Frist für Grundsteuererklärung: Bis wann muss abgegeben werden?

Die Grundsteuererklärung: Wichtige Fristen beachten! Erfahren Sie hier, bis wann Sie Ihre Grundsteuererklärung abgeben müssen und welche Konsequenzen bei verspäteter Abgabe drohen.

Grundsteuererklärung: Fristen und Konsequenzen bei verspäteter Abgabe

Grundsteuererklärung: Fristen und Konsequenzen bei verspäteter Abgabe

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endete am 31. Januar 2023. Allerdings haben viele Eigentümer in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg diese Frist nicht eingehalten. In Niedersachsen hatten etwa 70 Prozent der Eigentümer ihre Erklärungen noch nicht abgegeben, während es in Mecklenburg-Vorpommern etwa 74 Prozent waren. In Schleswig-Holstein lag die Quote bei 75 Prozent und in Hamburg sogar bei 80 Prozent.

Trotzdem wird es keine Fristverlängerung geben, da die Finanzverwaltungen bis Ende des Jahres einen Großteil der Grundstücke bewerten müssen, um den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 zur Verfügung zu stellen.

In Niedersachsen werden zunächst Erinnerungsschreiben an die verspäteten Eigentümer geschickt, bevor Verspätungszuschläge und Zwangsgelder eingefordert werden. Ähnlich wird auch in Schleswig-Holstein vorgegangen. In Hamburg müssen Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung erst Anfang Februar einreichen, vorerst noch nicht mit einem Bußgeld rechnen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte Erinnerungsschreiben verschickt. Erst wenn daraufhin keine Reaktion erfolgt, müssen Säumniszuschläge gezahlt werden und der Wert der Immobilie wird geschätzt.

Die Grundsteuererklärung erfolgt in der Regel über die Online-Steuerplattform Elster. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben Eigentümer jedoch auch die Möglichkeit, eine vereinfachte Daten-Übermittlung über die Plattform Grundsteuererklärung für Privateigentum zu nutzen. In Niedersachsen, Hamburg und einigen weiteren Bundesländern müssen Haus- und Wohnungsbesitzer dagegen ihre Erklärungen über Elster hochladen.

Es ist auch möglich, die Erklärung in Papierform einzureichen, falls keine elektronische Abgabe möglich ist. Für die Nutzung von Elster muss man sich zunächst registrieren und erhält dann persönliche Aktivierungsdaten per Post und Mail.

Bei der Grundsteuererklärung im Bundesmodell in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern müssen Eigentümer Angaben zur Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes machen. Den Bodenrichtwert können Eigentümer in Schleswig-Holstein über den Digitalen Atlas Nord finden, während Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern eine Website des Bundeslandes zu den Grundsteuerdaten nutzen können.

In Niedersachsen wird die Grundsteuer zukünftig nach dem Flächen-Lage-Modell berechnet, bei dem vor allem die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie ein Lage-Faktor berücksichtigt werden. In Hamburg hingegen wird ein eigenes Modell verwendet, das lediglich nach guter und normaler Wohnlage unterscheidet. Bodenrichtwerte und Ertrag spielen dabei keine Rolle.

Die Grundsteuerreform wurde notwendig, da die bisherige Berechnung auf veralteten Grundstückswerten basierte. Mit der Reform soll die Grundsteuer zukünftig gerechter gestaltet werden. Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll dabei nicht steigen, sondern sich nur anders zusammensetzen.

Die neue Grundsteuer wird erst berechnet, wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben sind. Die Finanzämter haben bis Ende 2023 Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag zu bestimmen. Dieser wird an die Kommunen weitergegeben, die dann bis Ende 2024 die neue Grundsteuer berechnen. Ab 2025 tritt sie dann in Kraft.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Grundsteuer auch auf die Betriebskosten umgelegt werden kann und somit Mieter von einer möglichen Erhöhung betroffen sein können.

