In diesem Artikel wird die Frage beantwortet, wann Rentner die 300 Euro Energiepauschale erhalten. Es wird erklärt, wer Anspruch auf diese Pauschale hat und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Zudem werden mögliche Auszahlungstermine und weitere relevante Informationen zu dieser finanziellen Unterstützung für Rentnerinnen und Rentner dargelegt.
Energiepauschale für Rentner: Antragstellung noch bis Ende Juni möglich
Rentnerinnen und Rentner, die ihre Energiepauschale noch nicht erhalten haben, müssen bis zum 30. Juni aktiv werden. Um die 300 Euro zu bekommen, muss ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt werden.
Zwar sei die Energiepauschale den meisten Rentnerinnen und Rentnern bis zum 15. Dezember oder zum zweiten Termin Anfang 2023 automatisch überwiesen worden, heißt es dort. Dennoch gibt es Anspruchsberechtigte, die die Entlastung noch nicht erhalten haben.
Sie können seit Anfang Januar einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Laut Berichten der „Welt“ sind bereits 38.500 solcher Anträge dort eingegangen. Davon seien knapp 15.850 final bearbeitet, 8700 bewilligt und 7150 abgelehnt worden. Demnach warten noch immer Tausende auf die Auszahlung.
Wie die „Welt“ weiter berichtet, kam das Geld beispielsweise nicht automatisch zu den Rentnern, die zwar in Deutschland leben und steuerpflichtig sind, ihre Rente aber aus einem anderen EU-Land beziehen.
Die Energiepreispauschale war eingeführt worden, um die gestiegenen Kosten durch die hohen Energiepreise abzufedern. Nachdem sie im vergangenen Herbst zunächst nur für Erwerbstätige vorgesehen war, lenkte die Bundesregierung später ein und versprach auch Menschen mit Altersbezügen die 300 Euro. Wenig später kam dann auch die Energiepauschale für Studentinnen und Studenten in Höhe von 200 Euro.
Wer eine Rente bezieht, antragsberechtigt ist, und die 300 Euro noch nicht erhalten hat, kann den Antrag im Internet unter kbs.de/EPP finden. Er muss dann per Post an Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, geschickt werden.
Noch keine Auszahlung der Energiepauschale für Rentner? Antragstellung bis Ende Juni möglich
Rentnerinnen und Rentner, die ihre Energiepauschale noch nicht erhalten haben, müssen bis zum 30. Juni aktiv werden. Um die 300 Euro zu bekommen, muss ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt werden. Zwar sei die Energiepauschale den meisten Rentnerinnen und Rentnern bis zum 15. Dezember oder zum zweiten Termin Anfang 2023 automatisch überwiesen worden, heißt es dort. Dennoch gibt es Anspruchsberechtigte, die die Entlastung noch nicht erhalten haben.
Sie können seit Anfang Januar einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Laut Berichten der „Welt“ sind bereits 38.500 solcher Anträge dort eingegangen. Davon seien knapp 15.850 final bearbeitet, 8700 bewilligt und 7150 abgelehnt worden. Demnach warten noch immer Tausende auf die Auszahlung.
Wie die „Welt“ weiter berichtet, kam das Geld beispielsweise nicht automatisch zu den Rentnern, die zwar in Deutschland leben und steuerpflichtig sind, ihre Rente aber aus einem anderen EU-Land beziehen.
Letzte Chance: Anträge für die 300 Euro Energiepauschale für Rentner bis Ende Juni stellen
Rentner müssen bis zum 30. Juni aktiv werden
Rentnerinnen und Rentner, die ihre Energiepauschale in Höhe von 300 Euro noch nicht erhalten haben, müssen bis zum 30. Juni einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingereicht werden. Die meisten Rentnerinnen und Rentner haben die Energiepauschale automatisch bis zum 15. Dezember oder zum zweiten Termin Anfang 2023 erhalten. Dennoch gibt es Anspruchsberechtigte, die die Entlastung noch nicht bekommen haben.
Bisherige Anträge und Bearbeitungsstatus
Laut Berichten der „Welt“ sind bereits 38.500 Anträge auf nachträgliche Auszahlung eingegangen. Davon wurden knapp 15.850 final bearbeitet, 8.700 bewilligt und 7.150 abgelehnt. Es warten also noch Tausende von Rentnern auf die Auszahlung der Energiepauschale.
Anspruchsberechtigte im Ausland
Einige Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland leben und steuerpflichtig sind, aber ihre Rente aus einem anderen EU-Land beziehen, haben das Geld bisher nicht automatisch erhalten.
Entstehung der Energiepauschale
Die Energiepauschale wurde eingeführt, um die gestiegenen Kosten durch hohe Energiepreise abzufedern. Ursprünglich war sie nur für Erwerbstätige vorgesehen, wurde aber später auch Rentnern zugesagt. Studierende und Fachschüler erhielten eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro.
Antragstellung
Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepauschale noch nicht erhalten haben, können den Antrag auf nachträgliche Auszahlung im Internet unter kbs.de/EPP finden. Der Antrag muss dann per Post an Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, geschickt werden.
Rentner aufgepasst: Frist zur Beantragung der 300 Euro Energiepauschale endet im Juni
Was ist die Energiepauschale?
Die Energiepauschale wurde eingeführt, um Rentnerinnen und Rentnern finanzielle Entlastung bei den gestiegenen Energiekosten zu bieten. Ursprünglich war sie nur für Erwerbstätige vorgesehen, wurde aber später auch auf Menschen mit Altersbezügen ausgeweitet. Die Pauschale beträgt 300 Euro.
Frist bis Ende Juni
Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepauschale noch nicht erhalten haben, müssen bis zum 30. Juni aktiv werden. Um die 300 Euro zu bekommen, muss ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt werden. Laut Berichten sind bereits über 38.500 solcher Anträge eingegangen.
Anspruchsberechtigte
Obwohl die meisten Rentnerinnen und Rentner die Energiepauschale automatisch überwiesen bekommen haben, gibt es immer noch Anspruchsberechtigte, die sie noch nicht erhalten haben. Dazu gehören beispielsweise Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland leben und steuerpflichtig sind, ihre Rente jedoch aus einem anderen EU-Land beziehen.
Antragstellung
Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente beziehen und antragsberechtigt sind, können den Antrag auf nachträgliche Auszahlung im Internet unter kbs.de/EPP finden. Der ausgefüllte Antrag muss dann per Post an Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, geschickt werden.
Noch Tausende warten auf Auszahlung
Obwohl bereits viele Anträge bearbeitet wurden, warten immer noch Tausende von Rentnerinnen und Rentnern auf die Auszahlung der Energiepauschale. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat bisher knapp 15.850 Anträge bewilligt und 7150 abgelehnt.
Wann erhalten Rentner die 300 Euro Energiepauschale? Anträge noch bis Ende Juni möglich
Rentnerinnen und Rentner, die ihre Energiepauschale in Höhe von 300 Euro noch nicht erhalten haben, haben bis zum 30. Juni Zeit, einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung zu stellen. Der Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt werden. Obwohl die meisten Rentnerinnen und Rentner die Energiepauschale automatisch bis zum 15. Dezember oder zum zweiten Termin Anfang 2023 erhalten haben, gibt es immer noch Anspruchsberechtigte, die die Entlastung noch nicht bekommen haben. Seit Anfang Januar können diese Personen einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Laut Berichten der „Welt“ sind bereits 38.500 solcher Anträge eingegangen. Davon wurden knapp 15.850 bearbeitet, wobei 8.700 bewilligt und 7.150 abgelehnt wurden. Es warten also immer noch Tausende von Rentnern auf die Auszahlung.
Wie die „Welt“ weiter berichtet, wurde das Geld beispielsweise nicht automatisch an Rentner überwiesen, die in Deutschland leben und steuerpflichtig sind, aber ihre Rente aus einem anderen EU-Land beziehen.
Die Energiepreispauschale wurde eingeführt, um die gestiegenen Kosten durch hohe Energiepreise abzufedern. Ursprünglich war sie im letzten Herbst nur für Erwerbstätige vorgesehen, aber später lenkte die Bundesregierung ein und versprach auch Menschen mit Altersbezügen die 300 Euro. Kurz darauf wurde auch eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro für Studentinnen und Studenten eingeführt.
Rentnerinnen und Rentner, die antragsberechtigt sind und die 300 Euro noch nicht erhalten haben, können den Antrag im Internet unter kbs.de/EPP finden. Dieser muss dann per Post an Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, geschickt werden.
Anspruchsberechtigte Rentner aufgepasst: Nur noch bis Ende Juni Anträge für die 300 Euro Energiepauschale stellen
Was ist die Energiepauschale für Rentner?
Die Energiepauschale für Rentner wurde eingeführt, um die gestiegenen Kosten durch hohe Energiepreise abzufedern. Ursprünglich war sie nur für Erwerbstätige vorgesehen, wurde jedoch später auch auf Menschen mit Altersbezügen ausgeweitet. Die Pauschale beträgt 300 Euro und soll finanzielle Entlastung bieten.
Wie kann man die Energiepauschale beantragen?
Rentnerinnen und Rentner, die ihre Energiepauschale noch nicht erhalten haben, müssen bis zum 30. Juni aktiv werden. Um die 300 Euro zu bekommen, muss ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt werden. Den meisten Rentnerinnen und Rentnern wurde die Pauschale automatisch überwiesen, aber es gibt immer noch Anspruchsberechtigte, die sie noch nicht erhalten haben.
Wie viele Anträge wurden bereits bearbeitet?
Laut Berichten der „Welt“ sind bereits 38.500 Anträge auf nachträgliche Auszahlung eingegangen. Davon wurden knapp 15.850 final bearbeitet, 8700 bewilligt und 7150 abgelehnt. Es gibt also immer noch Tausende von Rentnern, die auf die Auszahlung warten.
Wer ist antragsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente beziehen und bisher keine Energiepauschale erhalten haben. Auch Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland leben, aber ihre Rente aus einem anderen EU-Land beziehen, können einen Antrag stellen.
Wie kann man den Antrag stellen?
Den Antrag auf nachträgliche Auszahlung der Energiepauschale kann man im Internet unter kbs.de/EPP finden. Der ausgefüllte Antrag muss dann per Post an Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, geschickt werden.
Es ist wichtig, dass anspruchsberechtigte Rentnerinnen und Rentner schnell handeln und ihren Antrag bis zum 30. Juni stellen, um die 300 Euro Energiepauschale zu erhalten.
Die Rentner können voraussichtlich ab dem Jahr 2022 die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Dies wird ihnen helfen, die steigenden Energiekosten zu bewältigen und ihre finanzielle Situation zu verbessern. Die genauen Details und Voraussetzungen für den Erhalt der Pauschale werden noch bekanntgegeben. Es ist jedoch ein ermutigender Schritt, um den Rentnern Unterstützung in diesem Bereich zu bieten.