Der Umtausch des Führerscheins ist ein wichtiger Schritt für Personen, die ihren Führerschein im Ausland erworben haben. Doch welche Unterlagen werden eigentlich benötigt? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige und erhalten einen Überblick über die Voraussetzungen, um den Führerschein erfolgreich umtauschen zu können.
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Was benötige ich für den Führerschein-Umtausch?
Folgende Unterlagen sind beim Umtausch des Führerscheins vorzulegen:
– Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass oder sonstiges Ausweisdokument)
– Antragsformular für den Führerschein-Umtausch
– Aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto)
– Eventuell erforderliche ärztliche Gutachten oder Nachweise über spezielle Fahrerlaubnisklassen
Es wird empfohlen, sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über weitere erforderliche Unterlagen zu informieren.
Werde ich informiert oder angeschrieben, wenn ich den Führerschein tauschen muss?
Ob ein persönliches Anschreiben erfolgt, liegt in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden. Informationen zum Pflichtumtausch werden jedoch auch in Bürgerämtern und in der Tagespresse sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) veröffentlicht. Es ist daher ratsam, regelmäßig die entsprechenden Informationsquellen zu prüfen.
Kann ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch wieder mitnehmen?
Ja, gemäß § 25 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) können Sie Ihren alten Führerschein behalten, sofern dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht wurde.
Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach den genauen Regelungen und Möglichkeiten zum Umtausch zu erkundigen.
Welche Unterlagen sind beim Umtausch des Führerscheins erforderlich?
Für den Umtausch des Führerscheins müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
– Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument)
– Ein biometrisches Passbild
– Der bisherige Führerschein
Werden Fahrerlaubnisinhaber informiert oder angeschrieben, wenn sie den Führerschein tauschen müssen?
Es liegt in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden, ob ein persönliches Anschreiben erfolgt. Informationen zum Pflichtumtausch können jedoch auch in Bürgerämtern, in der Tagespresse und auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) gefunden werden.
Kann ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch wieder mitnehmen?
Ja, gemäß § 25 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann der alte Führerschein auf Wunsch behalten werden, sofern er zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht wurde.
Müssen im Ausland lebende Deutsche ihren Führerschein umtauschen?
Ja, sofern im Ausland lebende Deutsche in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen sie ihren Führerschein umtauschen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein abgelaufener Führerschein in Deutschland ungültig ist. Für Deutsche, die im EU-/EWR-Ausland wohnen, ist die am jeweiligen Wohnort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig und wird entsprechende Beratung anbieten. Für Deutsche, die außerhalb des EU-/EWR-Auslands wohnen, gelten spezifische Verfahrensregelungen. Es wird empfohlen, die führerscheinausstellende Behörde zu kontaktieren und sich dort nach den genauen Vorgehensweisen zu erkundigen.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Führerschein umtauschen möchte?
Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr
Beim Umtausch des Führerscheins ist entweder das Ausstellungsjahr oder das Geburtsjahr relevant. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. Bei Karten-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2018 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fahrerlaubnisinhaber vor 1953 geboren
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Benötigte Unterlagen
Bei einem Führerschein-Umtausch müssen bestimmte Unterlagen der Behörde vorgelegt werden. Welche genau benötigt werden, kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragt werden.
Informationen und Anschreiben
Ob Sie informiert oder angeschrieben werden, wenn Sie Ihren Führerschein tauschen müssen, liegt in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden. Informationen zum Pflichtumtausch sind jedoch auch in Bürgerämtern und in der Tagespresse verfügbar sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV).
Mitnahme des alten Führerscheins
Nach dem Umtausch können Sie Ihren alten Führerschein auf Wunsch gemäß § 25 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung behalten, wenn er zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht wurde.
Führerschein-Umtausch im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen ihren Führerschein umtauschen. Für Deutsche im EU-/EWR-Ausland ist die am Wohnort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Deutsche, die nicht im EU-/EWR-Ausland wohnen, können den Umtausch bei der führerscheinausstellenden Behörde beantragen und erhalten den neuen Führerschein über eine deutsche Auslandsvertretung oder Honorarkonsulat.
Gebühren
Für den Führerschein-Umtausch fallen Gebühren an. Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beträgt die Gebühr grundsätzlich 24,30 Euro sowie zusätzlich 1,00 Euro. Es können auch Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei anfallen.
Gültigkeit des neuen Führerscheins
Der neu ausgestellte Führerschein wird unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, um beispielsweise das Lichtbild oder den Namen zu aktualisieren.
Ärztliche Untersuchungen
Der Führerschein-Umtausch ist nur ein verwaltungstechnischer Vorgang und erfordert keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen oder Prüfungen. Solche Untersuchungen bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Welche Dokumente muss ich vorlegen, um meinen Führerschein umzutauschen?
Um Ihren Führerschein umzutauschen, müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen. Dazu gehören:
1. Identitätsnachweis: Sie müssen Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen, um Ihre Identität zu bestätigen.
2. Aktuelles biometrisches Passfoto: Sie müssen ein aktuelles biometrisches Passfoto mitbringen, das den Anforderungen entspricht.
3. Alten Führerschein: Bringen Sie Ihren alten Führerschein mit, da dieser eingezogen wird und durch den neuen Führerschein ersetzt wird.
4. Ggf. ärztliches Gutachten: Wenn bei Ihnen offensichtliche körperliche oder geistige Beeinträchtigungen vorliegen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anfordern.
Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über weitere erforderliche Unterlagen zu informieren.
Werde ich benachrichtigt, wenn ich meinen Führerschein tauschen muss?
Ob Sie benachrichtigt werden, wenn Sie Ihren Führerschein tauschen müssen, liegt in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörden. Es kann sein, dass Sie ein persönliches Anschreiben erhalten oder aber auch nicht. Unabhängig davon sind Informationen zum Pflichtumtausch in den Bürgerämtern und in der Tagespresse verfügbar. Zudem können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) weitere Informationen finden.
Kann ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?
Ja, auf Wunsch können Sie Ihren alten Führerschein gemäß § 25 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung behalten, wenn dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde für ungültig erklärt wurde. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, den alten Führerschein zu behalten, da der neue Führerschein die gültige Fahrerlaubnis dokumentiert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für den Umtausch des Führerscheins bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Dazu gehören unter anderem ein gültiger Aufenthaltstitel, ein Nachweis über einen festen Wohnsitz in Deutschland und gegebenenfalls eine ärztliche Untersuchung. Es ist wichtig, rechtzeitig mit den entsprechenden Behörden Kontakt aufzunehmen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, um einen reibungslosen Umtausch zu gewährleisten.