„Ab wann bestehen Chancen auf ein Aufenthaltsrecht? Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Voraussetzungen und Möglichkeiten, um in Deutschland einen legalen Aufenthalt zu erlangen. Von Arbeits- und Studienvisa bis hin zu Familienzusammenführung – entdecken Sie, ab welchem Zeitpunkt Sie gute Aussichten auf einen dauerhaften Aufenthalt haben.“
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Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht: Ab wann gilt es?
Am 31. Dezember 2022 ist das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c Aufenthaltsgesetz) in Kraft getreten. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Um diese beantragen zu können, muss man derzeit eine Duldung oder eine sogenannte Duldung light haben. Das Gesetz gilt für Personen, die sich seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland aufhalten, keine straffälligen Handlungen begangen haben und sich zur deutschen Verfassung bekennen.
Während dieser 18 Monate müssen die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllt werden, insbesondere nach den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes. Wenn dies nicht möglich ist, fällt man wieder in den Status der Duldung zurück.
Es ist wichtig zu beachten, dass Personen mit einer Duldung oder „Duldung light“ prüfen lassen sollten, ob sie möglicherweise auch eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a oder §25b des Aufenthaltsgesetzes beantragen können. Um dieses Bleiberecht zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts nach §104c AufenthG erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Diese Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate gewährt und kann nicht verlängert werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ im Grundgesetz festgelegt ist und das friedliche Zusammenleben in Deutschland beschreibt.
Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts: Ab welchem Zeitpunkt?
Das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c Aufenthaltsgesetz) ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt können Personen, die aktuell eine Duldung oder eine sogenannte Duldung light haben, das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen.
Wer kann das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?
Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt für Personen, die sich seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland aufhalten und keine straffälligen Handlungen begangen haben. Zudem müssen sie sich zur deutschen Verfassung bekennen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem der Nachweis eines ununterbrochenen Aufenthalts von fünf Jahren in Deutschland und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zudem dürfen während dieser Zeit keine schwerwiegenden Straftaten begangen worden sein.
Wie lange gilt das Chancen-Aufenthaltsrecht?
Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird für einen Zeitraum von 18 Monaten gewährt und kann nicht verlängert werden. Innerhalb dieser 18 Monate sollten die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nach den §§ 25a und 25b AufenthG erfüllt werden. Andernfalls fällt man wieder in den Status der Duldung zurück.
Wie beantragt man das Chancen-Aufenthaltsrecht?
Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach §104c AufenthG kann bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld beraten zu lassen und die erforderlichen Nachweise vorzubereiten. Die Behörde wird darüber aufklären, wie man nach den 18 Monaten einen Aufenthaltstitel erhalten kann.
Dürfen Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht arbeiten?
Ja, Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht dürfen arbeiten, sowohl als Beschäftigte bei einem Arbeitgeber als auch in einer selbständigen Tätigkeit oder Zeitarbeitsfirma. Es gelten keine Beschäftigungsverbote mehr.
Können Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige ledige Kinder das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Volljährige Kinder können ebenfalls anspruchsberechtigt sein, wenn sie mit ihren Eltern zusammenwohnen und bei Einreise minderjährig waren.
Was passiert nach Ablauf des Chancen-Aufenthaltsrechts?
Wenn die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nicht erfüllt sind, fällt man nach Ablauf des Chancen-Aufenthaltsrechts wieder in den Status der Duldung zurück. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten einer Verlängerung oder eines anderen Aufenthaltstitels zu informieren und gegebenenfalls beraten zu lassen.
Wann kann das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragt werden?
Das Chancen-Aufenthaltsrecht kann nur beantragt werden, wenn Sie aktuell eine Duldung oder eine sogenannte Duldung light haben. Es gilt für Personen, die sich seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland aufhalten, nicht straffällig geworden sind und sich zur deutschen Verfassung bekennen.
Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht
Um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Sie müssen sich seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland aufhalten.
– Sie dürfen keine vorsätzlichen Straftaten oberhalb bestimmter Grenzen begangen haben.
– Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Ablauf des Chancen-Aufenthaltsrechts
Wenn Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt. Innerhalb dieser 18 Monate sollten Sie sich darum bemühen, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nach den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, fallen Sie wieder zurück in den Status der Duldung.
