Eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen bei der AOK: Erfahren Sie hier die Kosten.
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Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen bei der AOK
Mindestbeitrag für nicht erwerbstätige Personen
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind und kein Arbeitslosengeld erhalten, sondern von Erspartem oder anderen Einkünften leben, richtet sich Ihr individueller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nach Ihrem gesamten monatlichen Einkommen. Falls Sie keine laufenden Einkünfte haben, zahlen Sie den Mindestbeitrag. Dieser beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 210,49 Euro pro Monat. Sind Sie über 23 Jahre alt und kinderlos, beträgt der Mindestbeitrag 217,28 Euro pro Monat.
Beitrag bei ausschließlichem Leben von Ersparnissen
Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keinerlei eigene Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 172,01 Euro pro Monat (Stand 2023). In diesem Beitrag ist bereits der Zusatzbeitrag enthalten.
Beitrag bei eigenen Einkünften
Falls Sie eigene Einkünfte haben, wird Ihr Beitrag aus einem monatlichen Einkommen von maximal 4.987,50 Euro (Stand 2023) errechnet. Selbst wenn Ihr tatsächliches Einkommen höher liegt, wird der Beitrag auf diesen Höchstbetrag begrenzt. Es werden jedoch mindestens 1.131,67 Euro monatliches Einkommen zugrunde gelegt – auch wenn Ihre tatsächlichen Einkünfte niedriger sind.
Unterschiedliche Beitragssätze
Bei freiwillig versicherten Personen gibt es unterschiedliche Beitragssätze zur Krankenversicherung, abhängig von der Art des Einkommens. Für die meisten Einkommensarten gilt der ermäßigte Beitragssatz von 15,2 Prozent, inklusive des Zusatzbeitrags von 1,2 Prozent. Der ermäßigte Beitragssatz wird beispielsweise angewendet, wenn Sie monatlich mindestens 172,01 Euro und höchstens 758,10 Euro verdienen. Der allgemeine Beitragssatz von 15,8 Prozent – inklusive des Zusatzbeitrags von 1,2 Prozent – gilt für bestimmte Einkommensarten. In diesem Fall liegt Ihr monatlicher Beitrag bei mindestens 178,80 Euro und höchstens 788,03 Euro.
Beitrag zur Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt generell 3,4 Prozent. Kinderlose Personen über 23 Jahre zahlen einen erhöhten Beitragssatz von 4,0 Prozent. Die genauen Höhen der monatlichen Beiträge hängen von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach Beamtenrecht haben, zahlen Sie nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
Vorläufige Beitragsfestsetzung
Die vorläufige Beitragsfestsetzung gilt für Personen in selbstständiger Tätigkeit (auch nebenberuflich), Existenzgründer oder Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Auch Einnahmen aus Kapitalvermögen, Unterhaltspflichten, Renten und anderen Versorgungsbezügen sowie neben einer Rente oder einem Versorgungsbezug erzielte selbstständige Einkünfte fallen unter diese Regelung.
Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen bei der AOK
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind und keine laufenden Einkünfte haben, müssen Sie den Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 210,49 Euro pro Monat. Wenn Sie über 23 Jahre alt und kinderlos sind, beträgt der Mindestbeitrag 217,28 Euro.
Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen oder sonstigen Einkünften und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 172,01 Euro (2023). In diesem Beitrag ist bereits der Zusatzbeitrag enthalten.
Falls Sie eigene Einkünfte haben, wird Ihr Beitrag aus einem monatlichen Einkommen von höchstens 4.987,50 Euro berechnet. Dabei wird mindestens ein monatliches Einkommen von 1.131,67 Euro zugrunde gelegt.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung variiert je nach Art des Einkommens. Für die meisten Einkommensarten gilt der ermäßigte Beitragssatz von 15,2 Prozent (inklusive TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent). Der allgemeine Beitragssatz von 15,8 Prozent (inklusive TK-Zusatzbeitrag) gilt für bestimmte andere Einkommensarten.
Für die Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz generell 3,4 Prozent. Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen erhöhten Beitragssatz von 4,0 Prozent. Bei Beihilfeberechtigung oder Heilfürsorge nach Beamtenrecht zahlen Sie nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner nicht gesetzlich versichert ist, gibt es bei der Berechnung der Beiträge besondere Regelungen zu beachten.
Die vorläufige Beitragsfestsetzung gilt für Selbstständige, Existenzgründer und Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Wie hoch sind die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen bei der AOK?
