Der Führerschein muss in Deutschland umgetauscht werden, wenn er nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde oder bestimmte Kategorien enthält. Dieser Umtausch ist wichtig, um den EU-Richtlinien zu entsprechen und ein einheitliches System zu gewährleisten. Erfahren Sie hier, wann genau der Umtausch erfolgen muss und welche Dokumente dafür benötigt werden.
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Umtausch des Führerscheins: Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?
Gründe für den Umtausch
– Seit dem 1. Januar 1999 ist der neue EU-Kartenführerschein gültig.
– Der neue Führerschein im Scheckkartenformat ist im gesamten EU-Bereich anerkannt.
– Bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, den alten Papierführerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Notwendigkeit des Umtauschs
– Obwohl die alten Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden müssen, können Probleme aufgrund eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten.
– Beim Anmieten eines Fahrzeugs kann es ebenfalls zu Schwierigkeiten kommen.
– Ein neuer EU-Kartenführerschein kann solche Probleme von vornherein ausschließen.
Voraussetzungen und Fristen für den Umtausch
– Die Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein ist seit dem 1. Januar 1999 möglich.
– Die genauen Fristen für den Umtausch richten sich nach dem Ausstellungsdatum des alten Führerscheins und dem Geburtsjahr des Inhabers/der Inhaberin.
– Nach Ablauf der festgelegten Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Weitere Informationen
– Bei Reisen außerhalb der EU kann ein Internationaler Führerschein erforderlich sein.
– Termine für den Umtausch können beim Bürgerservice im Bürgeramt vereinbart werden.
– Bei bestimmten Klasse 2-Führerscheinen ab dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich die Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
– Biometrische Passbilder und ärztliche Gutachten sind für die Antragstellung notwendig.
– Die Gebühren für den Umtausch variieren je nach gewählter Versandoption.
Neue EU-Kartenführerscheine: Informationen zum Umtausch des „Altführerscheins“
Warum ist der Umtausch des „Altführerscheins“ in den neuen EU-Kartenführerschein sinnvoll?
Der neue EU-Kartenführerschein wurde zum 1. Januar 1999 eingeführt und hat die Größe einer Scheckkarte. Er ist im gesamten EU-Bereich gültig und bietet Vorteile bei Reisen ins Ausland. Obwohl die „alten“ Papierführerscheine grundsätzlich auch im Ausland anerkannt werden, können Schwierigkeiten aufgrund veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten. Durch den Umtausch auf den neuen EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat können solche Probleme vermieden werden.
Benötigt man einen Internationalen Führerschein für Reisen außerhalb der EU?
Mit einem EU-Kartenführerschein benötigt man innerhalb der EU keinen Internationalen Führerschein. Für Reisen in Nicht-EU-Länder kann jedoch ein Internationaler Führerschein erforderlich sein. Informationen darüber erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Was regelt die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein?
Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, auch als 3. Führerscheinrichtlinie bekannt, hat das Ziel, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden. Sie enthält Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Wie läuft der Umtausch des „Altführerscheins“ in den neuen EU-Kartenführerschein ab?
Der Umtausch wird gestaffelt nach dem Ausstellungsdatum der Führerscheine. Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gilt eine bestimmte Umtauschfrist je nach Geburtsjahr des Inhabers/der Inhaberin. Für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 gibt es eine separate Umtauschfrist. Nach Ablauf dieser Fristen verliert der jeweilige Führerschein seine Gültigkeit.
Wo kann man den Antrag auf Umstellung stellen?
Seit dem 2. Mai 2022 ist es möglich, einen Antrag auf Umstellung des „Altführerscheins“ in einen neuen EU-Kartenführerschein beim Bürgerservice im Bürgeramt zu stellen. Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt sein und können nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Weitere wichtige Informationen zum Umtausch
– Wenn Ihr alter Papierführerschein bis 1996 von der Stadt Mainz ausgestellt wurde, aber Sie zum damaligen Zeitpunkt im Landkreis-Mainz Bingen wohnhaft waren, müssen Sie sich direkt an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen oder an die Fahrerlaubnisbehörden (Führerscheinstellen) in Bingen oder Oppenheim wenden.
– Bei Umtausch der ehemaligen Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich die Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
– Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
– EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig.
– Für den Umtausch ist eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Antragstellung erforderlich.
– Es werden biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente benötigt.