Antragsstellung und Beratung
Um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren und den erforderlichen Nachweisen. Es ist empfehlenswert, sich vor der Antragsstellung beraten zu lassen, um die Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens genau zu verstehen. Beratungsstellen oder Anwaltskanzleien können Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte einzuleiten.
Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht: Ab wann gelten sie?
1. Duldung oder Duldung light
Um das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen zu können, müssen Sie aktuell eine Duldung oder eine sogenannte Duldung light haben. Das bedeutet, dass Sie sich bereits seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland aufhalten.
2. Keine strafrechtlichen Vergehen
Sie dürfen keine straffälligen Handlungen begangen haben und müssen sich zur deutschen Verfassung bekennen. Straftaten nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz sowie Haftstrafen oder Geldstrafen ab einer bestimmten Höhe disqualifizieren Sie von der Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts.
3. Bemühungen um dauerhaftes Bleiberecht
Während der 18-monatigen Gültigkeit des Chancen-Aufenthaltsrechts sollten Sie sich aktiv darum bemühen, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nach den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, fallen Sie wieder in den Status der Duldung zurück.
4. Identitätsklärung (nach §104c AufenthG)
Für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist die Klärung der Identität keine Voraussetzung. Auch Personen mit ungeklärter Identität (Duldung light nach §60b Aufenthaltsgesetz) können einen Antrag stellen. Allerdings müssen Sie innerhalb der 18 Monate Ihre Identität klären und einen gültigen Pass oder Ausweisersatz vorlegen, um im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a oder §25b zu erhalten.
5. Keine langen Unterbrechungen des Aufenthalts
Um das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen zu können, müssen Sie bis spätestens zum 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben (spätestens seit dem 31. Oktober 2017). In diesen fünf Jahren dürfen keine wesentlichen Unterbrechungen Ihres Aufenthalts stattgefunden haben.
6. Beratung und Unterstützung
Es ist ratsam, sich bei der Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts beraten zu lassen, insbesondere wenn Sie geduldet sind. Eine Beratungsstelle oder eine Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen, die Voraussetzungen zu verstehen und den Antrag korrekt einzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Beratung bei einer Anwaltskanzlei kostenpflichtig sein kann.
Diese Informationen basieren auf dem aktuellen Stand des Gesetzes und können sich ändern. Es wird empfohlen, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren oder rechtlichen Rat einzuholen.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht ab dem 31. Dezember 2022
Das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c Aufenthaltsgesetz) ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Diese kann nur beantragt werden, wenn man derzeit eine Duldung oder eine sogenannte Duldung light besitzt. Das Recht gilt für Personen, die sich seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland aufhalten, keine Straftaten begangen haben und sich zur deutschen Verfassung bekennen.
Während dieser 18 Monate müssen die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllt werden, insbesondere nach den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes. Falls dies nicht gelingt, fällt man wieder in den Status der Duldung zurück. Es ist wichtig, sich beraten zu lassen, ob möglicherweise auch eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a oder §25b des Aufenthaltsgesetzes infrage kommt.
Um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Bleiberechte für Geduldete“. Die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde und gewährt eine Aufenthaltserlaubnis von 18 Monaten. Diese wird auf keinen Fall verlängert.
Die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ ist im Grundgesetz festgehalten und bildet die Basis für das friedliche Zusammenleben in Deutschland. Es kann sein, dass einige Ausländerbehörden dazu Fragen stellen. Daher ist es sinnvoll, sich darauf vorzubereiten und die Fragen gut beantworten zu können.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht kann auch von Personen mit einer Duldung oder „Duldung light“ beantragt werden. Personen mit ungeklärter Identität können ebenfalls einen Antrag stellen. Die Zeit mit der Duldung light wird auf den 5-Jahreszeitraum angerechnet. Um eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a oder §25b des Aufenthaltsgesetzes zu erhalten, muss innerhalb der 18 Monate die Identität geklärt sein und ein Pass oder Ausweisersatz vorgelegt werden können.
Es ist wichtig, sich beraten zu lassen, da manche Personen Schwierigkeiten haben, einen Pass zu bekommen. Eine Beratungsstelle oder Anwaltskanzlei kann weiterhelfen. Beachten Sie jedoch mögliche Kosten bei einer Anwaltskanzlei.
