Wichtige Fristen für den Umtausch des Führerscheins – Informieren Sie sich jetzt!

Wenn du den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten hast, musst du ihn bis spätestens zum 19. Januar 2022 umtauschen. In diesem kurzen Artikel erfährst du alles Wichtige darüber, wie und wo du diesen Umtausch durchführen kannst und welche Dokumente dafür benötigt werden. Mach dich rechtzeitig schlau, um Schwierigkeiten zu vermeiden!

Fristen für den Umtausch des Führerscheins: Wann müssen Sie handeln?

Fristen für den Umtausch des Führerscheins: Wann müssen Sie handeln?

Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?

Gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG sollen alle Führerscheine in der Europäischen Union fälschungssicher und einheitlich sein. Aus diesem Grund müssen alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Zudem sollen alle Führerscheindaten in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Welche Fristen gelten für den Umtausch?

Der gesamte Umtausch-Prozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Die genauen Umtauschfristen richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Es gibt zwei Tabellen, die nach Ausstellungsjahr und Geburtsjahr gegliedert sind: Tabelle 1 für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, und Tabelle 2 für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden.

Wie läuft der Umtausch ab?

Um Ihren Führerschein umzutauschen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle stellen. Es ist kein Prüfung oder Gesundheitscheck erforderlich. Für den Umtausch benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und Ihren aktuellen Führerschein. Nach dem Umtausch behalten Sie Ihre bisherigen Fahrerlaubnisklassen bei.

Was passiert, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist?

Wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiterhin mit Ihrem alten Führerschein fahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Es handelt sich jedoch nicht um eine Straftat. Der alte Führerschein wird entwertet, darf aber behalten werden.

Was müssen EU-Bürger im Ausland beachten?

EU-Bürger, die im Ausland leben, sollten sich mit der Behörde vor Ort in Verbindung setzen, um zu klären, welche Konsequenzen das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültiges deutsches Führerscheindokument hat. Die Behörde des Wohnsitzlandes ist für die Umschreibung des abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig. In Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR tauschen alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden den alten deutschen Führerschein um. Es empfiehlt sich, direkt mit einer deutschen Führerscheinbehörde Kontakt aufzunehmen oder gegebenenfalls die deutsche Auslandsvertretung im Wohnsitzland zu konsultieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als Orientierung dienen und es ratsam ist, sich bei Fragen direkt an die zuständige Behörde zu wenden.

Umtausch des Führerscheins: Wichtige Termine im Überblick

Umtausch des Führerscheins: Wichtige Termine im Überblick

Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine

– Motorrad- und Pkw-Führerschein werden ohne Prüfung umgetauscht.
– Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr.

Der Umtausch der alten Führerscheine ist ein großes Unterfangen, das in den kommenden Jahren durchgeführt werden muss. Es betrifft etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.

Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 an der Reihe, ihre Führerscheine umzutauschen. Der gesamte Umtausch-Prozess muss jedoch bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Der Grund für diese Umtauschaktion liegt darin, dass die neuen Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen, gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Zudem sollen alle Führerscheindaten in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden, wurde ein zeitlicher Stufenplan festgelegt, der regelt, wann Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen. Die genauen Umtauschtermine können in den beiden Fristen-Tabellen eingesehen werden. Dabei ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments entscheidend.

Der Umtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Es ist jedoch verpflichtend und wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.

Für den Umtausch benötigen Pkw- und Motorradfahrer ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Nach dem Umtausch stehen sie nicht schlechter da als zuvor, da im neuen Führerschein die bisherigen Fahrerlaubnisklassen bestätigt werden.

Der Umtausch kann bei der örtlichen Führerscheinstelle beantragt werden und kostet etwa 25 Euro zuzüglich der Kosten für das biometrische Passfoto.

Wohnen Sie im Ausland, gelten möglicherweise andere Regelungen für den Umtausch des deutschen Führerscheins. Es wird empfohlen, sich mit der zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer deutschen Führerscheinstelle in Verbindung zu setzen.

Es ist auch möglich, den Führerschein freiwillig vor dem festgelegten Datum umzutauschen. In diesem Fall sollte ebenfalls die örtliche Führerscheinstelle kontaktiert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Text den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergeben und sich Änderungen ergeben können.

Fahrerlaubnis umtauschen: Bis wann muss der Führerschein erneuert werden?