Grundsteuererklärung: Bis wann muss sie eingereicht werden?

Grundsteuererklärung: Bis wann muss sie eingereicht werden?

Am Stichtag 1. Januar 2022 waren alle Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland aufgefordert, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Jedoch haben viele Eigentümer diese Frist nicht eingehalten. In Niedersachsen haben etwa 70 Prozent der Eigentümer ihre Erklärungen abgegeben, während es in Mecklenburg-Vorpommern rund 74 Prozent, in Schleswig-Holstein 75 Prozent und in Hamburg sogar 80 Prozent waren.

Trotz des fehlenden Einreichungsstatus nach dem Stichtag wird es keine Fristverlängerung geben. Die Finanzverwaltungen müssen bis Ende des Jahres einen Großteil der Grundstücke bewerten, um den Gemeinden die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In Niedersachsen werden zunächst Erinnerungsschreiben an verspätete Eigentümer verschickt, bevor Verspätungszuschläge und Zwangsgelder eingefordert werden. Ähnlich wird auch in Schleswig-Holstein vorgegangen. In Hamburg müssen Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung Anfang Februar einreichen, vorerst noch kein Bußgeld befürchten.

In Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls zunächst Erinnerungsschreiben verschickt, voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte. Erst wenn daraufhin keine Reaktion erfolgt, müssen Säumniszuschläge gezahlt werden und der Wert der Immobilie wird geschätzt.

Grundsteuererklärung: Letzte Chance zur Abgabe

Grundsteuererklärung: Letzte Chance zur Abgabe

Fristverlängerung wird nicht gewährt

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endete am 31. Januar 2023. Allerdings haben bisher viele Eigentümer und Eigentümerinnen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg ihre Erklärungen noch nicht abgegeben. Trotzdem wird es keine Fristverlängerung geben, da die Finanzverwaltungen bis Ende des Jahres einen Großteil der Grundstücke bewerten müssen, um den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 zur Verfügung zu stellen.

Vorgehen bei verspäteter Abgabe

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden zunächst Erinnerungsschreiben an verspätete Eigentümer verschickt. Erst danach werden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder eingefordert. In Hamburg wird bei einer Abgabe Anfang Februar noch kein Bußgeld erhoben, bei längeren Verspätungen jedoch schon. In Mecklenburg-Vorpommern werden voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte Erinnerungsschreiben verschickt. Wer daraufhin nicht reagiert, muss mit Säumniszuschlägen rechnen und damit, dass der Wert seiner Immobilie geschätzt wird.

Online-Plattform Elster oder vereinfachte Daten-Übermittlung

Die Grundsteuererklärung erfolgt in der Regel über die Online-Steuerplattform Elster. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben Eigentümer jedoch auch die Möglichkeit einer vereinfachten Daten-Übermittlung über die Plattform Grundsteuererklärung für Privateigentum, die vom Bundesfinanzministerium erstellt wurde. In Niedersachsen und Hamburg sowie einigen anderen Bundesländern kann diese Plattform nicht verwendet werden, da diese Länder eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer entwickelt haben. Dort müssen Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Erklärung online über Elster hochladen oder in Papierform einreichen.

Berechnung der Grundsteuer je nach Bundesland

In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wird das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer umgesetzt. Dabei müssen Eigentümer Angaben wie Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes machen. In Niedersachsen wird die Grundsteuer zukünftig nach dem Flächen-Lage-Modell berechnet, bei dem vor allem die Grundstücks- und Gebäudeflächen eine Rolle spielen. In Hamburg gibt es ein eigenes Modell, bei dem lediglich nach guter und normaler Wohnlage unterschieden wird.