Wenn Deutschland nur kurzfristig verlassen wurde (Unterbrechungen des Aufenthalts von weniger als drei Monaten), hat dies keine Auswirkungen und das Chancen-Aufenthaltsrecht kann beantragt werden. Es darf jedoch kein Wechsel des Lebensmittelpunkts in ein anderes Land stattgefunden haben.
Während der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis besteht kein Abschiebeschutz. Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige ledige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Eine Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde, am besten schriftlich.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann in außergewöhnlichen Ausnahmefällen von den Ausländerbehörden abgelehnt werden. Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt oder Klage eingereicht werden. Bei Problemen mit der Antragsstellung ist es ratsam, sich beraten zu lassen.
Nach den 18 Monaten sollten Sie von Ihrer zuständigen Ausländerbehörde darüber informiert werden, wie Sie vorgehen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Es ist wichtig abzuklären, wann frühestens der Antrag auf die darauffolgende Aufenthaltserlaubnis gestellt werden kann und muss, um keine Lücken im legalen Aufenthalt entstehen zu lassen.
Während des Chancen-Aufenthaltsrechts ist es erlaubt zu arbeiten, sowohl als Beschäftigte*r bei einem Arbeitgeber*in als auch in einer selbstständigen Tätigkeit oder in einer Zeitarbeitsfirma. Falls bisher ein Beschäftigungsverbot bestand, gilt dieses nicht mehr.
Für viele Berufe in Deutschland muss der Abschluss anerkannt werden. Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie auf unserer Seite. Beachten Sie jedoch, dass ein Arbeitsvertrag vor Beginn der Arbeit abgeschlossen sein muss, da sonst illegale Beschäftigung vorliegt.
Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a oder §25b des Aufenthaltsgesetzes beantragen. Die Voraussetzungen hierfür sind teilweise geändert worden und können von Ihrem Alter abhängen. Eine Beratungsstelle oder Anwaltskanzlei kann Ihnen bei der Antragstellung weiterhelfen.
Es ist nicht erforderlich, zuerst eine dieser Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten, bevor ein anderer Aufenthaltstitel erteilt werden kann. Lassen Sie sich hierzu beraten, da möglicherweise weitere Schritte erforderlich sind.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten?
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
– Sie müssen aktuell eine Duldung oder eine sogenannte Duldung light haben.
– Sie halten sich seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland auf.
– Sie sind nicht straffällig geworden.
– Sie bekennen sich zur deutschen Verfassung.
– Sie haben sich ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufgehalten und eine Wohnung besessen.
– In den letzten fünf Jahren haben Sie keine vorsätzliche Straftat oberhalb bestimmter Grenzen begangen (Haftstrafen oder Geldstrafen ab 51 Tagessätzen oder Straftaten ab 91 Tagessätzen wegen Straftaten nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz).
– Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Weitere Informationen:
Um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten, müssen geduldete Personen mit ungeklärter Identität (Duldung light) die Klärung ihrer Identität nicht vor Antragstellung nachweisen. Innerhalb der 18 Monate des Chancen-Aufenthaltsrechts muss jedoch die Identität geklärt werden und ein Pass oder Ausweisersatz vorgelegt werden. Falls dies nicht möglich ist, muss nachgewiesen werden, dass alle zumutbaren Möglichkeiten zur Klärung der Identität unternommen wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts von den Ausländerbehörden in außergewöhnlichen Ausnahmefällen abgelehnt werden kann. Gegen eine Ablehnung können Widerspruch eingelegt oder Klage eingereicht werden.
Für Ehe- oder Lebenspartner*innen sowie minderjährige ledige Kinder von Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht besteht die Möglichkeit, ebenfalls das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten, unabhängig davon, wie lange sie bereits in Deutschland leben.
Es ist ratsam, sich bei Problemen oder Fragen zur Antragsstellung beraten zu lassen. Beratungsstellen in der Nähe können dabei helfen, den individuellen Fall zu klären und weitere Schritte aufzuzeigen.
Die Frage nach dem Beginn des Aufenthaltsrechts ist komplex und kann von verschiedenen Faktoren abhängen. In der Regel können Chancen auf ein Aufenthaltsrecht abhängig von bestimmten Kriterien wie Arbeitsangeboten, Familiennachzug oder Asylverfahren entstehen. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Möglichkeiten für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu nutzen.