Überblick über die rechtlichen Bestimmungen
Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren
Die unbeschränkte oder volle Geschäftsfähigkeit wird mit Erreichen des 18. Lebensjahres erreicht. Ab diesem Zeitpunkt können Personen eigenständig Willenserklärungen abgeben und entgegennehmen, sowie wichtige Verträge wie Kaufverträge oder Kreditverträge abschließen. Sie sind befugt, ein eigenes Bankkonto zu eröffnen und eigenständig am Rechts- und Geschäftsverkehr teilzunehmen.
Geschäftsunfähigkeit bei Kindern unter sieben Jahren und Personen mit starken psychischen Einschränkungen
Kinder unter sieben Jahren gelten als geschäftsunfähig und sind daher nicht in der Lage, eigenständige Handlungen im Rechts- und Geschäftsverkehr vorzunehmen. Gleiches gilt für Personen mit einer starken psychischen Einschränkung. Die Willenserklärungen von geschäftsunfähigen Personen sind von Anfang an ungültig und haben keine rechtliche Wirkung. Selbst wenn ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde, ist dieser nicht gültig.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Jugendlichen zwischen sieben und 18 Jahren
Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren gelten als beschränkt geschäftsfähig. Für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften benötigen sie grundsätzlich die Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten. Auch Personen, die unter Betreuung stehen, haben eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Werden Rechtsgeschäfte von Minderjährigen ohne vorherige Zustimmung der Eltern abgeschlossen, sind diese schwebend unwirksam. Das bedeutet, der Vertrag ist entweder unwirksam bei Ablehnung durch die Eltern oder er wird wirksam bei nachträglicher Genehmigung.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Minderjährige dürfen Geschenke ohne Zustimmung der Eltern annehmen, da eine Schenkung als Vertrag gilt. Auch Kaufverträge können sie mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Geld abschließen, solange die Bezahlung in bar erfolgt (§ 110 BGB = Taschengeldparagraf).
Die verschiedenen Stufen der Geschäftsfähigkeit: Ab welchem Alter kann man eigenständige Verträge abschließen?
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres erlangt eine Person die unbeschränkte oder volle Geschäftsfähigkeit. Das bedeutet, dass sie rechtsgültige Willenserklärungen eigenständig abgeben und entgegennehmen kann. Voll geschäftsfähige Personen haben das Recht, ohne Zustimmung anderer wichtige Kaufverträge, Kreditverträge oder auch die Eröffnung eines Kontos durchzuführen. Diese Altersgrenze wurde festgelegt, um Menschen vor den Gefahren des Rechts- und Geschäftsverkehrs zu schützen.
Geschäftsunfähigkeit bei Kindern unter sieben Jahren und Personen mit starker psychischer Einschränkung
Kinder unter sieben Jahren gelten als geschäftsunfähig und somit handlungsunfähig. Sie sind nicht in der Lage, rechtsgültige Willenserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Gleiches gilt für Personen mit einer starken psychischen Einschränkung. Die Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen sind von Anfang an ungültig (nichtig). Selbst wenn ein Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde, ist er nicht wirksam.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Jugendlichen zwischen sieben und 18 Jahren
Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren gelten als beschränkt geschäftsfähig. Für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften benötigen sie grundsätzlich die Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten. Auch Personen, die unter Betreuung stehen, sind beschränkt geschäftsfähig. Werden Rechtsgeschäfte von Minderjährigen ohne vorherige Zustimmung der Eltern abgeschlossen, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das bedeutet, er ist entweder unwirksam bei Ablehnung durch die Eltern oder wird wirksam bei nachträglicher Genehmigung.
Minderjährige dürfen jedoch Geschenke auch ohne Zustimmung der Eltern annehmen und Kaufverträge mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Geld abschließen. Dabei ist Barzahlung eine Bedingung (§ 110 BGB = Taschengeldparagraf).
Geschäftsfähigkeit erreichen: Wann sind Jugendliche und junge Erwachsene voll geschäftsfähig?
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit mit 18 Jahren
Die unbeschränkte oder volle Geschäftsfähigkeit wird mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres erlangt. Ab diesem Zeitpunkt können Jugendliche und junge Erwachsene eigenständig Willenserklärungen abgeben und entgegennehmen, Kaufverträge abschließen sowie ein Konto eröffnen. Sie sind somit voll geschäftsfähig und haben die gleichen Rechte wie erwachsene Personen.
Geschäftsunfähigkeit bei Kindern unter sieben Jahren und Personen mit psychischer Einschränkung
Kinder unter sieben Jahren gelten als geschäftsunfähig. Das bedeutet, dass ihre Willenserklärungen von Anfang an ungültig sind. Ebenso sind Personen mit einer starken psychischen Einschränkung geschäftsunfähig. Wenn beispielsweise eine 30-jährige Person mit einer solchen Einschränkung ihren PC für eine Flasche Bier verkauft, ist dieses Geschäft nicht gültig, auch wenn ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit zwischen sieben und 18 Jahren
Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften benötigen sie grundsätzlich die Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten. Auch Personen, die unter Betreuung stehen, haben beschränkte Geschäftsfähigkeit. Wenn Minderjährige ohne vorherige Zustimmung der Eltern Rechtsgeschäfte abschließen, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass er entweder unwirksam wird, wenn die Eltern ihn ablehnen, oder wirksam wird, wenn er nachträglich genehmigt wird.
