Das erweiterte Führungszeugnis ist eine offizielle Dokumentation, die Informationen über strafrechtliche Vorstrafen einer Person enthält. Es gibt Auskunft über schwere Straftaten wie z.B. Sexualdelikte oder Gewaltverbrechen. Diese wichtige Unterlage wird oft von Arbeitgebern, Vereinen oder Behörden verlangt, um sicherzustellen, dass keine Gefahr für die Sicherheit und das Wohlergehen anderer besteht.
Was steht im erweiterten Führungszeugnis?
Im erweiterten Führungszeugnis werden alle Straftaten aufgeführt, die für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind. Dabei spielt das Strafmaß keine Rolle. Es enthält Informationen über Sexualstraftaten gegen Kinder sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
Im erweiterten Führungszeugnis können folgende Delikte auftauchen:
Sexualstraftaten gegen Kinder
– Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
– Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 184b StGB)
– Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
– Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB)
– Zwangsprostitution (§ 233a StGB)
– Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und es können weitere Delikte im erweiterten Führungszeugnis vermerkt sein, sofern sie den Kinder- und Jugendschutz betreffen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das erweiterte Führungszeugnis nur für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten relevant ist, bei denen ein enger Kontakt zu Kindern und Jugendlichen besteht. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber oder die entsprechende Einrichtung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangen.
Das erweiterte Führungszeugnis: Ein umfassender Blick in die Vergangenheit
Was beinhaltet das erweiterte Führungszeugnis?
Im erweiterten Führungszeugnis werden alle Straftaten aufgeführt, die für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind. Dabei spielt das Strafmaß keine Rolle. Das bedeutet, dass auch Verurteilungen mit geringer Strafe darin enthalten sein können, solange sie einen Bezug zum Schutz von Kindern und Jugendlichen haben. Dazu zählen beispielsweise Sexualstraftaten gegen Kinder oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
Wann wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt?
Ein erweitertes Führungszeugnis wird vor allem bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen verlangt. Das betrifft beispielsweise Berufe im pädagogischen Bereich, wie Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrkräfte. Auch in der Jugendarbeit oder bei Vereinen und Organisationen, die mit Kindern arbeiten, ist ein erweitertes Führungszeugnis oft Pflicht.
Unterschied zum einfachen Führungszeugnis
Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis, das nur bestimmte Verurteilungen auflistet, gibt das erweiterte Führungszeugnis einen umfassenden Überblick über die strafrechtliche Vergangenheit einer Person in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz. Es soll sicherstellen, dass Personen mit einschlägigen Vorstrafen keinen Kontakt zu Minderjährigen haben und somit das Risiko von Gefährdungen minimieren.
Beantragung und Zugriff auf das erweiterte Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis kann beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Die Kosten betragen ebenfalls 13 Euro. Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis, bei dem man selbst entscheiden kann, wer Einblick erhält, wird das erweiterte Führungszeugnis nur an bestimmte Institutionen ausgehändigt. Dazu gehören beispielsweise Arbeitgeber im pädagogischen Bereich oder Behörden, die mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen betraut sind.
Die Bedeutung des erweiterten Führungszeugnisses für den Job
Das Vorliegen eines erweiterten Führungszeugnisses kann für manche Berufe eine Voraussetzung sein. Wenn der Arbeitgeber in einem Bereich tätig ist, der einen besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen erfordert, wird oft ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Dies dient dazu, mögliche Gefährdungen zu minimieren und die Sicherheit der Minderjährigen zu gewährleisten.
Erweitertes Führungszeugnis: Alle Informationen zum Kinder- und Jugendschutz
Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis ist eine spezielle Variante des polizeilichen Führungszeugnisses. Es enthält zusätzliche Informationen über Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen. Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis werden hierbei auch Verurteilungen mit geringer Strafe aufgenommen.
Welche Straftaten sind im erweiterten Führungszeugnis enthalten?
Im erweiterten Führungszeugnis werden alle Straftaten aufgeführt, die den Kinder- und Jugendschutz betreffen. Dazu zählen beispielsweise Sexualstraftaten gegen Kinder, aber auch Straftaten gegen die persönliche Freiheit wie Nötigung oder Freiheitsberaubung.
