„Bis wann erhält man Kindergeld? Erfahren Sie hier die wichtigsten Fakten und Termine für den Bezug von finanzieller Unterstützung für Ihr Kind. Entdecken Sie, wie lange Sie Anspruch auf Kindergeld haben und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Bleiben Sie informiert über die aktuellen Regelungen und verpassen Sie keine wichtigen Fristen. Lesen Sie weiter, um alles über das Kindergeld zu erfahren.“
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Bis zu welchem Alter bekommt man Kindergeld?
Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Vom Kindergeld profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.
Das Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Kindergeld beträgt pro Monat je 250 Euro für jedes Kind.
Unter gewissen Voraussetzungen können Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft ebenfalls Kindergeld erhalten.
Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums, um herauszufinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen.
Voraussetzungen für Kindergeld:
– Das Kind muss in Deutschland, einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen und gemeldet sein.
– Das Kindergeld ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit Ihrer Kinder.
– Sie dürfen keine Familienleistungen aus einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz erhalten.
Altersgrenzen für Kindergeld:
– Bis zum 18. Geburtstag: Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt.
– Bis zum 21. Geburtstag: Wenn das Kind arbeitslos ist, kann das Kindergeld bis zum 21. Geburtstag weitergezahlt werden.
– Bis zum 25. Geburtstag: Wenn das Kind sich in Ausbildung befindet, können Sie bis zum 25. Geburtstag des Kindes weiterhin Kindergeld erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft, ob die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
Kinderfreibeträge werden nicht ausgezahlt, sondern bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Sie führen dazu, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen. Die Freibeträge für Kinder betragen zusammen 8.952 Euro (Kinderfreibetrag in Höhe von 6.024 Euro und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro).
Wenn sich nachträglich etwas ändert, müssen Sie dies der Familienkasse mitteilen. Dazu gehören Änderungen in Bezug auf das Einkommen, den Wohnort oder den Familienstand.
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Klage gegen die Ablehnung beim Finanzgericht einzureichen.
Falls Ihnen zu Unrecht Kindergeld ausgezahlt wurde, müssen Sie den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen. Die Familienkasse wird diesen Betrag von Ihnen zurückfordern.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Was ist besser?
Kindergeld
– Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und beträgt pro Kind 250 Euro.
– Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
– Kindergeld kann bis zum 18. Geburtstag des Kindes erhalten werden, bei Arbeitslosigkeit bis 21 Jahre und während der Ausbildung bis 25 Jahre.
– Das Kindergeld muss schriftlich beantragt werden.
Kinderfreibetrag
– Der Kinderfreibetrag wird bei der Einkommenssteuer berücksichtigt und führt dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen.
– Der Kinderfreibetrag beträgt zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf insgesamt 8.952 Euro.
– Die Freibeträge werden nicht ausgezahlt, sondern mindern das zu versteuernde Einkommen.
Welches Modell für Sie besser ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Einkommen und Ihrer Steuersituation. Es empfiehlt sich daher, eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt in Anspruch zu nehmen.
Änderungen nachträglich der Familienkasse mitteilen?
Nachdem Sie Kindergeld beantragt und erhalten haben, sind Sie verpflichtet, der Familienkasse alle Änderungen mitzuteilen, die sich auf Ihren Kindergeldanspruch auswirken können. Es ist wichtig, dass Sie die Familienkasse umgehend informieren, damit Ihr Anspruch korrekt berechnet werden kann. Hier sind einige Beispiele für Änderungen, die Sie der Familienkasse mitteilen sollten:
1. Änderung des Wohnorts
Wenn Sie oder Ihr Kind umziehen und einen neuen Wohnsitz haben, müssen Sie dies der Familienkasse mitteilen. Der Anspruch auf Kindergeld kann von Ihrem Wohnort abhängen.
2. Änderung des Sorgerechts
Falls sich das Sorgerecht für Ihr Kind ändert oder wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung bezüglich des Sorgerechts kommt, müssen Sie dies ebenfalls der Familienkasse mitteilen.
3. Änderung des Einkommens
Wenn sich Ihr Einkommen oder das Einkommen Ihres Partners ändert und dies Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch hat, müssen Sie diese Änderung melden.
4. Veränderungen im Schul- oder Ausbildungsstatus
Falls sich Ihr Kind in Ausbildung befindet und diese beendet oder den Ausbildungsplatz wechselt, sollten Sie dies der Familienkasse mitteilen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, alle Änderungen zu melden, die sich auf Ihren Kindergeldanspruch auswirken können. Wenn Sie dies nicht tun, kann dies als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat angesehen werden.
