Eine Urabstimmung ist ein demokratischer Prozess, bei dem die Mitglieder einer Organisation über eine bestimmte Frage abstimmen. Dabei haben alle Mitglieder die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern und somit direkt Einfluss auf wichtige Entscheidungen zu nehmen. In diesem Artikel wird erläutert, was eine Urabstimmung genau ist und wie sie funktioniert.
Was ist eine Urabstimmung und wie funktioniert sie?
Eine Urabstimmung ist eine Abstimmung über die Durchführung eines Arbeitskampfes nach dem Scheitern einer Tarifverhandlung und dem Auslaufen der Friedenspflicht. Sie wird von der Gewerkschaft ver.di durchgeführt und richtet sich an die Mitglieder, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen und an den geplanten Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen sollen. Die Durchführung einer Urabstimmung wird in § 70 der ver.di-Satzung in Verbindung mit §§ 3-5 der ver.di-Richtlinien über Urabstimmung und Arbeitskampfmaßnahmen geregelt.
Um einen Streik genehmigen zu können, müssen bei der Urabstimmung mehr als 75 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder für den Streik stimmen. Diese Entscheidung obliegt dem ver.di-Bundesvorstand, der auch darüber entscheidet, ob eine Urabstimmung durchgeführt wird.
Nach einem Streik, bei dem eine Urabstimmung vorausgegangen ist, erfolgt grundsätzlich eine weitere Urabstimmung über das Ergebnis. Damit der Streik beendet werden kann, müssen mindestens 25 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder dem Ergebnis zustimmen.
Die Urabstimmungen dienen dazu, die Meinungen und Interessen der Mitglieder abzufragen und somit demokratische Entscheidungen im Rahmen des Arbeitskampfes zu treffen.
Der Ablauf einer Urabstimmung: Wie entscheidet die Gewerkschaft über einen Streik?
1. Durchführung einer Tarifverhandlung und Auslaufen der Friedenspflicht
Bevor eine Urabstimmung stattfinden kann, müssen zuerst Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber stattfinden. Wenn diese Verhandlungen scheitern und die Friedenspflicht ausläuft, kann die Gewerkschaft eine Urabstimmung einleiten.
2. Befragung der ver.di-Mitglieder
Bei einer Urabstimmung werden alle ver.di-Mitglieder befragt, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen und an den geplanten Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt werden sollen. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, für oder gegen einen Streik zu stimmen.
3. Entscheidung des ver.di-Bundesvorstands
Wenn mehr als 75 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder für den Streik stimmen, kann der ver.di-Bundesvorstand den Streik genehmigen. Der Bundesvorstand entscheidet auch darüber, ob eine Urabstimmung überhaupt durchgeführt wird.
4. Weitere Urabstimmung nach einem Streik
Nach einem Streik, bei dem eine Urabstimmung vorausgegangen ist, erfolgt grundsätzlich eine weitere Urabstimmung über das Ergebnis des Streiks. Hierbei haben die Mitglieder erneut die Möglichkeit, dem Ergebnis zuzustimmen oder dagegen zu votieren.
5. Beendigung des Streiks
Damit ein Streik beendet wird, müssen mindestens 25 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder dem Ergebnis der zweiten Urabstimmung zustimmen. Wenn dieses Quorum erreicht wird, wird der Streik beendet und die Arbeitskampfmaßnahmen eingestellt.
Insgesamt ist eine Urabstimmung ein demokratischer Prozess innerhalb der Gewerkschaft, bei dem die Mitglieder über die Durchführung eines Streiks entscheiden können. Die Zustimmungsquoten stellen sicher, dass eine breite Mehrheit der Mitglieder den gewählten Weg unterstützt.
Tarifverhandlungen gescheitert? Das bedeutet eine Urabstimmung für ver.di-Mitglieder.
Was ist eine Urabstimmung?
Eine Urabstimmung ist eine Abstimmung, die stattfindet, nachdem Tarifverhandlungen gescheitert sind und die Friedenspflicht abgelaufen ist. Bei einer Urabstimmung werden die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di befragt, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen und an den geplanten Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen sollen. Die Durchführung einer Urabstimmung wird vom ver.di-Bundesvorstand entschieden.
Wie läuft eine Urabstimmung ab?
Um einen Streik genehmigen zu können, müssen bei der Urabstimmung mehr als 75 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder für den Streik stimmen. Nach einem Streik, dem eine Urabstimmung vorausgegangen ist, erfolgt grundsätzlich eine weitere Urabstimmung über das Ergebnis. Damit der Streik beendet wird, müssen mindestens 25 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder dem Ergebnis zustimmen.
Wie können sich ver.di-Mitglieder beteiligen?
Um an einer Urabstimmung teilnehmen zu können, müssen Mitglieder von ver.di sein und unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen. Um sich weiterzubilden oder Informationen zu erhalten, bietet das Bildungsportal von ver.di Seminare an. Im Mitgliedernetz von ver.di können sich Mitglieder vernetzen und von den Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren. Wer noch kein ver.di-Mitglied ist, kann einen Termin mit ver.di vor Ort vereinbaren oder das Online-Mitgliedsformular nutzen, um Mitglied zu werden.
Die Bedeutung einer Urabstimmung für Arbeitskampfmaßnahmen bei ver.di.
1. Demokratische Entscheidungsfindung
Eine Urabstimmung spielt eine wichtige Rolle bei Arbeitskampfmaßnahmen bei ver.di, da sie eine demokratische Entscheidungsfindung ermöglicht. Durch die Befragung der betroffenen ver.di-Mitglieder wird sichergestellt, dass alle Stimmberechtigten ihre Meinung zu einem Streik oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen äußern können. Dies trägt zur Legitimität und Akzeptanz der Maßnahmen bei.
