„Sie möchten wissen, ab wann Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen haben? Erfahren Sie in diesem Artikel alles Wichtige über die Rechte und Fristen für Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen.“
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Wann steht mir eine Flugverspätung Entschädigung zu?
1. Flugverspätung von mehr als drei Stunden
Wenn sich dein Flug um mehr als drei Stunden verspätet, hast du nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Dies wurde bereits vom europäischen Gerichtshof im Jahr 2009 entschieden. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Länge des Fluges ab.
2. Verpasster Anschlussflug mit mehr als drei Stunden Verspätung
Falls du aufgrund einer Verspätung von weniger als drei Stunden deinen Anschlussflug verpasst und dadurch mit mehr als drei Stunden Verspätung an deinem Ziel ankommst, steht dir ebenfalls eine Ausgleichszahlung zu. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anschlussflug außerhalb von Europa stattfindet, solange die Flüge zusammen gebucht wurden.
3. Große Verspätung eines direkten Anschlussflugs bei Buchung mehrerer Flüge
Wenn du mehrere Flüge zusammen gebucht hast und es bei einem direkten Anschlussflug zu einer großen Verspätung kommt, hast du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dies gilt auch dann, wenn ein Reisebüro für die Flüge einen Gesamtpreis verlangt und einen einheitlichen Flugschein ausgestellt hat.
4. Kürzung der Entschädigung bei Verspätung von höchstens vier Stunden
Bei einer Verspätung von höchstens vier Stunden darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen.
5. Schriftliche Informationen über Ausgleichsansprüche
Bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden muss die Fluggesellschaft jedem Fluggast schriftliche Informationen über die ihm grundsätzlich zustehenden Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung aushändigen. Falls dies nicht geschieht, muss die Airline außergerichtliche Anwaltskosten übernehmen.
6. Geltendmachung der Ansprüche auch für vergangene Flüge möglich
Auch wenn der Flug schon etwas zurückliegt, kannst du deine Ansprüche noch geltend machen. Nach deutschem Recht verjähren deine Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres.
Diese Informationen dienen als allgemeine Richtlinie und können je nach individuellem Fall variieren. Es wird empfohlen, sich bei spezifischen Fragen an einen Anwalt oder eine spezialisierte Entschädigungsagentur zu wenden.
Ab welcher Verspätung habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen?
Europäische Fluggastrechte-Verordnung
Gemäß der europäischen Fluggastrechte-Verordnung hast du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn dein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Dies wurde bereits 2009 vom Europäischen Gerichtshof entschieden (EuGH, 19.11.2009, Az. C 402/07 und C 432/07). Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Länge des Fluges ab.
Auch bei verpasstem Anschlussflug besteht Anspruch auf Entschädigung
Falls du aufgrund einer Verspätung von weniger als drei Stunden deinen Anschlussflug verpasst und deshalb mit mehr als drei Stunden Verspätung an deinem Ziel ankommst, steht dir ebenfalls eine Ausgleichszahlung zu. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anschlussflug außerhalb von Europa stattfand. Es ist jedoch wichtig, dass die Flüge zusammen gebucht wurden (EuGH, 31.05.2018, Az. C‑537/17).
Kürzung der Entschädigung bei geringerer Verspätung
Bei einer Verspätung von höchstens vier Stunden darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen (Art. 7 Abs. 2c FluggastrechteVO).
Schriftliche Informationen über Ausgleichsansprüche
Bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden muss die Fluggesellschaft jedem Fluggast schriftliche Informationen über die ihm grundsätzlich zustehenden Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung aushändigen (Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO). Falls die Airline diese Informationen nicht bereitstellt, muss sie außergerichtliche Anwaltskosten übernehmen (BGH, 01.09.2020, Az. X ZR 97/19).
Geltendmachung der Ansprüche auch bei vergangenen Flügen möglich
Auch wenn der Flug schon einige Zeit zurückliegt, kannst du deine Ansprüche noch geltend machen. Nach deutschem Recht verjähren deine Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden?
Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden hast du nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Länge des Fluges ab. Um eine Entschädigung zu erhalten, musst du den verspäteten Flug nicht angetreten haben.
Beispiel: Wenn dein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist und die Strecke innerhalb Europas liegt, steht dir eine Ausgleichszahlung von bis zu 400 Euro zu. Bei langen Strecken außerhalb Europas kann die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen darf, wenn sich der Flug um höchstens vier Stunden verspätet hat. Zudem muss die Fluggesellschaft bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden jedem Passagier schriftliche Informationen über seine Ausgleichsansprüche aushändigen.
Es spielt keine Rolle, ob der Anschlussflug innerhalb oder außerhalb Europas stattfindet. Wenn du aufgrund einer Verspätung deinen Anschlussflug verpasst und mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommst, steht dir ebenfalls eine Ausgleichszahlung zu.
Wichtig ist auch zu wissen, dass deine Ansprüche nicht verjähren und du sie noch geltend machen kannst, selbst wenn der Flug schon einige Zeit zurückliegt. Die Ansprüche verjähren nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres.
Um deine Entschädigungsforderung geltend zu machen, empfiehlt es sich, das ausführende Luftfahrtunternehmen zu kontaktieren. Dies ist das Unternehmen, das für die Flugroute ein Angebot gemacht hat und somit die Verantwortung für den Flug trägt. Du kannst auch Hilfe von spezialisierten Anbietern in Anspruch nehmen, um bei der Durchsetzung deiner Rechte unterstützt zu werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist. Dazu gehören außergewöhnliche Umstände wie extrem schlechtes Wetter, Streiks oder technische Probleme, die nicht in der Kontrolle der Airline liegen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Es ist ratsam, alle relevanten Informationen zur Verspätung zu notieren und gegebenenfalls Zeugen zu haben, um späteren Ärger mit der Airline zu vermeiden.
Welche Rechte habe ich als Passagier bei einer Flugverspätung von über drei Stunden?
1. Anspruch auf Entschädigung
Wenn dein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, hast du laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Dies wurde bereits vom europäischen Gerichtshof im Jahr 2009 entschieden. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Länge des Fluges ab.
2. Keine Notwendigkeit, den Flug angetreten zu haben
Um eine Entschädigung zu erhalten, musst du den verspäteten Flug nicht angetreten haben. Selbst wenn dir die Airline vor dem Abflug mitteilt, dass sich die Maschine verspäten wird und du dich dazu entscheidest, den Flug nicht anzutreten, hast du dennoch Anspruch auf den Ausgleichsanspruch.
3. Verpasster Anschlussflug
Falls du aufgrund einer Verspätung von weniger als drei Stunden deinen Anschlussflug verpasst und deshalb mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommst, steht dir ebenfalls eine Ausgleichszahlung zu. Dies gilt auch für Anschlussflüge außerhalb von Europa, solange die Flüge zusammen gebucht wurden.
4. Kürzung der Entschädigung bei geringerer Verspätung
Wenn sich dein Flug um höchstens vier Stunden verspätet hat, darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen.
5. Schriftliche Informationen über Ausgleichsansprüche
Bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden muss die Fluggesellschaft jedem Fluggast schriftliche Informationen über die ihm grundsätzlich zustehenden Ausgleichsansprüche aushändigen. Du musst diese Informationen nicht erst anfordern, und falls die Airline nicht informiert, muss sie auch außergerichtliche Anwaltskosten übernehmen.
6. Verjährungsfrist
Auch wenn der Flug schon etwas zurückliegt, kannst du deine Ansprüche noch geltend machen. Nach deutschem Recht verjähren deine Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen als allgemeine Richtlinien dienen und es immer ratsam ist, sich bei spezifischen Fällen an Experten oder Rechtsanwälte zu wenden, um genaue rechtliche Ratschläge zu erhalten.
Kann ich auch eine Entschädigung bekommen, wenn ich meinen Anschlussflug verpasst habe?
Ja, du kannst auch eine Entschädigung erhalten, wenn du deinen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung verpasst hast. Gemäß der europäischen Fluggastrechte-Verordnung steht dir eine Ausgleichszahlung zu, wenn du aufgrund einer Verspätung von weniger als drei Stunden deinen Anschlussflug verpasst und dadurch mit mehr als drei Stunden Verspätung an deinem Ziel ankommst. Dies gilt auch dann, wenn der Anschlussflug außerhalb von Europa stattfindet. Wichtig ist jedoch, dass die Flüge zusammen gebucht wurden und ein einheitlicher Flugschein ausgestellt wurde.