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind und kein Arbeitslosengeld beziehen, sondern von Erspartem oder anderen Einkünften leben, hängt Ihr individueller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab. Wenn Sie keine laufenden Einkünfte haben, müssen Sie den Mindestbeitrag zahlen. Dieser beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 210,49 Euro. Sind Sie über 23 Jahre alt und kinderlos, beträgt der Mindestbeitrag 217,28 Euro.
Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 172,01 Euro (2023). In diesem Beitrag ist bereits der Zusatzbeitrag enthalten.
Wenn Sie eigene Einkünfte haben, wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von maximal 4.987,50 Euro pro Monat (2023) errechnet. Dabei werden mindestens 1.131,67 Euro monatliches Einkommen zugrunde gelegt.
Bitte beachten Sie auch, dass es unterschiedliche Beitragssätze gibt, je nach Art Ihres Einkommens. Die meisten freiwillig Versicherten zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 15,2 Prozent (inklusive des TK-Zusatzbeitrags von 1,2 Prozent). Der allgemeine Beitragssatz von 15,8 Prozent (auch inklusive des TK-Zusatzbeitrags) gilt für bestimmte Einkommensarten. Bei ausländischen gesetzlichen Renten beträgt der Beitragssatz nur 7,3 Prozent plus dem halben Zusatzbeitragssatz der TK von 0,6 Prozent.
Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner nicht gesetzlich versichert ist, gibt es bei der Berechnung der Beiträge weitere Besonderheiten zu beachten.
Für die Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 3,4 Prozent. Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen erhöhten Beitragssatz von 4,0 Prozent. Für das 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozent.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie als freiwillig versicherter Arbeitnehmer den Höchstbeitrag zahlen müssen, wenn Sie regelmäßig mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen.
Diese Informationen gelten für Personen, die ohne Beschäftigungsverhältnis keinen Anspruch auf Familienversicherung haben und daher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne Einkommen bei der AOK
Mindestbeitrag für nicht erwerbstätige Personen
Als nicht erwerbstätige Person, die kein Arbeitslosengeld erhält und von Erspartem oder sonstigen Einkünften lebt, richtet sich der individuelle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nach dem gesamten monatlichen Einkommen. Falls keine laufenden Einkünfte vorhanden sind, beträgt der Mindestbeitrag 210,49 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Sind Sie über 23 Jahre alt und kinderlos, beträgt der Mindestbeitrag 217,28 Euro.
Beitrag bei ausschließlichem Leben von Ersparnissen
Wenn Sie ausschließlich von Ersparnissen leben und keine eigenen Einkünfte haben, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 172,01 Euro (2023). In diesem Beitrag ist bereits der Zusatzbeitrag enthalten.
Beitrag bei eigenen Einkünften
Ihr Beitrag wird aus einem Höchsteinkommen von 4.987,50 Euro pro Monat (2023) errechnet, selbst wenn Ihr tatsächliches Einkommen höher ist. Es werden jedoch mindestens 1.131,67 Euro pro Monat zugrunde gelegt – auch wenn Sie weniger verdienen.
Unterschiedliche Beitragssätze
Für freiwillig versicherte Personen gelten unterschiedliche Beitragssätze je nach Art des Einkommens. Die meisten Einkommensarten unterliegen dem ermäßigten Beitragssatz von 15,2 Prozent, der bereits den TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent enthält. Bei monatlichen Einkünften zwischen 172,01 Euro und 758,10 Euro gilt dieser ermäßigte Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz von 15,8 Prozent – inklusive des TK-Zusatzbeitrags – gilt für Einkommensarten zwischen 178,80 Euro und 788,03 Euro pro Monat. Für ausländische gesetzliche Renten beträgt der Beitragssatz lediglich 7,3 Prozent plus dem halben Zusatzbeitragssatz der TK von 0,6 Prozent.
Beiträge zur Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt generell 3,4 Prozent. Kinderlose Personen über 23 Jahre zahlen einen erhöhten Beitragssatz von 4,0 Prozent. Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozent. Die genaue Höhe der monatlichen Beiträge hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab.
Beitrag bei Heilfürsorge oder Beihilfeanspruch
Wenn Sie einen eigenen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach Beamtenrecht bei Krankheit oder Pflege haben, zahlen Sie nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
Besonderheiten bei verheirateten Personen mit nicht gesetzlich versichertem Ehepartner
Bei verheirateten Personen mit einem nicht gesetzlich versicherten Ehepartner gibt es bei der Berechnung der Beiträge Besonderheiten zu beachten.
Beitragsfreiheit für Personen mit Anspruch auf Familienversicherung
Sie sind beitragsfrei versichert, wenn Sie ohne ein Beschäftigungsverhältnis einen Anspruch auf Familienversicherung hätten. Andernfalls müssen Sie Beiträge zahlen, die von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen abhängen.
Studierende und freiwillige Versicherung
Studierende, die nicht mehr pflichtversichert sein können, zahlen den Beitrag für freiwillig Versicherte. Bei fehlendem eigenen Einkommen beträgt der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung 172,01 Euro. Hinzu kommen 38,48 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung.
Selbstständige und vorläufige Beitragsfestsetzung
Für haupt- oder nebenberuflich selbstständige Personen sowie Existenzgründer und Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt die vorläufige Beitragsfestsetzung.
Beitragshöhe für eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen bei der AOK
Mindestbeitrag für nicht erwerbstätige Personen
Als nicht erwerbstätige Person, die kein Arbeitslosengeld erhält und von Erspartem oder anderen Einkünften lebt, richtet sich Ihr individueller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nach Ihrem gesamten monatlichen Einkommen. Wenn Sie keine laufenden Einkünfte haben, zahlen Sie den Mindestbeitrag. Dieser beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 210,49 Euro. Wenn Sie über 23 Jahre alt und kinderlos sind, beträgt der Mindestbeitrag 217,28 Euro.
Beitragshöhe für Studierende ohne eigenes Einkommen
Wenn Sie studieren und freiwillig versichert sind, aber kein eigenes Einkommen haben (z.B. Mieteinnahmen), beträgt Ihr monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung 172,01 Euro. Zusätzlich zahlen Sie 38,48 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung.
Beitragshöhe für Kinder in der freiwilligen Versicherung
Möchten Sie Ihr Kind freiwillig versichern, richtet sich der Beitrag nach Ihrem eigenen monatlichen Einkommen. Der Mindestbeitrag liegt bei 172,01 Euro für die Krankenversicherung und zusätzlich 38,48 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung.
Beitragshöhe für freiwillig versicherte Beamte
Als freiwillig versicherter Beamter richtet sich Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nach Ihrem monatlichen Einkommen. Der Höchstbeitrag wird aus einem Einkommen von 4.987,50 Euro pro Monat berechnet. Mindestens werden jedoch 1.131,67 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt.
Regelung zur vorläufigen Beitragsfestsetzung
Die Regelung zur vorläufigen Beitragsfestsetzung gilt für Personen, die haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig sind, Existenzgründer sind oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben. Sie betrifft auch Einnahmen aus Kapitalvermögen, Aktien und Ähnlichem, Unterhaltspflichten sowie Renten, Pensionen und andere Versorgungsbezüge.
Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen bei der AOK?
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind und kein eigenes Einkommen haben, zahlen Sie als nicht erwerbstätige Person den Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag beträgt für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 210,49 Euro pro Monat. Wenn Sie über 23 Jahre alt und kinderlos sind, beträgt der Mindestbeitrag 217,28 Euro.
Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen oder anderen Einkünften und haben keine eigenen laufenden Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 172,01 Euro pro Monat (2023). In diesem Beitrag ist bereits der Zusatzbeitrag enthalten.
Falls Sie jedoch eigene Einkünfte haben, wird Ihr Beitrag aus Ihrem monatlichen Einkommen berechnet. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt in der Regel 15,2 Prozent inklusive des Zusatzbeitrags von 1,2 Prozent. Der ermäßigte Beitragssatz gilt für die meisten Einkommensarten und liegt zwischen 172,01 Euro und 758,10 Euro monatlich.
Für die Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 3,4 Prozent. Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen erhöhten Beitragssatz von 4,0 Prozent. Die genaue Höhe Ihres Beitrags hängt von der Anzahl und dem Alter Ihrer Kinder ab.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Familienversicherung haben oder nicht mehr als Studentin oder Student pflichtversichert sein können, zahlen Sie den Beitrag für freiwillig Versicherte. Der monatliche Beitrag beträgt 172,01 Euro für die Krankenversicherung und 38,48 Euro für die Pflegeversicherung.
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und individuelle Faktoren Ihren tatsächlichen Beitrag beeinflussen können. Es wird empfohlen, sich bei der AOK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten.
Die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen bei der AOK variieren je nach individueller Situation. Es ist ratsam, sich bei der AOK persönlich zu informieren und einen Antrag auf Sozialleistungen zu stellen, um von einer beitragsfreien Versicherung profitieren zu können.