Als Rentner gibt es bestimmte Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Sie geltend machen können und wie Sie dabei vorgehen müssen. Optimieren Sie Ihre Steuererklärung als Rentner und holen Sie sich Ihr Geld zurück!
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Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten für Rentner: Was kann man als Rentner von der Steuer absetzen?
Im Rentenalter können die Ausgaben für die Gesundheit durch Medikamente, Zahnersatz, Brille, Hörgerät und häufige Arztbesuche stark steigen. Rentner können aber ebenso wie Arbeitnehmer Krankheitskosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Absetzbar sind sämtliche Kosten, die in Folge einer Krankheit oder ärztlichen Behandlung entstanden sind. Dazu zählen die Kosten für eine Brille oder ein Hörgerät ebenso wie der Eigenanteil beim Zahnarzt oder der Krankengymnastik und die Zuzahlungen bei Medikamenten. Auch die Praxisgebühr können Rentner bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben.
Gegenüber dem Finanzamt können die Aufwendungen durch die Vorlage der Rechnung und des Zahlungsbelegs nachgewiesen werden. In einigen Fällen muss zusätzlich die Verordnung des Arztes bzw. des Heilpraktikers vorgelegt werden. Das gilt für Medikamente, Rezept-Zuzahlungen, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und die Krankengymnastik. Hier müssen ebenfalls die Quittungen eingereicht werden.
Für Senioren heißt es also wieder Belege sammeln. Das kann sich aber durchaus lohnen. Zwischen zwei und drei Millionen Rentner werden nach Experten-Schätzungen vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Der Gesetzgeber geht von einer zumutbaren Belastung aus, die sich nach der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet.
Kann ich als Rentner Fahrtkosten zum Arzt absetzen?
Kosten, die durch die Fahrt zum Arzt oder Zahnarzt entstehen, können ebenfalls bei der Steuererklärung angegeben werden. Wer mit dem PKW zum Arzt fährt, kann 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Ratsam ist, Aufzeichnungen über die Fahrten anzufertigen und diese durch den Arzt bestätigen zu lassen.
Welche Versicherungen kann ich steuerlich geltend machen?
Zu den Versicherungen, die Privatpersonen bei der Steuer angeben können, gehören alle Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung sowie Leistungen zur Zusatzversorgung wie die Riester-Rente.
Welche außergewöhnlichen Belastungen sind steuerlich absetzbar?
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen zahlreiche Kostenarten wie Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten und Unterhaltsleistungen an Bedürftige. Auch unvermeidbare Ereignisse wie Unwetterschäden können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Kann ich selbst gekaufte Medikamente von der Steuer absetzen?
Aufwendungen für Arzneimittel sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn sie vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Heilmittel können als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, wenn der Erwerb medizinisch angezeigt ist. Dies ist der Fall, wenn der Arzt Medikamente auf Privatrezept verschreibt.
Kann ich als Rentner Haftpflichtversicherung absetzen?
Die private Haftpflichtversicherung können Rentner als Sonderausgabe in ihrer Steuererklärung angeben. Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung werden in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen.
Rentner können Brille, Hörgerät und andere Krankheitskosten von der Steuer absetzen
Rentner können Kosten für eine Brille, ein Hörgerät und andere Krankheitskosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Diese Ausgaben fallen unter die außergewöhnlichen Belastungen und können das zu versteuernde Einkommen mindern.
Krankheitskosten von Rentnern: Welche Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden?
Als Rentner können die Ausgaben für die Gesundheit, wie zum Beispiel Medikamente, Zahnersatz, Brille, Hörgerät und häufige Arztbesuche, stark steigen. Glücklicherweise können Rentner ähnlich wie Arbeitnehmer Krankheitskosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Absetzbar sind sämtliche Kosten, die aufgrund einer Krankheit oder ärztlichen Behandlung entstanden sind. Dazu gehören unter anderem die Kosten für eine Brille oder ein Hörgerät, der Eigenanteil beim Zahnarzt oder der Krankengymnastik sowie Zuzahlungen bei Medikamenten. Sogar die Praxisgebühr kann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.
Um diese Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, müssen Rechnungen und Zahlungsbelege vorgelegt werden. In einigen Fällen ist auch eine Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. Dies betrifft beispielsweise Medikamente, Rezept-Zuzahlungen, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Krankengymnastik. Auch hier müssen entsprechende Quittungen eingereicht werden.