Zusätzlich dürfen Minderjährige Geschenke ohne Zustimmung der Eltern annehmen und Kaufverträge mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Geld abschließen. Dabei ist jedoch Barzahlung eine Bedingung (gemäß § 110 BGB, auch bekannt als Taschengeldparagraf).
Schutz vor rechtlichen Risiken: Warum das Gesetz Geschäftsunfähigen eigenständige Handlungen untersagt
Geschäftsunfähigkeit und ihre Gründe
Das Gesetz verbietet Geschäftsunfähigen, eigenständige Handlungen im Rechts- und Geschäftsverkehr durchzuführen. Zu den geschäftsunfähigen Personen gehören Kinder unter sieben Jahren sowie Personen mit einer starken psychischen Einschränkung. Diese Menschen sind aufgrund ihrer mangelnden Fähigkeit, Willenserklärungen abzugeben und zu verstehen, nicht in der Lage, rechtsgültige Verträge abzuschließen. Die Geschäftsunfähigkeit dient dem Schutz dieser Personen vor möglichen Gefahren und Nachteilen im Rechtsverkehr.
Nichtigkeit von Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen
Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist von Anfang an ungültig und damit nichtig. Das bedeutet, dass selbst wenn ein schriftlicher Vertrag zwischen einer geschäftsunfähigen Person und einer anderen Partei abgeschlossen wurde, dieser Vertrag keine Rechtswirkung entfaltet. Ein Beispiel dafür wäre eine 30-jährige Person mit einer starken psychischen Einschränkung, die ihren PC für eine Flasche Bier verkauft hat. Dieses Geschäft ist nicht gültig, da die geschäftsunfähige Person nicht in der Lage war, eine rechtsgültige Willenserklärung abzugeben.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen: Welche Zustimmung benötigen sie für Vertragsabschlüsse?
Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich die Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten benötigen, um wirksame Verträge abzuschließen. Ohne diese Zustimmung sind die Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam. Das heißt, der Vertrag ist entweder von Anfang an ungültig, wenn die Eltern ihn ablehnen, oder er wird wirksam, wenn die nachträgliche Genehmigung erfolgt.
Zustimmung bei Betreuung
Auch Personen, die unter Betreuung stehen, gelten als beschränkt geschäftsfähig. Für den Abschluss von Verträgen benötigen sie ebenfalls eine Zustimmung des Betreuers. Ohne diese Zustimmung sind ihre Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam.
Taschengeldparagraf für Minderjährige
Minderjährige dürfen jedoch Geschenke ohne Zustimmung der Eltern annehmen und Kaufverträge mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Geld abschließen. Dies regelt der sogenannte „Taschengeldparagraf“ (§ 110 BGB). Allerdings ist Barzahlung dabei eine Bedingung. Das bedeutet, dass Minderjährige nur mit Bargeld bezahlen können und keine Verträge abschließen dürfen, bei denen eine andere Zahlungsart erforderlich ist.
Diese Regelungen dienen dem Schutz der Minderjährigen und sollen verhindern, dass sie unüberlegte oder nachteilige Verträge abschließen, ohne das Wissen und die Zustimmung ihrer Eltern oder Betreuer.
Der Taschengeldparagraf: Was dürfen Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern kaufen oder annehmen?
1. Paragraph:
Gemäß dem sogenannten Taschengeldparagrafen, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, haben Minderjährige gewisse Rechte in Bezug auf den Kauf und das Annehmen von Geschenken. Der Paragraf 110 des BGB besagt, dass Minderjährige ab einem Alter von sieben Jahren selbstständig über ihr Taschengeld verfügen dürfen. Das bedeutet, dass sie ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten bestimmte Käufe tätigen können.
2. Paragraph:
Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen für Minderjährige bei ihren Kaufentscheidungen. So dürfen sie beispielsweise keine Verträge abschließen, die langfristige finanzielle Verpflichtungen mit sich bringen, wie zum Beispiel einen Handyvertrag oder einen Kreditvertrag. Auch der Kauf von Alkohol, Tabakwaren oder anderen jugendgefährdenden Produkten ist für Minderjährige nicht gestattet.
3. Paragraph:
Der Taschengeldparagraf sieht jedoch vor, dass Minderjährige Geschenke ohne Zustimmung ihrer Eltern annehmen dürfen. Eine Schenkung gilt rechtlich als Vertrag und kann somit auch von Minderjährigen angenommen werden. Des Weiteren können Minderjährige mit ihrem eigenen Geld Kaufverträge abschließen, solange die Bezahlung in bar erfolgt. Dadurch sollen sie frühzeitig lernen, mit Geld umzugehen und eigenständige Entscheidungen zu treffen.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Regelungen für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige gelten, die zwischen sieben und 18 Jahren alt sind. Für Kinder unter sieben Jahren sowie für Personen mit einer starken psychischen Einschränkung gelten andere Regelungen, da sie als geschäftsunfähig gelten und somit keine eigenständigen Handlungen im Rechts- und Geschäftsverkehr vornehmen können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Geschäftsfähigkeit in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr beginnt. Minderjährige können jedoch unter bestimmten Bedingungen bereits ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig sein. Die Entscheidung über Geschäfte sollte immer im Einklang mit dem Schutz und der Verantwortung für das Wohl des Minderjährigen getroffen werden.