Um Änderungen mitzuteilen, können Sie entweder schriftlich Kontakt zur Familienkasse aufnehmen oder persönlich vor Ort vorsprechen. Die genaue Vorgehensweise wird Ihnen in der schriftlichen Entscheidung der Familienkasse erläutert.
Es ist wichtig, dass Sie Änderungen so schnell wie möglich mitteilen, um eventuelle Probleme oder Rückforderungen zu vermeiden.
Unzufrieden mit Entscheidung der Familienkasse – Was tun?
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dies müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung tun. Der Einspruch kann schriftlich oder persönlich vor Ort eingereicht werden, wie in der schriftlichen Entscheidung erklärt wird.
Das Einspruchsverfahren ist kostenlos. Die Familienkasse wird Ihren Einspruch prüfen und eine neue Entscheidung treffen. Falls Ihr Einspruch abgelehnt wird und Sie weiterhin unzufrieden sind, können Sie Klage gegen die Ablehnung erheben. Hierfür müssen Sie ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung handeln.
Die Klage muss beim Finanzgericht eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass das Klageverfahren kostenpflichtig ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem laufenden Verfahren weiterhin Zahlungen geleistet werden müssen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass Ihnen zu viel Kindergeld ausgezahlt wurde, sind Sie verpflichtet, den überzahlten Betrag zurückzuzahlen.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, professionellen Rat einzuholen und gegebenenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten vollständig zu verstehen und bestmöglich vertreten zu sein.
Rückzahlung von Kindergeld bei wegfallender Voraussetzung?
Wenn eine Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld wegfällt, müssen Sie das zu viel erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Die Familienkasse wird Sie auffordern, den Betrag zurückzuerstatten. Es ist wichtig, dass Sie die Familienkasse über Änderungen informieren, die Auswirkungen auf Ihren Kindergeldanspruch haben können. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen in der Wohnsituation Ihres Kindes oder wenn Ihr Kind eine Ausbildung beginnt oder beendet.
Wenn sich nachträglich herausstellt, dass Ihnen kein Anspruch auf Kindergeld zusteht und Sie bereits Zahlungen erhalten haben, müssen Sie diese zurückzahlen. Dies kann passieren, wenn zum Beispiel festgestellt wird, dass Ihr Kind nicht mehr bei Ihnen im Haushalt lebt oder wenn Ihr Einkommen über dem gesetzlichen Grenzbetrag liegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rückzahlung des zu viel erhaltenen Kindergeldes unabhängig davon erfolgt, ob die falschen Angaben absichtlich gemacht wurden oder nicht. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt sind und Änderungen rechtzeitig gemeldet werden.
Die genauen Modalitäten zur Rückzahlung des Kindergeldes können je nach individuellem Fall variieren. Im Allgemeinen wird der zu viel gezahlte Betrag von den zukünftigen Zahlungen abgezogen. Wenn der Rückzahlungsbetrag höher ist als das noch ausstehende Kindergeld, kann es sein, dass Sie den Betrag direkt an die Familienkasse überweisen müssen.
Es ist ratsam, sich bei Fragen zur Rückzahlung des Kindergeldes direkt an die Familienkasse zu wenden. Dort können Sie weitere Informationen erhalten und eventuelle Unklarheiten klären.
Elternteil bei Elternpaaren und getrennt lebenden Eltern – Wer bekommt das Kindergeld?
Elternpaare:
Bei Elternpaaren, die nicht dauernd getrennt leben, können sie untereinander festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Dies wird durch eine „Berechtigten-Bestimmung“ geregelt. Auf diese Weise haben die Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem eventuell Ansprüche auf weitere Leistungen entstehen können, die den Kindergeldbezug voraussetzen.
Diese Regelung gilt auch für nicht dauernd getrennt lebende Pflegeeltern oder Großeltern, bei denen das Kind beispielsweise im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des Stiefvaters oder des eingetragenen Lebenspartners lebt. Die „Berechtigten-Bestimmung“ ist in der Regel dauerhaft gültig und kann jederzeit widerrufen werden.
Getrennt lebende Eltern:
Bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld in der Regel an denjenigen Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Dies ist unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat oder wer Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil kann jedoch einen Antrag stellen, dass ihm das Kindergeld direkt ausgezahlt wird.
Wenn sich die getrennten Eltern nicht einigen können, wer das Kindergeld bekommen soll, kann beim Familiengericht beantragt werden, dass es darüber entscheidet.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Kindergeld immer nur an einen Elternteil ausgezahlt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kindergeld in Deutschland bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Anspruchs bis zum 25. Lebensjahr, etwa bei Ausbildung oder Studium. Es ist wichtig, rechtzeitig einen Antrag zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, um den Anspruch auf Kindergeld zu erhalten.