Auswirkungen der Reform auf Kosten

Die Reform der Grundsteuer soll dazu führen, dass sich die Gesamtsumme der Steuer nicht erhöht, sondern nur anders zusammensetzt. Die individuelle Steuerlast hängt künftig von der Nachbarschaft der Immobilie ab. Dadurch könnten auf manche Eigentümer höhere Kosten zukommen, insbesondere in boomenden Gemeinden und Städten. Auch für Mieter könnte die Grundsteuerreform zu höheren Kosten führen, da sie weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden darf.

Zukünftige Berechnung der Grundsteuer

Die Berechnung der neuen Grundsteuer beginnt erst, wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind. Bis Ende 2023 haben die Ämter Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag zu bestimmen. Die Kommunen berechnen daraufhin bis Ende 2024 die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt. Eine Neubewertung der Grundstücke im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen. Die Grundsteuer setzt sich aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz zusammen.

Grundsteuererklärung: Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Grundsteuererklärung: Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Nach dem Stichtag 31. Januar 2023 sollten alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Allerdings haben bisher nur rund 70-80 Prozent der Eigentümer ihre Erklärungen eingereicht. Eine Fristverlängerung wird es nicht geben, da die Finanzverwaltungen bis Ende des Jahres die Grundstücke bewerten müssen, um die Grundsteuer ab 2025 korrekt erheben zu können.

In Niedersachsen werden zunächst Erinnerungsschreiben an verspätete Eigentümer geschickt. Erst danach werden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder eingefordert. Ähnlich wird in Schleswig-Holstein vorgegangen. In Hamburg gibt es vorerst keine Bußgelder für eine verspätete Abgabe im Februar, aber bei längeren Verzögerungen drohen Sanktionen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls Erinnerungsschreiben verschickt, gefolgt von Säumniszuschlägen und einer möglichen Schätzung des Immobilienwerts für Nicht-Reagierende.

Grundsteuererklärung: Fristverlängerungen und mögliche Strafen

Grundsteuererklärung: Fristverlängerungen und mögliche Strafen

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endete am 31. Januar 2023. Jedoch haben bis zu diesem Stichtag nur ein geringer Prozentsatz der Eigentümer ihre Erklärungen abgegeben. In Niedersachsen waren es etwa 70 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern etwa 74 Prozent, in Schleswig-Holstein 75 Prozent und in Hamburg sogar 80 Prozent.

Trotzdem wird es keine Fristverlängerung geben, da die Finanzverwaltungen bis Ende des Jahres einen Großteil der Grundstücke bewerten müssen, um den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 zur Verfügung zu stellen.

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden zunächst Erinnerungsschreiben an verspätete Eigentümer verschickt. Erst danach werden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder eingefordert. In Hamburg besteht vorerst noch keine Gefahr eines Bußgeldes für diejenigen, die ihre Grundsteuererklärung Anfang Februar einreichen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden voraussichtlich ab Mitte März Erinnerungsschreiben verschickt. Wer darauf nicht reagiert, muss mit Säumniszuschlägen rechnen und damit, dass der Wert seiner Immobilie geschätzt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Grundsteuererklärung in der Regel über die Online-Steuerplattform Elster erfolgt. In einigen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, gibt es jedoch auch die Möglichkeit einer vereinfachten Datenübermittlung über die Plattform Grundsteuererklärung für Privateigentum, die vom Bundesfinanzministerium erstellt wurde.

In Niedersachsen, Hamburg und einigen anderen Bundesländern ist die Nutzung dieser Plattform jedoch nicht möglich, da sie eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer entwickelt haben. In diesen Fällen müssen Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Erklärungen online über Elster hochladen oder in Papierform einreichen.

Um Elster zu verwenden, muss man sich zunächst registrieren und erhält dann persönliche Aktivierungsdaten per Post und E-Mail. Anschließend kann man sich auf Elster.de einloggen, die Steuerformulare ausfüllen und abschicken.

Die Angaben, die bei der Grundsteuererklärung gemacht werden müssen, variieren je nach Bundesland. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern müssen Eigentümer unter anderem Angaben zur Lage des Grundstücks, zur Grundstücksfläche, zum Bodenrichtwert, zur Gebäudeart, zur Wohnfläche und zum Baujahr des Gebäudes machen.