2. Stärkung der Verhandlungsposition
Eine Urabstimmung kann auch dazu dienen, die Verhandlungsposition von ver.di zu stärken. Wenn mehr als 75 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder für einen Streik stimmen, kann der ver.di-Bundesvorstand den Streik genehmigen. Dies zeigt den Arbeitgebern, dass die Mehrheit der Mitglieder bereit ist, für ihre Forderungen einzustehen und notfalls auch Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen.
3. Kontrolle des Ergebnisses
Nach einem Streik, dem eine Urabstimmung vorausgegangen ist, erfolgt grundsätzlich eine weitere Urabstimmung über das Ergebnis. Diese Abstimmung dient dazu, sicherzustellen, dass die Mitglieder weiterhin hinter dem Ergebnis stehen und den Streik beenden möchten. Wenn mindestens 25 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder dem Ergebnis zustimmen, wird der Streik beendet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Entscheidung des Streiks weiterhin von einer ausreichenden Anzahl von Mitgliedern unterstützt wird.
Insgesamt ist eine Urabstimmung bei ver.di ein wichtiges Instrument, um die Meinungen und Interessen der Mitglieder in Arbeitskampfmaßnahmen zu berücksichtigen und demokratische Entscheidungen zu treffen. Sie stärkt die Verhandlungsposition von ver.di und ermöglicht eine Kontrolle des Ergebnisses durch die Mitglieder.
Ver.di-Urabstimmungen: Wie Mitglieder über Streiks abstimmen können.
Was ist eine Urabstimmung?
Eine Urabstimmung ist eine Abstimmung, die stattfindet, wenn Tarifverhandlungen gescheitert sind und die Friedenspflicht ausgelaufen ist. Dabei werden die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di befragt, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen und an den geplanten Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen sollen. Die Durchführung einer Urabstimmung wird vom ver.di-Bundesvorstand entschieden.
Wie erfolgt eine Urabstimmung?
Um einen Streik genehmigen zu können, müssen bei einer Urabstimmung mehr als 75 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder für den Streik stimmen. Der ver.di-Bundesvorstand kann dann den Streik genehmigen. Nach einem Streik, der durch eine vorherige Urabstimmung eingeleitet wurde, findet grundsätzlich eine weitere Urabstimmung über das Ergebnis statt. Wenn mindestens 25 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder dem Ergebnis zustimmen, wird der Streik beendet.
Wie kann man an einer Urabstimmung teilnehmen?
Um an einer Urabstimmung teilzunehmen, muss man Mitglied bei ver.di sein und unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen. Als Mitglied von ver.di kann man sich im Mitgliedernetz vernetzen und von exklusiven Service-Angeboten und Informationen profitieren. Wenn man noch kein ver.di-Mitglied ist, kann man einen Termin mit ver.di vor Ort vereinbaren oder das Online-Mitgliedsformular nutzen, um Mitglied zu werden.
Die Rolle des ver.di-Bundesvorstands bei Urabstimmungen und Streikgenehmigungen.
Der ver.di-Bundesvorstand spielt eine entscheidende Rolle bei Urabstimmungen und der Genehmigung von Streiks. Gemäß § 70 der ver.di Satzung in Verbindung mit §§ 3-5 der ver.di-Richtlinien über Urabstimmung und Arbeitskampfmaßnahmen hat der Bundesvorstand das Recht, über die Durchführung einer Urabstimmung zu entscheiden.
Nach dem Scheitern einer Tarifverhandlung und dem Auslaufen der Friedenspflicht können die ver.di-Mitglieder, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen und an den Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt werden sollen, mittels einer Urabstimmung über die Durchführung eines Streiks abstimmen. Wenn mehr als 75 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder für den Streik stimmen, kann der Bundesvorstand den Streik genehmigen.
Der Bundesvorstand prüft also das Ergebnis der Urabstimmung und entscheidet darüber, ob der Streik durchgeführt werden darf oder nicht. Hierbei hat er das letzte Wort und trägt somit eine große Verantwortung für die Entscheidung über einen möglichen Arbeitskampf.
Es ist wichtig zu beachten, dass nach einem Streik, dem eine Urabstimmung vorausgegangen ist, grundsätzlich eine weitere Urabstimmung über das Ergebnis erfolgt. Diese zweite Abstimmung dient dazu, den Willen der Mitglieder erneut zu überprüfen. Wenn mindestens 25 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder dem Ergebnis zustimmen, wird der Streik beendet.
Insgesamt hat der ver.di-Bundesvorstand also eine maßgebliche Rolle bei Urabstimmungen und Streikgenehmigungen. Er entscheidet über die Durchführung einer Urabstimmung, prüft das Ergebnis und genehmigt letztendlich den Streik. Dabei trägt er eine große Verantwortung gegenüber den ver.di-Mitgliedern und dem Arbeitskampf insgesamt.
Zusammenfassend ist eine Urabstimmung ein demokratischer Prozess, bei dem Mitglieder einer Organisation über eine bestimmte Angelegenheit abstimmen. Dies ermöglicht es den Mitgliedern, aktiv an Entscheidungen teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern. Eine Urabstimmung kann in verschiedenen Kontexten stattfinden, wie zum Beispiel in Gewerkschaften oder politischen Parteien. Sie dient dazu, die demokratischen Prinzipien zu stärken und sicherzustellen, dass Entscheidungen im Interesse der Mehrheit getroffen werden.