Wann wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt?
Ein erweitertes Führungszeugnis wird vor allem bei Tätigkeiten verlangt, bei denen der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen besteht. Das betrifft beispielsweise Berufe in der Kinderbetreuung, der Jugendarbeit oder im schulischen Bereich. Auch Ehrenämter, bei denen man mit Minderjährigen arbeitet, können ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
Wie beantragt man ein erweitertes Führungszeugnis?
Ein erweitertes Führungszeugnis kann beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Der Antrag kann online gestellt werden und kostet ebenfalls 13 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen.
Wie lange bleiben Einträge im erweiterten Führungszeugnis bestehen?
Anders als beim einfachen Führungszeugnis gibt es keine automatische Löschung von Einträgen im erweiterten Führungszeugnis. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den Bestimmungen des Bundeszentralregisters und kann je nach Schwere der Straftat variieren. Es ist jedoch möglich, dass bestimmte Einträge nach einer gewissen Zeit nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, zum Beispiel bei Bewährungsstrafen von unter 2 Jahren.
Kann man Einträge im erweiterten Führungszeugnis selbst löschen lassen?
Nein, Einträge im erweiterten Führungszeugnis können nicht selbst gelöscht werden. Die Entscheidung über die Löschung obliegt allein den Bestimmungen des Bundeszentralregisters. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Speicherung einzulegen oder eine Überprüfung der Löschungsvoraussetzungen zu beantragen.
Wer hat Zugriff auf das erweiterte Führungszeugnis?
Der Zugriff auf das erweiterte Führungszeugnis ist streng geregelt. In der Regel haben nur Behörden und Institutionen, die mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen betraut sind, Zugang zu diesen Informationen. Arbeitgeber in den genannten Bereichen können ein erweitertes Führungszeugnis verlangen, um die Eignung eines Bewerbers für die Tätigkeit zu überprüfen.
Was wird im erweiterten Führungszeugnis dokumentiert?
Im erweiterten Führungszeugnis werden alle Straftaten aufgeführt, die für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind. Dabei spielt das Strafmaß keine Rolle. Das bedeutet, dass auch Straftaten mit geringer Strafe in diesem Führungszeugnis vermerkt werden.
Im Einzelnen werden folgende Delikte im erweiterten Führungszeugnis dokumentiert:
Sexualstraftaten gegen Kinder
Straftaten, die sich gegen Kinder richten und einen sexuellen Hintergrund haben, werden im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischem Material (§ 184b StGB).
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Auch Straftaten, die die persönliche Freiheit einer Person beeinträchtigen oder verletzen, finden sich im erweiterten Führungszeugnis wieder. Hierzu zählen unter anderem Körperverletzung (§ 223 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Freiheitsberaubung (§ 239 StGB).
Es ist wichtig zu beachten, dass das erweiterte Führungszeugnis nur für Tätigkeiten benötigt wird, bei denen ein Kontakt mit Kindern und Jugendlichen besteht. Arbeitgeber oder Institutionen, die solche Arbeitsbereiche anbieten, können daher ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von ihren Bewerbern verlangen.
Erweitertes Führungszeugnis: Welche Straftaten sind enthalten?
Straftaten gegen Kinder
Im erweiterten Führungszeugnis werden alle Straftaten gegen Kinder aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder auch die Verbreitung, der Besitz oder die Herstellung von kinderpornografischem Material. Diese Delikte werden unabhängig von der Höhe der Strafe im erweiterten Führungszeugnis vermerkt.
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Auch Straftaten gegen die persönliche Freiheit finden sich im erweiterten Führungszeugnis wieder. Hierzu zählen beispielsweise Entführung (§ 239 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) oder auch Nötigung (§ 240 StGB). Diese Delikte werden ebenfalls unabhängig vom Strafmaß im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt.
Gewalt- und Sexualstraftaten
Gewalt- und Sexualstraftaten, wie beispielsweise Körperverletzung (§ 223 StGB), Vergewaltigung (§ 177 StGB) oder schwere sexuelle Nötigung (§ 177 StGB), sind ebenfalls Bestandteil des erweiterten Führungszeugnisses. Hierbei spielt das Strafmaß keine Rolle, diese Delikte werden immer vermerkt.