– Ein ärztliches Gutachten und ein augenärztliches Gutachten nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung sind erforderlich (Kosten trägt die antragstellende Person).
– Bei Umtausch wegen Austragung oder Veränderung von Auflagen sind weitere Unterlagen erforderlich, die vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragt werden können.
– Es besteht die Möglichkeit eines Expressversands des EU-Kartenführerscheins gegen eine Gebühr.
Diese Informationen basieren auf der neuen Anlage 8e zu §24a Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den aktuellen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass sich die Bestimmungen ändern können und es ratsam ist, sich bei der zuständigen Behörde oder auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen zu informieren.
Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein: Wichtige Termine und Hinweise
Termine für den Umtausch
– Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden: Umtausch muss bis zum entsprechenden Geburtsjahr des Führerscheininhabers/der Inhaberin erfolgen.
– Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden: Umtausch muss bis zu einem bestimmten Datum erfolgen.
Gültigkeit des alten Führerscheins
– Die „alten“ Papierführerscheine müssen grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden.
– Dennoch kann es sinnvoll sein, den Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen, um Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen oder Fahrzeuganmietungen vorzubeugen.
Internationaler Führerschein
– Innerhalb der EU ist kein Internationaler Führerschein erforderlich, wenn Sie einen EU-Kartenführerschein besitzen.
– Für Reisen außerhalb der EU sollten Sie beim Reiseveranstalter oder auf den Seiten des Auswärtigen Amtes prüfen, ob ein Internationaler Führerschein benötigt wird.
Ziele der Richtlinie zur Umstellung
– Die Richtlinie von 2006 hat das Ziel, unterschiedliche nationale Regelungen und die Vielzahl verschiedener Führerscheine in Europa zu vereinheitlichen.
– Dadurch soll die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union verbessert werden.
Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein
– Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
– EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig.
Erforderliche Unterlagen und Kosten
– Für die Antragstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein ist eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
– Es werden biometrische Passbilder benötigt, die vor Ort gemacht werden können.
– Ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung sowie ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 sind erforderlich (Kosten trägt die antragstellende Person).
– Bei Umtausch wegen Austragung oder Veränderung von Auflagen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.
– Die Gebühren für den EU-Kartenführerschein mit Expressversand betragen insgesamt 45,80 Euro (davon entfallen 20,50 Euro auf den Expressversand). Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin fallen Kosten in Höhe von 5,10 Euro an.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell und korrekt zum Zeitpunkt der Texterstellung waren. Es wird empfohlen, sich bei Bedarf direkt an das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen oder an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu wenden, um mögliche Aktualisierungen oder Änderungen zu erfahren.
Warum sollte man den „alten“ Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen?
Gültigkeit im gesamten EU-Bereich
Der neue EU-Kartenführerschein hat die Größe einer Scheckkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig. Durch den Umtausch des „alten“ Führerscheins in das moderne Scheckkartenformat wird die Anerkennung und Gültigkeit des Führerscheins bei Reisen ins Ausland erleichtert. Der „alte“ Papierführerschein wird zwar grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt, jedoch können Schwierigkeiten aufgrund veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten. Mit dem neuen EU-Kartenführerschein werden solche Probleme von vornherein ausgeschlossen.
Vermeidung von Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen und Fahrzeuganmietungen
Bei Polizeikontrollen im Ausland kann es aufgrund eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben zu Komplikationen kommen. Ebenso kann es beim Anmieten eines Fahrzeugs zu Problemen führen, wenn der „alte“ Papierführerschein nicht eindeutig lesbar ist. Durch den Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein werden solche Schwierigkeiten vermieden und eine reibungslose Abwicklung gewährleistet.
Nicht-EU-Länder und Internationaler Führerschein
Für Reisen in Nicht-EU-Länder kann möglicherweise ein Internationaler Führerschein erforderlich sein. Innerhalb der EU wird jedoch kein Internationaler Führerschein benötigt, wenn man einen EU-Kartenführerschein besitzt. Um herauszufinden, ob für Länder außerhalb der EU ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, kann man sich beim Reiseveranstalter oder auf den Seiten des Auswärtigen Amtes informieren.
Ziel der Richtlinie 2006/126/EG
Die Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese Richtlinie hat das Ziel, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und verschiedener Führerscheine in Europa zu beenden. Durch die einheitliche Regelung sollen die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union verbessert und Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschungen sowie Mindestvoraussetzungen für die Fahrerlaubnis festgelegt werden.