Ein Beispiel: Du hast einen Flug von Stuttgart nach Zürich mit Swiss International gebucht und zwei weitere Flüge von Zürich nach Philadelphia und von Philadelphia nach Kansas City, die von American Airlines durchgeführt werden. Wenn der letzte Flug innerhalb der Vereinigten Staaten sich um vier Stunden verspätet, hast du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro gegenüber American Airlines.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fälle mit verpasstem Anschlussflug oft kompliziert sind und es ratsam sein kann, sich bei der Durchsetzung deiner Ansprüche helfen zu lassen. Es gibt verschiedene Portale und Dienstleister wie Sofortentschädiger EUflight oder Compensation2go sowie flug-verspaetet.de, SOS Flugverspätung, EUClaim und Claim Flights, die Unterstützung bei der Entschädigungsforderung bieten.
Wende dich immer an das ausführende Luftfahrtunternehmen, also das Unternehmen, das für eine bestimmte Flugroute ein Angebot gemacht hat. Selbst wenn die Fluggesellschaft einen Flieger samt Besatzung gechartert hat (wet-lease), bleibt sie in der Verantwortung, auch bei einer großen Verspätung. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs besagt, dass die Fluggesellschaft, die für den Flug gebucht wurde, die Verantwortung trägt und nicht das tatsächlich durchführende Unternehmen.
Es kann hilfreich sein, ein Musterschreiben für eine Entschädigungsforderung bei Flugverspätungen zu verwenden. Du kannst die entsprechenden Daten in das Schreiben eintragen und es per Post als Einwurf/Einschreiben an die ausführende Fluggesellschaft senden.
Wie setze ich meine Rechte gegenüber der Airline am besten durch?
1. Informiere dich über deine Rechte
Bevor du deine Ansprüche gegenüber der Airline geltend machst, solltest du dich über deine Rechte als Fluggast informieren. Die europäische Fluggastrechte-Verordnung regelt die Entschädigung bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden. Informiere dich über die genauen Bedingungen und Höhe der Ausgleichszahlung, die dir zusteht.
2. Sammle Beweise
Um deine Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können, ist es wichtig, Beweise für die Flugverspätung zu sammeln. Notiere dir den genauen Zeitpunkt der Ankunft des Flugzeugs sowie eventuelle Mitreisende, die als Zeugen dienen können.
3. Setze eine Frist und schicke ein Schreiben an die Airline
Setze der Airline eine Frist von zwei Wochen, um auf deine Entschädigungsforderung zu reagieren. Verfasse ein Schreiben, in dem du deine Ansprüche darlegst und füge alle relevanten Informationen und Beweise bei. Schicke das Schreiben per Einschreiben an die ausführende Fluggesellschaft.
4. Hole dir professionelle Hilfe
Wenn du Unterstützung bei der Durchsetzung deiner Ansprüche benötigst, kannst du dich an spezialisierte Unternehmen oder Portale wenden, die sich auf Flugentschädigungen spezialisiert haben. Diese können dir dabei helfen, deine Rechte gegenüber der Airline durchzusetzen.
5. Behalte die Verjährungsfrist im Auge
Deine Ansprüche verjähren nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Es ist also wichtig, dass du deine Ansprüche rechtzeitig geltend machst, auch wenn der Flug schon etwas zurückliegt.
6. Lasse dich nicht von Ausreden der Airline abschrecken
Die Airline kann versuchen, sich mit Ausreden wie außergewöhnlichen Umständen oder technischen Defekten vor der Entschädigungszahlung zu drücken. Informiere dich über gängige Ausreden und lasse dich davon nicht abschrecken. Die Gerichte haben bereits entschieden, dass bestimmte Gründe wie schlechtes Wetter oder technische Defekte keine Entschuldigung für eine Flugverspätung sind.
7. Halte alle Kosten und Informationen fest
Notiere dir alle Kosten, die dir aufgrund der Flugverspätung entstanden sind, wie z.B. Verpflegung während der Wartezeit. Halte auch schriftliche Informationen fest, die dir von der Airline zur Verfügung gestellt wurden.
Mit diesen Tipps kannst du deine Rechte gegenüber der Airline am besten durchsetzen und eine Entschädigung für deine Flugverspätung erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Reisende bei Flugverspätungen ab einer Wartezeit von drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben. Dies gilt sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für Flüge von außerhalb der EU in die EU. Es ist wichtig, dass Reisende ihre Rechte kennen und bei Verspätungen oder Annullierungen entsprechende Schritte unternehmen, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.