Drogen- und Betäubungsmittelstraftaten
Straftaten im Zusammenhang mit Drogen und Betäubungsmitteln werden ebenfalls im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt. Hierzu gehören beispielsweise der Handel mit Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) oder auch der Besitz von Drogen in nicht geringer Menge (§ 29a BtMG). Diese Delikte werden unabhängig vom Strafmaß vermerkt.
Gewalt- und Sexualstraftaten gegen Tiere
Auch Gewalt- und Sexualstraftaten gegen Tiere können im erweiterten Führungszeugnis enthalten sein. Dazu zählen zum Beispiel Tierquälerei (§ 17 TierSchG) oder sexueller Missbrauch von Tieren (§ 3 TierSchG). Diese Delikte werden unabhängig vom Strafmaß im erweiterten Führungszeugnis vermerkt.
Es ist wichtig zu beachten, dass das erweiterte Führungszeugnis nur für bestimmte Berufe oder ehrenamtliche Tätigkeiten relevant ist, bei denen ein Kontakt mit Kindern und Jugendlichen besteht. In anderen Fällen reicht in der Regel das einfache Führungszeugnis aus.
Das erweiterte Führungszeugnis im Detail: Was Sie wissen sollten
Was ist das erweiterte Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis ist eine spezielle Form des polizeilichen Führungszeugnisses, das zusätzliche Informationen über strafrechtliche Verurteilungen enthält. Es wird vor allem für Personen benötigt, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten.
Welche Straftaten werden im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt?
Im erweiterten Führungszeugnis werden alle Straftaten aufgelistet, die für den Kinder- und Jugendschutz relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Sexualstraftaten gegen Kinder, Straftaten gegen die persönliche Freiheit oder auch bestimmte Gewaltverbrechen. Anders als im einfachen Führungszeugnis spielt dabei das Strafmaß keine Rolle.
Wer kann ein erweitertes Führungszeugnis verlangen?
Ein erweitertes Führungszeugnis kann von Einrichtungen oder Organisationen gefordert werden, bei denen der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht. Dazu zählen beispielsweise Schulen, Kindergärten, Sportvereine oder Jugendorganisationen. Auch Arbeitgeber im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit haben oft das Recht, ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern.
Wie bekomme ich ein erweitertes Führungszeugnis?
Um ein erweitertes Führungszeugnis zu erhalten, muss ein Antrag beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dies kann entweder online oder schriftlich erfolgen. Der Antragsteller muss dabei angeben, dass das erweiterte Führungszeugnis für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigt wird. Die Kosten für das erweiterte Führungszeugnis betragen 13 Euro.
Wie lange sind Einträge im erweiterten Führungszeugnis gültig?
Einträge im erweiterten Führungszeugnis bleiben grundsätzlich dauerhaft bestehen und werden nicht automatisch gelöscht. Es liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Einrichtung oder Organisation, ob sie auch ältere Einträge berücksichtigen möchten. In manchen Fällen kann eine bestimmte Verjährungsfrist festgelegt sein, nach der Einträge aus dem erweiterten Führungszeugnis entfernt werden können.
Was passiert bei einem negativen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis?
Ein negativer Eintrag im erweiterten Führungszeugnis kann dazu führen, dass eine Person keine Tätigkeit ausüben darf, bei der sie mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommt. Dies dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor potenziellen Gefahren oder Risiken. Es ist wichtig zu beachten, dass ein negativer Eintrag nicht zwangsläufig bedeutet, dass die betreffende Person eine aktuelle Gefahr darstellt, sondern lediglich auf vergangene strafrechtliche Verurteilungen hinweist.
Zusammenfassend enthält das erweiterte Führungszeugnis detaillierte Informationen über Straftaten und Verurteilungen einer Person. Dieses Dokument ist wichtig für Arbeitgeber, insbesondere in Bereichen, die den Umgang mit Kindern oder anderen schutzbedürftigen Personen involvieren. Es ermöglicht eine fundierte Entscheidung bei der Einstellung von Mitarbeitern und trägt zur Sicherheit der Gesellschaft bei.