Silvesterfeuerwerk: Ab wann ist das Zünden erlaubt?

„Feuerwerk begeistert viele Menschen, doch wann ist es erlaubt, es zu zünden? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die rechtlichen Bestimmungen und den richtigen Zeitpunkt für Feuerwerkskörper. Erfahre, ab wann du dein eigenes Feuerwerk sicher genießen kannst.“

Offizielle Zeiten für Feuerwerk: Ab wann darf man Feuerwerk zünden?

Offizielle Zeiten für Feuerwerk: Ab wann darf man Feuerwerk zünden?

Es ist offiziell erlaubt, Feuerwerk vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr zu zünden. Allerdings können je nach Wohnort leichte Abweichungen vorkommen, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden.

Böllerverbot in der Nähe von bestimmten Einrichtungen

In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern herrscht ein generelles Böllerverbot. Dies dient dem Schutz der Menschen in diesen Einrichtungen.

Sondergenehmigung für Feuerwerk außerhalb des offiziellen Zeitfensters

Wer außerhalb des offiziellen Zeitfensters Feuerwerk zünden möchte, benötigt eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.

Kennzeichnung beim Kauf von Böllern beachten

Beim Kauf von Böllern sollten Sie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten. Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.

Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Um Unfälle zu vermeiden, sollten Feuerwerkskörper richtig gelagert, gesichert und angezündet werden. Das Feuerwerk sollte bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist. Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden. Die Zündschnüre sollten nicht eigenmächtig verändert werden.

Keine scheinbar nicht gezündeten Böller oder Raketen einsammeln

Es ist wichtig, keine scheinbar nicht gezündeten Böller oder Raketen einzusammeln. Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen. Auch das Versuchen, feucht gewordene Blindgänger anzuzünden oder zu trocknen, birgt höchste Explosionsgefahr.

Verhalten im Notfall

Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Wählen Sie unverzüglich die 112 und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe.

Zum Schutz von Personen und Eigentum ist es ratsam, sich an diese Sicherheitsmaßnahmen zu halten und verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen.

Böllerverbote in der Nähe von sensiblen Einrichtungen

Böllerverbote in der Nähe von sensiblen Einrichtungen

Generelles Böllerverbot in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern

In unmittelbarer Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Krankenhäusern herrscht ein generelles Böllerverbot. Dies dient dem Schutz der Menschen, die dort leben oder behandelt werden. Das Abbrennen von Feuerwerk in diesen Bereichen ist strengstens untersagt.

Brandgefahr führt zu weiteren Böllerverboten in einigen Städten

Aufgrund der erhöhten Brandgefahr kann es in einigen Städten zusätzlich zu einem generellen Böllerverbot kommen. Dies geschieht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und verhindert potenzielle Brände durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Sondergenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb des erlaubten Zeitfensters

Das offiziell erlaubte Zeitfenster für das Abbrennen von Feuerwerk erstreckt sich vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr. Falls Sie außerhalb dieses Zeitraums Feuerwerk zünden möchten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. Andernfalls können Bußgelder bis zu 50.000 EUR drohen.

Korrekte Kennzeichnung beim Kauf von Böllern

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern sollten Sie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten. Geprüfte und erlaubte Knallkörper tragen die Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe, vergeben vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Europäische Ware ist am CE-Zeichen mit Prüfnummer erkennbar. Nur so können Sie sicher sein, dass die Böller den Sicherheitsstandards entsprechen.

Sicherheitstipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern

– Lagern Sie das Feuerwerk bis zum Silvesterabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort, der für Kinder unzugänglich ist.
– Sichern Sie Feuerwerks-Raketen immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus.
– Verändern Sie nicht eigenmächtig Lenkstäbe und Zündschnüre.
– Halten Sie beim Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Tieren ein und behalten Sie die brennende Lunte niemals in der Hand.
– Sammeln Sie keine scheinbar nicht gezündeten Raketen oder Böller ein, da diese als Spätzünder noch explodieren können.
– Versuchen Sie niemals feucht gewordene Blindgänger anzuzünden oder zu trocknen, da dies eine hohe Explosionsgefahr birgt.

Verhalten im Notfall

Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, bewahren Sie Ruhe. Wählen Sie unverzüglich die Notrufnummer 112 und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe.

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Sicherheitshinweise beim Kauf und Lagerung von Feuerwerkskörpern

Sicherheitshinweise beim Kauf und Lagerung von Feuerwerkskörpern

Feuerwerks-Körper richtig lagern

– Feuerwerks-Körper sind in der Regel bereits 2 Tage vor Silvester in den Geschäften erhältlich.
– Bis zum Neujahrsabend sollte das Feuerwerk in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist.