Für Rentner bedeutet dies also, Belege zu sammeln. Dies kann sich jedoch lohnen. Schätzungsweise werden zwischen zwei und drei Millionen Rentner vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Der Gesetzgeber geht von einer zumutbaren Belastung aus, die sich nach der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet. Bei Fragen dazu empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.
Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern
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Kann ich als Rentner Zahnarztkosten absetzen?
Ja, Rentner können Zahnarztkosten im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen von der Steuer absetzen. Allerdings akzeptiert das Finanzamt Krankheitskosten nur dann, wenn sie zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Unterhaltszahlungen an Angehörige, eine bestimmte Grenze überschreiten. Die genaue Grenze hängt vom Familienstand und den Einkünften ab. Als Beispiel betrachtet das Finanzamt bei einem alleinstehenden Rentner mit einem Einkommen von 40.000 Euro pro Jahr einen Betrag von 2.400 Euro als zumutbar, was sechs Prozent der Einkünfte entspricht. Alles, was darüber liegt, kann abgesetzt werden.
Kann ich auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente steuerlich geltend machen?
Ja, Aufwendungen für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn sie vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden. Allerdings dürfen einige nicht rezeptpflichtige Medikamente aufgrund einer Negativliste nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden (sogenannte Bagatellarzneien). Obwohl solche Medikamente häufig ohne Rezept auf eigene Rechnung erworben werden, verweigert das Finanzamt oft die steuerliche Anerkennung. Dennoch können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Heilmittel als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, wenn ihr Erwerb medizinisch angezeigt ist. Dies ist der Fall, wenn der Arzt diese Medikamente auf Privatrezept verschreibt.
Welche Versicherungen kann ich steuerlich geltend machen?
Zu den Versicherungen, die Rentner steuerlich geltend machen können, gehören alle Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung sowie Leistungen zur Zusatzversorgung wie die Riester-Rente.
Welche außergewöhnlichen Belastungen sind steuerlich absetzbar?
Zu den außergewöhnlichen Belastungen, die steuerlich absetzbar sind, zählen verschiedene Kostenarten wie Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten und Kosten durch unvermeidbare Ereignisse wie Unwetterschäden. Es können auch Unterhaltsleistungen an Bedürftige abgesetzt werden.
Können Rentner Brille, Hörgerät und andere Krankheitskosten von der Steuer absetzen?
Ja, Rentner können Ausgaben für Gesundheitskosten wie Brille, Hörgerät und andere Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Diese Kosten fallen unter die außergewöhnlichen Belastungen und können das zu versteuernde Einkommen mindern.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Abgabe einer Steuererklärung alle Belege und Nachweise für die angegebenen Ausgaben vorgelegt werden müssen. Daher sollten Rentner sorgfältig alle relevanten Quittungen und Rechnungen sammeln.
Bitte beachten Sie: Die Informationen in diesem Text dienen nur zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen und individuellen steuerlichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.
Steuerliche Vorteile für Rentner: Welche Kosten im Zusammenhang mit Gesundheit und Versicherungen können abgesetzt werden?
Rentner haben die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit und Versicherungen von der Steuer abzusetzen. Im Rentenalter können die Kosten für Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte und häufige Arztbesuche erheblich steigen. Rentner können jedoch wie Arbeitnehmer Krankheitskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Absetzbar sind alle Kosten, die aufgrund einer Krankheit oder ärztlichen Behandlung entstanden sind. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Brillen, Hörgeräte, Zahnarztbehandlungen und Krankengymnastik sowie Zuzahlungen für Medikamente. Auch die Praxisgebühr kann als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Die Aufwendungen müssen dem Finanzamt durch Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden. In einigen Fällen ist auch eine Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. Dies betrifft beispielsweise Medikamente, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Krankengymnastik.
Es lohnt sich also für Rentner, Belege zu sammeln. Schätzungsweise zwischen zwei und drei Millionen Rentnern wird vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Das Finanzamt geht von einer zumutbaren Belastung aus, die sich nach den Einkünften, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet. Rentner können auch Zahnarztkosten im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen absetzen. Allerdings akzeptiert das Finanzamt Krankheitskosten nur dann, wenn sie zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen eine bestimmte Grenze überschreiten. Die genaue Grenze hängt vom Familienstand und den Einkünften ab. Wenn beispielsweise ein alleinstehender Rentner mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro betrachtet wird, betrachtet das Finanzamt 2.400 Euro pro Jahr als zumutbar. Alles, was darüber liegt, kann abgesetzt werden.
Welche Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden?