Fahrerlaubnisrecht seit 1999: Alles über den Umtausch des Führerscheins
Neuer EU-Kartenführerschein
Seit dem 1. Januar 1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten, und seitdem besteht die Möglichkeit, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser Führerschein hat die Größe einer Scheckkarte und ist in allen EU-Ländern gültig. Insbesondere bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, den alten Führerschein im Papierformat gegen einen neuen und modernen Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen.
Vorteile des neuen EU-Kartenführerscheins
Obwohl die „alten“ Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden müssen, können Schwierigkeiten aufgrund eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten. Auch beim Anmieten eines Fahrzeugs kann es zu Problemen kommen. Durch den Umtausch auf einen neuen EU-Kartenführerschein können solche Schwierigkeiten von vornherein vermieden werden. Innerhalb der EU benötigen Sie mit diesem Führerschein keinen internationalen Führerschein mehr.
Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein
Die Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein ist bereits jetzt zwingend erforderlich, wenn Sie noch einen „alten“ Papierführerschein besitzen. Die genauen Termine für den Umtausch richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins und dem Geburtsjahr des Inhabers. Nach Ablauf der festgelegten Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen zum Umtausch des Führerscheins benötigen oder wissen möchten, ob für Reisen außerhalb der EU ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, können Sie sich an Ihren Reiseveranstalter oder das Auswärtige Amt wenden. Die Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein erfolgt gemäß der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein. Diese Richtlinie hat das Ziel, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und verschiedener Führerscheintypen in Europa zu beenden und die Verkehrssicherheit innerhalb der EU zu verbessern.
Antrag auf Umstellung
Seit dem 2. Mai 2022 können Sie einen Antrag auf Umstellung Ihres „alten“ Papierführerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein stellen. Diesen Antrag können Sie beim Bürgerservice im Bürgeramt stellen. Bitte beachten Sie, dass dafür vollständig ausgefüllte Anträge erforderlich sind. Termine für die Antragsstellung müssen vorab online vereinbart werden.
Weitere Hinweise
Es ist wichtig zu beachten, dass bei bestimmten Klassen von Führerscheinen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können, z.B. ein ärztliches Gutachten oder ein augenärztliches Gutachten. Die genauen Gebühren für den Umtausch des Führerscheins können der Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr entnommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Text möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Aktuelle Informationen zum Umtausch des Führerscheins finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen oder bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde.
EU-Kartenführerschein: Gültigkeit, Vorteile und Umstellungsfristen
Der EU-Kartenführerschein ist seit dem 1. Januar 1999 gültig und hat die Größe einer Scheckkarte. Er ist in allen EU-Ländern anerkannt und bietet viele Vorteile, insbesondere bei Reisen ins Ausland. Durch den Umtausch des „alten“ Führerscheins im Papierformat auf den neuen EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat können mögliche Schwierigkeiten vermieden werden, wie beispielsweise veraltete Fotos oder unleserliche Angaben. Zudem ist bei Reisen außerhalb der EU möglicherweise ein Internationaler Führerschein erforderlich.
Die Umstellung auf den neuen EU-Kartenführerschein wurde durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt, um das Nebeneinander verschiedener nationaler Regelungen und mehr als 110 unterschiedlicher Führerscheine in Europa zu beenden. Die Richtlinie enthält Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen, ärztlichen Untersuchungen und Mindestvoraussetzungen für die Fahrerlaubniserteilung.
Die Umstellungsfristen für den Umtausch des „alten“ Führerscheins sind wie folgt gestaffelt:
- Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich der Umtauschtermin nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.
- Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gibt es einen festen Umtauschtermin.
Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der jeweilige Führerschein seine Gültigkeit. Es ist daher wichtig, den Umtausch rechtzeitig vorzunehmen.
Um den EU-Kartenführerschein zu beantragen, ist eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Zudem werden biometrische Passbilder und eventuell ärztliche Gutachten benötigt. Die Kosten für den Umtausch variieren je nach gewähltem Service, wie beispielsweise Expressversand.
In Deutschland müssen Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies betrifft alle Fahrerlaubnisklassen und dient der Anpassung an ein einheitliches EU-Format. Der Umtausch kann jedoch bereits vorher freiwillig erfolgen. Es ist wichtig, diesen Termin im Auge zu behalten, um rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und mögliche Probleme zu vermeiden.