Feuerwerks-Raketen richtig sichern

– Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden.
– Die Lenkstäbe und Zündschnüre sollten nicht eigenmächtig verkürzt oder verändert werden.
– Bei einem versuchten Start aus der Hand kann die nach unten aus der Rakete schießende Treibladung schwerste Verbrennungen verursachen.

Raketen richtig anzünden

– Beim Anzünden immer auf einen entsprechend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren achten.
– Die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten.

Keine Raketen oder Böller einsammeln, die scheinbar nicht gezündet haben

– Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen, auch wenn versucht wird, sie erneut anzuzünden.
– Auf keinen Fall feucht gewordene Blindgänger anwärmen oder trocknen, da dies höchste Explosionsgefahr birgt.

Im Notfall durchdacht handeln

– Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren.
– Unverzüglich die 112 wählen und wenn erforderlich Erste Hilfe leisten.

Richtiges Sichern und Anzünden von Feuerwerks-Raketen

Richtiges Sichern und Anzünden von Feuerwerks-Raketen

Feuerwerks-Raketen richtig sichern

– Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden.
– Die Lenkstäbe und Zündschnüre sollten nicht eigenmächtig verkürzt oder verändert werden.

Raketen richtig anzünden

– Beim Anzünden immer auf einen entsprechend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren achten.
– Die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten.

Keine Raketen oder Böller einsammeln, die scheinbar nicht gezündet haben

– Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen.
– Auch wenn versucht wird, sie erneut anzuzünden, ist oft keine ausreichend lange Zündschnur mehr vorhanden und es fehlt die Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.
– Auf keinen Fall versuchen, feucht gewordene Blindgänger anzuwärmen oder zu trocknen, da hier höchste Explosionsgefahr besteht.

Im Notfall durchdacht handeln

– Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren.
– Unverzüglich die 112 wählen und wenn erforderlich Erste Hilfe leisten.

Gefahren von Blindgängern und feucht gewordenem Feuerwerk

Gefahren von Blindgängern und feucht gewordenem Feuerwerk

Blindgänger

– Vermeintliche Blindgänger können als Spätzünder nochmals explodieren und schwere Verletzungen verursachen.
– Auch wenn versucht wird, sie erneut anzuzünden, besteht die Gefahr von schweren Verletzungen.
– Oft ist die Zündschnur nicht mehr ausreichend lang, um sich in Sicherheit zu bringen.
– Feucht gewordene Blindgänger sollten niemals erwärmt oder getrocknet werden, da dies zu einer erhöhten Explosionsgefahr führt.

Feucht gewordenes Feuerwerk

– Feucht gewordenes Feuerwerk kann ebenfalls gefährlich sein.
– Es besteht eine erhöhte Explosionsgefahr bei unsachgemäßer Handhabung.
– Solches Feuerwerk sollte nicht verwendet werden, um Unfälle zu vermeiden.

Im Notfall:
– Ruhe bewahren und sofort die 112 wählen.
– Erste Hilfe leisten, wenn erforderlich.

Bitte beachten Sie diese Sicherheitshinweise, um einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zu gewährleisten.

Handeln im Notfall: Erste Hilfe bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern

Handeln im Notfall: Erste Hilfe bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern

Sofortige Maßnahmen

– Ruhe bewahren und den Verletzten beruhigen
– Bei Verbrennungen oder Verletzungen durch Feuerwerkskörper sofort die betroffene Stelle mit kaltem Wasser kühlen (mindestens 10 Minuten lang)
– Bei Augenverletzungen die Augen sofort mit klarem Wasser spülen und dabei das andere Auge geschlossen halten
– Bei stark blutenden Wunden Druck auf die Wunde ausüben, um die Blutung zu stoppen
– Bei Bewusstlosigkeit oder Atemstillstand sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112 verständigen

Weitere Maßnahmen

– Den Verletzten in eine stabile Seitenlage bringen, wenn er bewusstlos ist und normal atmet
– Den Verletzten warm halten und ihm bei Bedarf eine Decke geben
– Keine Salben, Cremes oder Hausmittel auf Verbrennungen oder offene Wunden auftragen
– Keine Fremdkörper aus Wunden entfernen

Wichtig:

Es ist wichtig, dass Sie sich nach einem Unfall mit Feuerwerkskörpern unverzüglich an einen Arzt oder ins Krankenhaus begeben. Auch scheinbar leichte Verletzungen können schwerwiegende Folgen haben. Zudem kann nur ein medizinisches Fachpersonal abschätzen, ob weitere Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Zünden von Feuerwerk in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist nur zu bestimmten Anlässen und Zeiten erlaubt, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Es ist wichtig, diese Vorschriften einzuhalten und verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen.