Wann ist Böllern erlaubt? Erfahren Sie die wichtigsten Informationen über das Zünden von Feuerwerkskörpern. Von den gesetzlichen Bestimmungen bis zu den richtigen Zeiten und Orten – wir liefern Ihnen alle Antworten, um sicher und verantwortungsvoll ins neue Jahr zu starten. Informieren Sie sich jetzt!
Offizielle Zeiten zum Böllern: Wann ist Feuerwerk erlaubt?
Die offiziellen Zeiten, in denen das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist, sind vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr. Es kann jedoch leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden können.
Böllerverbote in der Nähe bestimmter Einrichtungen
In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern herrscht ein generelles Böllerverbot. Hier sollte man sich rechtzeitig informieren, da in einigen Städten aufgrund der Brandgefahr sogar ein allgemeines Böllerverbot gilt.
Kauf von Böllern: Auf ordnungsgemäße Kennzeichnung achten
Beim Kauf von Böllern sollte man darauf achten, dass sie ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Geprüfte und zugelassene Knallkörper tragen die Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe, vergeben vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
Um Unfälle zu vermeiden, sollten Feuerwerkskörper richtig gelagert werden. Sie sollten bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort aufbewahrt werden, der für Kinder unzugänglich ist. Beim Abbrennen von Feuerwerks-Raketen sollten sie immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden. Die Länge der Zündschnur und die Stabilität der Rakete sollten nicht eigenmächtig verändert werden. Beim Anzünden sollte ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren eingehalten werden. Es ist wichtig, keine scheinbar nicht gezündeten Böller oder Raketen einzusammeln, da diese als Spätzünder nochmals losgehen können und schwere Verletzungen verursachen können.
Verhalten im Notfall
Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren. Man sollte sofort die 112 wählen und bei Bedarf Erste Hilfe leisten.
Zusammenfassend sind die offiziellen Zeiten zum Böllern vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr. Es gibt jedoch mögliche Abweichungen je nach Stadt oder Gemeinde. In der Nähe von bestimmten Einrichtungen wie Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Krankenhäusern herrscht ein generelles Böllerverbot. Beim Kauf von Böllern sollte man auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten. Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern sollten bestimmte Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, wie das sichere Lagern und das richtige Abbrennen. Im Notfall sollte man Ruhe bewahren und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Böllerverbote in der Nähe von bestimmten Einrichtungen
Generelles Böllerverbot vor Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Krankenhäusern
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern gilt ein generelles Böllerverbot. Dies dient dem Schutz der dort lebenden oder sich aufhaltenden Menschen, da laute Knallgeräusche und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern für sie besonders belastend sein können.
Brandgefahr kann zu weiteren Böllerverboten führen
Einige Städte haben aufgrund der erhöhten Brandgefahr ein generelles Böllerverbot erlassen. Hier sollten Sie sich rechtzeitig informieren, ob in Ihrer Stadt oder Gemeinde solch ein Verbot besteht. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor möglichen Bränden durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Sondergenehmigung für Feuerwerk außerhalb des offiziellen Zeitfensters
Offiziell ist das Abbrennen von Feuerwerk in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr erlaubt. Außerhalb dieses Zeitfensters benötigen Sie eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt, um Feuerwerkskörper zu zünden. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.
Ordnungsgemäße Kennzeichnung beim Kauf beachten
Beim Kauf von Böllern sollten Sie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten. Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe zu erkennen. Diese Kennzeichnung wird vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.
Gefahr durch illegale Böller und Feuerwerksraketen
Illegale Böller und Feuerwerksraketen, die nicht in Deutschland zugelassen oder geprüft wurden, können sehr gefährlich sein. Sie explodieren oft schneller und gewaltiger als zulässige Feuerwerkskörper. Daher sollten Sie beim Kauf darauf achten, nur zugelassene Böller zu erwerben.
Keine Raketen oder Böller einsammeln, die scheinbar nicht gezündet haben
Es ist wichtig, keine scheinbar nicht gezündeten Feuerwerkskörper einzusammeln. Diese vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen. Auch das erneute Anzünden solcher Blindgänger ist gefährlich, da oft keine ausreichend lange Zündschnur mehr vorhanden ist.
Sicherheitsmaßnahmen im Notfall
Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren. Wählen Sie unverzüglich die 112 und leisten Sie, wenn erforderlich, Erste Hilfe.
Sondergenehmigung für Feuerwerk außerhalb der offiziellen Zeiten
Was ist eine Sondergenehmigung?
Eine Sondergenehmigung ermöglicht es Ihnen, Feuerwerk außerhalb der offiziellen Zeiten zu zünden. Wenn Sie also beispielsweise vor oder nach dem 31. Dezember, 0:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr Feuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine solche Genehmigung.
Wie bekomme ich eine Sondergenehmigung?
Um eine Sondergenehmigung zu erhalten, müssen Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt melden. Dort können Sie einen Antrag stellen und Ihre Gründe für das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der offiziellen Zeiten darlegen. Das Ordnungsamt prüft dann Ihren Antrag und entscheidet darüber, ob Ihnen die Genehmigung erteilt wird.
Wann kann eine Sondergenehmigung abgelehnt werden?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Ihr Antrag auf eine Sondergenehmigung abgelehnt werden könnte. Zum Beispiel kann es sein, dass in Ihrer Stadt oder Gemeinde aus Sicherheitsgründen generell keine Sondergenehmigungen für Feuerwerk erteilt werden. Auch wenn Ihr Grund für das Abbrennen von Feuerwerk als nicht ausreichend angesehen wird, kann dies zur Ablehnung führen.
Welche Bußgelder drohen bei fehlender Sondergenehmigung?
Wenn Sie ohne eine gültige Sondergenehmigung Feuerwerk außerhalb der offiziellen Zeiten abbrennen, können Bußgelder bis zu 50.000 EUR verhängt werden. Es ist also wichtig, sich im Vorfeld um eine Genehmigung zu kümmern, um hohe Strafen zu vermeiden.
Wichtige Sicherheitshinweise für das Abbrennen von Feuerwerk
– Achten Sie immer auf einen ausreichend großen Sicherheitsabstand zu Personen und Tieren.
– Verwenden Sie nur zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper.
– Zünden Sie Feuerwerks-Raketen immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus an.
– Sammeln Sie keine scheinbar nicht gezündeten Böller oder Raketen ein, da diese als Spätzünder noch explodieren können.
– Beachten Sie die Lagerungshinweise für Feuerwerkskörper und bewahren Sie sie an einem trockenen Ort auf, der für Kinder unzugänglich ist.
– Im Falle eines Unfalls wählen Sie sofort die 112 und leisten Sie Erste Hilfe, falls erforderlich.
Es ist wichtig, diese Sicherheitshinweise zu beachten, um Unfälle und Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk zu vermeiden.
Richtiger Kauf von Böllern: Auf die Kennzeichnung achten
Beim Kauf von Böllern ist es wichtig, auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung zu achten. Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeichnung „BAM P1“ oder „P2“ plus einer 4-stelligen Zahlenreihe zu erkennen. Diese Kennzeichnung wird vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.
Illegale Böller und Feuerwerksraketen, die nicht in Deutschland zugelassen oder geprüft wurden, können sehr gefährlich sein. Produkte, die auf fliegenden Märkten oder unter dem Ladentisch verkauft werden, explodieren oft schneller und gewaltiger als handelsübliches Feuerwerk. Sie enthalten möglicherweise unerlaubtes Metallpulver anstelle des üblichen Schwarzpulvers und haben kürzere oder schnell brennende Zündschnüre.
Um sicherzugehen, dass Sie zugelassene und sichere Böller erwerben, sollten Sie beim Einkauf auf die richtige Kennzeichnung achten.
Sicherheitstipps für das Lagern und Abschießen von Feuerwerkskörpern
Lagern:
– Feuerwerks-Körper sollten bis zum Neujahrsabend in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist.
– Achten Sie darauf, dass das Feuerwerk nicht feucht wird, da dies zu einer erhöhten Explosionsgefahr führen kann.
Abschießen:
– Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden.
– Verändern Sie nicht eigenmächtig die Länge der Lenkstäbe und Zündschnüre.
– Beim Anzünden halten Sie immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren ein.
– Halten Sie die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand.
Blindgänger:
– Sammeln Sie keine Raketen oder Böller ein, die scheinbar nicht gezündet haben. Diese können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen.
– Versuchen Sie niemals, feucht gewordene Blindgänger anzuwärmen oder zu trocknen, da dies eine hohe Explosionsgefahr birgt.
Im Notfall:
– Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, bewahren Sie Ruhe.
– Wählen Sie sofort die Notrufnummer 112 und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe.
Die NÜRNBERGER Versicherung bietet umfassenden Schutz für zu Hause, unterwegs und auf Reisen. Sie leistet auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und bietet spezielle Angebote für Kinder, Erwachsene und Senioren. Wählen Sie die passenden Leistungen für Reha, Tagegeld, Invalidität oder Rente. Die Versicherung deckt auch Schäden an E-Scootern, Pedelecs, Fahrradteilen, Rollstühlen, Kinderwagen und Hobbyausrüstung ab.
Notfallplan: Was tun bei einem Unfall mit Feuerwerk?
Sofortige Maßnahmen
– Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie Panik.
– Rufen Sie umgehend die Notrufnummer 112 an und geben Sie den genauen Unfallort an.
– Sichern Sie den Bereich um den Verletzten ab, um weitere Gefahren zu vermeiden.
– Leisten Sie Erste Hilfe, wenn es Ihnen möglich ist und der Zustand des Verletzten dies erfordert.
Erste Hilfe Maßnahmen
– Bei Verbrennungen durch Feuerwerk sollten Sie die betroffene Stelle sofort mit kaltem Wasser kühlen, jedoch kein Eis verwenden.
– Entfernen Sie keine Kleidung oder Gegenstände, die am Körper haften, sondern lassen Sie diese von medizinischem Fachpersonal entfernen.
– Decken Sie offene Wunden mit sterilen Verbänden ab, um eine Infektion zu verhindern.
– Bei Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung bringen Sie den Verletzten an einen Ort mit frischer Luft und beobachten seine Atmung.
Weitere Schritte
– Halten Sie alle relevanten Informationen zum Unfallgeschehen fest, wie z.B. Zeitpunkt, Ort und Art der Verletzung.
– Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos oder Videos, falls dies sicher möglich ist.
– Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und informieren Sie diese über den Unfall.
– Suchen Sie nach dem Unfall gegebenenfalls ärztliche Hilfe auf, auch wenn die Verletzung zunächst nicht schwerwiegend erscheint.
Es ist wichtig, dass Sie bei einem Unfall mit Feuerwerk schnell und besonnen handeln, um weitere Verletzungen zu vermeiden und eine angemessene medizinische Versorgung zu gewährleisten.
In Deutschland ist das Böllern nur zu bestimmten Zeiten erlaubt, wie zum Beispiel an Silvester. Es gibt jedoch auch regionale Unterschiede und individuelle Regelungen. Um Ärger mit Nachbarn und Behörden zu vermeiden, sollten sich Böller-Fans über die genauen Vorschriften informieren und Rücksicht auf andere nehmen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Feuerwerkskörpern trägt zur Sicherheit aller bei.