Der Umtausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist verpflichtend und muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Dabei gibt es zwei verschiedene Tabellen, nach denen sich die Umtauschfristen richten.

Tabelle 1 bezieht sich auf Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Hier richtet sich der Umtausch nach dem Geburtsjahr des Fahrzeughalters.

Tabelle 2 betrifft Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Hier orientiert sich der Umtausch an dem Ausstellungsjahr des Führerscheindokuments.

Es müssen insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Davon sind etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013) betroffen.

Für den Umtausch von Motorrad- und Pkw-Führerscheinen ist keine Prüfung erforderlich, sondern lediglich ein Antrag bei der örtlichen Führerscheinstelle mit Personalausweis oder Reisepass, biometrischem Passfoto und dem aktuellen Führerschein. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 25 Euro, zuzüglich der Kosten für das Passfoto.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Ablaufdatum des Führerscheindokuments lediglich die Gültigkeit des Dokuments selbst betrifft und nicht die Fahrberechtigung. Pkw- und Motorradfahrer dürfen auch nach Ablauf der Umtauschfrist unbefristet weiterfahren, begehen jedoch eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, wenn sie mit dem alten Führerschein unterwegs sind.

Für deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, gelten spezielle Regelungen. In EU- oder EWR-Mitgliedstaaten müssen sie Kontakt mit der örtlichen Behörde aufnehmen, um zu klären, welche Konsequenzen das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültiges deutsches Führerscheindokument hat. Für Staatsbürger aus Drittstaaten tauschen alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden den alten deutschen Führerschein um.

Es besteht auch die Möglichkeit eines freiwilligen Umtauschs vor dem festgeschriebenen Datum in der Umtauschtabelle. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, direkt mit einer deutschen Führerscheinbehörde Kontakt aufzunehmen oder gegebenenfalls die deutsche Auslandsvertretung im aktuellen Wohnsitzland zu konsultieren.

Umtausch des Führerscheins: Aktuelle Informationen und wichtige Fristen

Der Umtausch der Führerscheine ist ein wichtiges Thema, das alle Fahrer betrifft. Es gibt bestimmte Fristen, die beachtet werden müssen, um den Umtausch rechtzeitig durchzuführen.

Die Umtauschaktion betrifft insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland. Dabei müssen etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, umgetauscht werden.

Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 an der Reihe, ihre Führerscheine umzutauschen. Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Der Grund für diese Umtauschaktion liegt darin, dass die neuen Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. Zudem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Für den Umtausch müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle stellen. Dabei ist keine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und Ihren aktuellen Führerschein vorlegen.

Der Umtausch ist verpflichtend und es besteht eine Strafe von 10 Euro, wenn die Frist verstreicht und Sie weiterhin mit dem alten Führerschein fahren. Es handelt sich jedoch um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Ablaufdatum nur das Führerscheindokument betrifft und nicht die Fahrberechtigung an sich. Sie können also weiterhin Pkw und Motorräder fahren, auch wenn die Umtauschfrist abgelaufen ist.

Für Fahrer, die im Ausland leben, gelten besondere Regelungen. Wenn Sie in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat wohnen, sollten Sie sich mit der Behörde vor Ort in Verbindung setzen, um zu klären, welche Konsequenzen das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültiges deutsches Führerscheindokument hat. Die Behörde Ihres ausländischen Wohnsitzes ist für die Umschreibung des abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig.

Wenn Sie außerhalb der EU bzw. des EWR leben, können alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden Ihren alten deutschen Führerschein umtauschen. Es empfiehlt sich jedoch, direkt Kontakt mit einer deutschen Führerscheinbehörde aufzunehmen.

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet etwa 25 Euro zusätzlich zu den Kosten für das biometrische Passfoto.

Es ist auch möglich, den Führerschein freiwillig vor dem festgelegten Datum umzutauschen.

Es ist wichtig, die Fristen für den Umtausch zu beachten und den Umtausch rechtzeitig durchzuführen, um Probleme im In- und Ausland zu vermeiden.

Der Umtausch des Führerscheins: Was Sie wissen müssen

Der Umtausch des Führerscheins: Was Sie wissen müssen

Fristen für den Umtausch

– Der Umtausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.
– Die Umtauschfristen richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht nach dem Erteilungsdatum.
– Es gibt zwei Fristen-Tabellen: Tabelle 1 gilt für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, und Tabelle 2 gilt für Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.

Umtauschverfahren

– Der Umtausch erfolgt in der örtlichen Führerscheinstelle.
– Es ist ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen zu stellen.
– Es ist keine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erforderlich.
– Für den Umtausch werden ein Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt.
– Der Umtausch kostet etwa 25 Euro zuzüglich der Kosten für das Passfoto.

Konsequenzen bei Nicht-Umtausch

– Der Umtausch ist verpflichtend.
– Wer die Frist verstreichen lässt und weiterhin mit dem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
– Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, jedoch nicht um eine Straftat.
– Der alte Führerschein wird entwertet und darf nicht mehr verwendet werden.

Umtausch im Ausland

– EU/EWR-Mitgliedstaaten: Betroffene sollten die Behörde vor Ort kontaktieren, um die Konsequenzen des Fahrens ohne gültiges deutsches Führerscheindokument zu klären. Die Umschreibung des abgelaufenen deutschen Führerscheins erfolgt durch die Behörde des Wohnsitzlandes.
– Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU/EWR): Alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden tauschen den alten deutschen Führerschein um. Es empfiehlt sich, sich an die Fahrerlaubnisbehörde zu wenden, die den inländischen Altführerschein ausgestellt hat. Bei Unsicherheiten kann auch die deutsche Auslandsvertretung im aktuellen Wohnsitzland kontaktiert werden.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen ist und es ratsam ist, direkt bei einer deutschen Führerscheinbehörde nach weiteren Details zu fragen.

Umtauschpflicht für den Führerschein: Bis wann müssen Sie handeln?

Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine

Die Umtauschpflicht für Führerscheine betrifft alle Fahrer, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Motorrad- oder Pkw-Führerschein handelt. Der Umtausch erfolgt nach dem Geburts- oder Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Um sicherzustellen, dass alle alten Führerscheine in fälschungssichere und einheitliche Dokumente umgetauscht werden, hat der Gesetzgeber einen zeitlichen Stufenplan festgelegt. Die Umtauschfrist begann am 19. Januar 2022 und endet am 19. Januar 2032.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Umtausch verpflichtend ist. Wer die Frist verstreichen lässt und weiterhin mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Es handelt sich dabei jedoch um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat wie beim Lkw- oder Bus-Führerschein.

Um herauszufinden, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie den Umtausch-Rechner nutzen oder die beiden Tabellen mit den entsprechenden Fristen konsultieren (Tabelle 1 für vor dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine und Tabelle 2 für ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine). Die genauen Umtauschtermine richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments.

Für den Umtausch benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und natürlich den aktuellen Führerschein. Der Umtausch kann bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle beantragt werden und kostet in der Regel rund 25 Euro plus die Kosten für das Passfoto.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Gültigkeit der Fahrerlaubnis selbst nicht von der Umtauschfrist abhängig ist. Auch nach Ablauf der Frist dürfen Sie weiterhin Pkw und Motorräder fahren. Das Ablaufdatum bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument selbst, welches alle 15 Jahre erneuert werden muss.

Es besteht auch die Möglichkeit eines freiwilligen Umtauschs vor dem festgelegten Datum in der Umtauschtabelle. In diesem Fall können Sie jederzeit Ihre örtliche Führerscheinstelle aufsuchen und den Umtausch beantragen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat haben, sollten Sie mit der Behörde vor Ort Kontakt aufnehmen, um zu klären, welche Konsequenzen es hat, ohne gültiges deutsches Führerscheindokument ein Kraftfahrzeug zu führen. Die zuständige Behörde Ihres Wohnsitzlandes ist für die Umschreibung des abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig.

Für Personen, die außerhalb der EU oder des EWR wohnen, werden alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden den Umtausch des alten deutschen Führerscheins durchführen. Es empfiehlt sich, sich an die Behörde zu wenden, die den ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat. Bei Unsicherheiten können Betroffene auch die deutsche Auslandsvertretung in ihrem aktuellen Wohnsitzland kontaktieren, um Hinweise zum Umtauschverfahren zu erhalten.

In Deutschland gilt seit dem 19. Januar 2013 eine neue Regelung, nach der Führerscheine umgetauscht werden müssen. Die genaue Umtauschfrist hängt vom Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um weiterhin legal fahren zu können. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Umtauschpflicht und nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit den zuständigen Behörden auf, um mögliche Bußgelder oder Einschränkungen zu vermeiden.