- Private Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung
- Zusatzversorgungsleistungen (z.B. Riester-Rente)
Zu den Versicherungen, die Rentner in ihrer Steuererklärung angeben können, gehören alle Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung sowie Leistungen zur Zusatzversorgung wie die Riester-Rente.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen verschiedene Kostenarten wie Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten und Kosten, die durch unvermeidbare Ereignisse wie Unwetterschäden entstanden sind. Rentner können diese Kosten in ihrer Steuererklärung angeben.
Was kann als Sonderausgaben abgesetzt werden?
Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden können. Rentner können bestimmte Ausgaben als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören unter anderem gezahlte Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Höchstgrenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten im Zusammenhang mit Gesundheit und Versicherungen von individuellen Faktoren wie Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder abhängen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten und sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten korrekt angegeben werden.
Rentner und Steuern: Welche außergewöhnlichen Belastungen können von der Steuer abgesetzt werden?
Rentner haben im Rentenalter oft höhere Ausgaben für ihre Gesundheit, wie zum Beispiel für Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte und häufige Arztbesuche. Glücklicherweise können Rentner wie auch Arbeitnehmer diese Krankheitskosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei können sämtliche Kosten abgesetzt werden, die aufgrund einer Krankheit oder ärztlichen Behandlung entstanden sind. Dazu gehören unter anderem die Kosten für eine Brille oder ein Hörgerät, der Eigenanteil beim Zahnarzt oder der Krankengymnastik sowie die Zuzahlungen bei Medikamenten. Auch die Praxisgebühr kann als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Um diese Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, müssen die Rechnungen und Zahlungsbelege vorgelegt werden. In einigen Fällen ist auch die Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. Dies gilt beispielsweise für Medikamente, Rezept-Zuzahlungen, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Krankengymnastik. Hier müssen ebenfalls die Quittungen eingereicht werden. Es lohnt sich also für Senioren Belege zu sammeln, da zwischen zwei und drei Millionen Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.
Welche Zahnarztkosten können Rentner absetzen?
Rentner können Zahnarztkosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzen. Allerdings werden Krankheitskosten vom Finanzamt nur akzeptiert, wenn sie zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Unterhaltszahlungen an Angehörige, eine bestimmte Grenze überschreiten. Die genaue Grenze hängt vom Familienstand und den Einkünften ab. Ein Beispiel: Ein alleinstehender Rentner mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro darf das Finanzamt 2.400 Euro pro Jahr als zumutbar betrachten. Das entspricht sechs Prozent der Einkünfte. Alles, was darüber liegt, kann abgesetzt werden.
Welche Versicherungen können Rentner steuerlich geltend machen?
Rentner können verschiedene Versicherungsbeiträge bei ihrer Steuererklärung angeben und somit steuerlich geltend machen. Dazu gehören Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung sowie Leistungen zur Zusatzversorgung wie die Riester-Rente.
Können selbst gekaufte Medikamente von der Steuer abgesetzt werden?
Aufwendungen für Arzneimittel können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn sie vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden. Allerdings dürfen viele nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden (sogenannte Bagatellarzneien). Oftmals werden solche Medikamente auch ohne Rezept auf eigene Kosten erworben, jedoch verweigert das Finanzamt in diesen Fällen oft die steuerliche Anerkennung. Dennoch können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Heilmittel als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn der Erwerb medizinisch angezeigt ist. Dies ist der Fall, wenn der Arzt die Medikamente auf Privatrezept verschreibt.
Welche außergewöhnlichen Belastungen sind steuerlich absetzbar?
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen verschiedene Kostenarten wie Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten sowie Unterhaltsleistungen an Bedürftige. Auch Kosten durch unvermeidbare Ereignisse wie Unwetterschäden können abgesetzt werden.
Was kann ich als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung geltend machen?
Als Sonderausgaben können Aufwendungen der Lebensführung steuerlich begünstigt werden. Es gibt zwei Gruppen von Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zur Basis-Krankenversicherung, Pflegeversicherung und privaten Altersvorsorge. Andere Sonderausgaben umfassen zum Beispiel Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten.
Es lohnt sich also für Rentner, ihre Ausgaben für Gesundheit und Versicherungen bei der Steuererklärung anzugeben, da sie möglicherweise Steuern sparen können. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um genaue Informationen und Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung zu erhalten.
Tipps für Rentner: Wie können Brille, Hörgerät und andere Krankheitskosten steuerlich abgesetzt werden?
Als Rentner können Sie bestimmte Krankheitskosten, wie zum Beispiel Ausgaben für eine Brille, ein Hörgerät oder Medikamente, von der Steuer absetzen. Diese Kosten können im Rentenalter aufgrund häufiger Arztbesuche und steigender Gesundheitsausgaben stark ansteigen. Ähnlich wie Arbeitnehmer können auch Rentner Krankheitskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Absetzbar sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krankheit oder ärztlichen Behandlung entstanden sind. Dazu zählen unter anderem die Kosten für eine Brille oder ein Hörgerät, der Eigenanteil beim Zahnarzt oder bei der Krankengymnastik sowie Zuzahlungen für Medikamente. Auch die Praxisgebühr kann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden.
Um diese Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, sollten Sie Rechnungen und Zahlungsbelege vorlegen. In einigen Fällen ist auch die Vorlage einer ärztlichen Verordnung erforderlich, beispielsweise bei Medikamenten, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten und Krankengymnastik. Es lohnt sich also Belege zu sammeln.
Experten schätzen, dass zwischen zwei und drei Millionen Rentner vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden. Dabei berücksichtigt das Finanzamt eine zumutbare Belastung basierend auf den Einkünften, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Bei der Berechnung dieser zumutbaren Belastung kann Ihnen ein Steuerberater behilflich sein.
Zusätzlich zu den genannten Krankheitskosten können Rentner auch andere außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Ehescheidungen, Unterstützung bedürftiger Angehöriger, Bestattungskosten und Schäden durch unvermeidbare Ereignisse wie Unwetter.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt Krankheitskosten nur akzeptiert, wenn sie zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen eine bestimmte Grenze überschreiten. Die genaue Höhe dieser Grenze hängt vom Familienstand und den Einkünften ab. Ein Beispiel: Ein alleinstehender Rentner mit einem jährlichen Einkommen von 40.000 Euro hat eine zumutbare Belastung von 2.400 Euro pro Jahr. Alles darüber hinaus ist absetzbar.
Um die Zahnarztkosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen, müssen diese ebenfalls die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Diese Grenze variiert je nach Familienstand und Einkommen.
Als Rentner können Sie auch Ihre private Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung angeben. Für Angestellte, Rentner und Beamte liegt die Höchstgrenze für Sonderausgaben bei 1.900 Euro, während Selbständige bis zu 2.800 Euro geltend machen können.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Hierbei müssen die Medikamente vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet worden sein. Allerdings kann das Finanzamt die Anerkennung von selbst gekauften, nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten ablehnen. Es ist daher ratsam, sich vorab über die genauen Voraussetzungen zu informieren.
Zusammenfassend können Rentner verschiedene Krankheitskosten wie Brille, Hörgerät und Medikamente von der Steuer absetzen. Es ist wichtig, Belege für diese Ausgaben aufzubewahren und gegebenenfalls ärztliche Verordnungen vorzulegen. Auch andere außergewöhnliche Belastungen können steuerlich abgesetzt werden. Bei Fragen zur Steuererklärung sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Rentner und Steuererklärung: Welche Versicherungen können steuerlich berücksichtigt werden?
Als Rentner haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Versicherungen bei Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Hier sind einige Versicherungen, die steuerlich berücksichtigt werden können:
1. Krankenversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung angegeben werden. Auch Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind absetzbar.
2. Pflegeversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung können ebenfalls als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden.
3. Haftpflichtversicherung: Die private Haftpflichtversicherung kann als Sonderausgabe in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.
4. Risikolebensversicherung: Auch Beiträge zu einer Risikolebensversicherung können steuerlich geltend gemacht werden.
5. Unfallversicherung: Beiträge zur Unfallversicherung zählen ebenfalls zu den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen.
6. Zusatzvorsorge (z.B. Riester-Rente): Leistungen zur Zusatzvorsorge wie die Riester-Rente können bei der Steuererklärung angegeben werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass es für bestimmte Versicherungen Höchstgrenzen gibt, bis zu denen sie steuerlich absetzbar sind. Diese Grenzen variieren je nach Art der Versicherung und ob Sie Angestellter, Rentner oder Selbstständiger sind.
Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um genaue Informationen zu den absetzbaren Versicherungen und den jeweiligen Höchstgrenzen zu erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Rentner bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen können, wie zum Beispiel Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise zu sammeln, um diese Abzüge geltend machen zu können. Eine genaue Prüfung der individuellen Situation und eine professionelle Beratung können dabei helfen, die bestmöglichen Steuervorteile als Rentner zu nutzen.