Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Mit Hilfe einer Excel-Tabelle kann man den Energieausweis selbst berechnen und so schnell und unkompliziert Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mithilfe von Excel Ihren eigenen Energieausweis erstellen können.
Excel-Tool zur selbstständigen Berechnung
Das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz 2023 steht im Rahmen einer Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Das Tool basiert auf den Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Mit der Versionsnummer 4 wurde im Januar 2023 der Übergang vom GEG 2020 zum GEG 2023 umgesetzt.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version zum GEG 2023 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Verschärfung der QP-Neubauanforderungen von QP,Referenz * 0,75 auf QP,Referenz * 0,55
- Wegfall des „vereinfachten Verfahrens“ zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (GEG § 23)
- Schnittstelle für die Erstellung/Registrierung der Energieausweise gem. GEG (Druckapplikation Version 4.0; die Installation ist Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion)
Weitere Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise sind unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle zu finden.
Berechnungshilfe in Excel
Das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz 2023 steht im Rahmen einer Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Das Tool basiert auf den Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Mit der Versionsnummer 4 wurde im Januar 2023 der Übergang vom GEG 2020 zum GEG 2023 umgesetzt.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version zum GEG 2023 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Verschärfung der QP-Neubauanforderungen von QP,Referenz * 0,75 auf QP,Referenz * 0,55
- Wegfall des „vereinfachten Verfahrens“ zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (GEG § 23)
- Schnittstelle für die Erstellung/Registrierung der Energieausweise gem. GEG (Druckapplikation Version 4.0; die Installation ist Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion)
- Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise sind unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle zu finden.
Das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz 2020 steht im Rahmen einer Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Das Tool basiert auf den Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Mit der Versionsnummer 3 wurde im Juli 2021 der Übergang von der EnEV zum GEG umgesetzt.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version zur EnEV 2016 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Wärmebrückenkorrekturwert nach DIN 4108, Beiblatt 2, Kategorie B
- Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise sind unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle zu finden.
Für das Berechnungsverfahren für Wohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung 2014/2016 (DIN V 4108-6/DIN V 4701-10, Referenzgebäudeverfahren) steht Ihnen hier eine Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung (Monatsbilanzverfahren, Referenzgebäudeverfahren). Ab Version 2.08 ist das seit Juni 2016 geänderte und seit dem 1. Juli 2017 ausschließlich zu verwendende Kontrolldateischema (https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle) berücksichtigt.
Für das Berechnungsverfahren für Wohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung 2009 (DIN V 4108-6/DIN V 4701-10, Referenzgebäudeverfahren) steht Ihnen hier eine Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Die Bereitstellung der Unterlagen und Berechnungshilfen erfolgt kostenlos. Ein Support (Hotline) ist daher nicht inbegriffen. Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen zur Programmbedienung Abstand. Da es sich nicht um professionelle Software-Produkte handelt, kann für eine fehlerfreie Lauffähigkeit keine Haftung übernommen werden.
Excel-Tool
Das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz 2023 steht im Rahmen einer Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Das Tool basiert auf den Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Mit der Versionsnummer 4 wurde im Januar 2023 der Übergang vom GEG 2020 zum GEG 2023 umgesetzt.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version zum GEG 2023 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Verschärfung der QP-Neubauanforderungen von QP,Referenz * 0,75 auf QP,Referenz * 0,55
- Wegfall des „vereinfachten Verfahrens“ zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (GEG § 23)
- Schnittstelle für die Erstellung/Registrierung der Energieausweise gem. GEG (Druckapplikation Version 4.0; die Installation ist Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion)
Weitere Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise finden Sie unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle.
Energieausweise einfach selbst berechnen (Excel)
Das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß dem Gebäudeenergiegesetz 2023 steht im Rahmen einer Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Die Grundlagen des Tools basieren auf den Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10.
Mit der Versionsnummer 4 wurde im Januar 2023 das Berechnungsblatt aktualisiert, um den Übergang vom GEG 2020 zum GEG 2023 umzusetzen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version zum GEG 2023 sind:
- Verschärfung der QP-Neubauanforderungen von QP,Referenz * 0,75 auf QP,Referenz * 0,55
- Wegfall des „vereinfachten Verfahrens“ zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (GEG § 23)
- Schnittstelle für die Erstellung/Registrierung der Energieausweise gem. GEG (Druckapplikation Version 4.0; die Installation ist Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion)
Weitere Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise finden Sie unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle.
Excel-Tool zur Selbstberechnung
Das Nachweisverfahren gemäß Gebäudeenergiegesetz 2023 für Wohngebäude steht als Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Das Tool basiert auf den Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Mit der Versionsnummer 4 wurde im Januar 2023 der Übergang vom GEG 2020 zum GEG 2023 umgesetzt.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version zum GEG 2023 sind:
- Verschärfung der QP-Neubauanforderungen von QP,Referenz * 0,75 auf QP,Referenz * 0,55
- Wegfall des „vereinfachten Verfahrens“ zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (GEG § 23)
- Schnittstelle für die Erstellung/Registrierung der Energieausweise gem. GEG (Druckapplikation Version 4.0; die Installation ist Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion)
- Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise sind unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle zu finden.
Weitere Informationen
Das Gebäudeenergiegesetz wurde am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) veröffentlicht und durch Artikel 18a des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert.
Das Nachweisverfahren gemäß Gebäudeenergiegesetz 2020 für Wohngebäude steht ebenfalls als Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Mit der Versionsnummer 3 wurde im Juli 2021 der Übergang von der EnEV zum GEG umgesetzt.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version zur EnEV 2016 sind:
- Wärmebrückenkorrekturwert nach DIN 4108, Beiblatt 2, Kategorie B
- Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise sind unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle zu finden.
Für das Berechnungsverfahren gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) stehen ebenfalls Excel-Tools zur Verfügung. Die Versionen für die Jahre 2014/2016 und 2009 basieren auf den Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10.
- Ab Version 2.08 ist das seit Juni 2016 geänderte und seit dem 1. Juli 2017 ausschließlich zu verwendende Kontrolldateischema (https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle) berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung der Unterlagen und Berechnungshilfen kostenlos erfolgt und kein Support (Hotline) inbegriffen ist. Telefonische Anfragen zur Programmbedienung können nicht beantwortet werden. Da es sich nicht um professionelle Software-Produkte handelt, kann keine Haftung für eine fehlerfreie Lauffähigkeit übernommen werden.
Excel-Tool
Das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz 2023 steht im Rahmen einer Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Das Tool basiert auf den Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Mit der Versionsnummer 4 wurde im Januar 2023 der Übergang vom GEG 2020 zum GEG 2023 umgesetzt.
Änderungen gegenüber der Version zum GEG 2023:
- Verschärfung der QP-Neubauanforderungen von QP,Referenz * 0,75 auf QP,Referenz * 0,55
- Wegfall des „vereinfachten Verfahrens“ zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (GEG § 23)
- Schnittstelle für die Erstellung/Registrierung der Energieausweise gem. GEG (Druckapplikation Version 4.0; die Installation ist Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion)
Weitere Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise finden Sie unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Berechnung des Energieausweises mithilfe von Excel eine effiziente und praktische Methode ist. Durch die selbstständige Durchführung spart man Zeit und Kosten. Es ist jedoch wichtig, die genauen Vorgaben und Formeln zu beachten, um ein korrektes Ergebnis zu erzielen. Der Energieausweis dient als wichtige Grundlage für energetische Optimierungen von Gebäuden und trägt somit zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bei.