In Niedersachsen wird die Grundsteuer zukünftig nach dem Flächen-Lage-Modell berechnet. Dabei spielen vor allem die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie ein Lage-Faktor eine Rolle. Alter und Zustand des Gebäudes sind dagegen nicht relevant.

Hamburg hat ein eigenes Modell entwickelt, bei dem lediglich zwischen guter und normaler Wohnlage unterschieden wird. Bodenrichtwerte und Ertrag in Form der Nettokaltmiete spielen keine Rolle.

Die Grundsteuerreform wurde notwendig, da die bisherige Berechnung auf veralteten Grundstückswerten basierte. Mit der Reform soll sich die Grundsteuer zukünftig nicht erhöhen, sondern nur anders zusammensetzen. Die individuelle Steuerlast hängt von der Nachbarschaft der Immobilie ab. In attraktiven Gebieten kann die Steuer steigen, während sie in strukturschwachen Gebieten möglicherweise günstiger wird.

Die Berechnung der neuen Grundsteuer beginnt erst, wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben sind. Bis Ende 2023 haben die Finanzämter Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag zu bestimmen. Die Kommunen berechnen dann bis Ende 2024 die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Mieter durch die Grundsteuerreform möglicherweise höhere Kosten tragen müssen, da Eigentümer die Steuer weiterhin auf die Betriebskosten umlegen dürfen.

Die Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen und besteht aus drei Faktoren: dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz.

Grundsteuererklärung: Wichtige Informationen zur Abgabefrist

Grundsteuererklärung: Wichtige Informationen zur Abgabefrist

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist für Eigentümer und Eigentümerinnen in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend. Die Frist dafür endete am 31. Januar 2023. Allerdings haben bisher nur wenige Eigentümer ihre Erklärungen abgegeben, wie zuletzt bekannt wurde.

In Niedersachsen haben etwa 70 Prozent der Eigentümer und Eigentümerinnen ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht eingereicht, während es in Mecklenburg-Vorpommern etwa 74 Prozent waren. In Schleswig-Holstein lag die Quote bei 75 Prozent und in Hamburg bei 80 Prozent.

Eine Fristverlängerung wird es nicht geben, da die Finanzverwaltungen bis Ende des Jahres einen Großteil der Grundstücke bewerten müssen, um den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 zur Verfügung zu stellen.

Für verspätete Eigentümer werden zunächst Erinnerungsschreiben verschickt. Erst danach können Verspätungszuschläge von bis zu 25 Euro pro Monat und Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro erhoben werden.

Die Grundsteuererklärung erfolgt in der Regel über die Online-Steuerplattform Elster. In einigen Bundesländern, darunter auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, steht den Eigentümern jedoch auch eine vereinfachte Daten-Übermittlung über die Plattform Grundsteuererklärung für Privateigentum zur Verfügung.

In Niedersachsen, Hamburg und einigen weiteren Bundesländern können Eigentümer dagegen nicht auf die Plattform des Bundesfinanzministeriums zurückgreifen und müssen ihre Erklärungen online über Elster hochladen oder in Papierform einreichen.

Es ist wichtig, dass sich Eigentümer rechtzeitig registrieren, um Elster nutzen zu können. Dafür werden die persönliche Steuer-ID sowie weitere Daten wie Mailadresse und Geburtsdatum benötigt. Nach der Registrierung erhält man die persönlichen Aktivierungsdaten per Post und Mail, mit denen man sich auf Elster.de einloggen kann, um die Steuer-Formulare auszufüllen und abzuschicken.

Für die Grundsteuererklärung im Bundesmodell in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern müssen Eigentümer Angaben zur Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes machen. Den Bodenrichtwert finden Eigentümer in Schleswig-Holstein über den Digitalen Atlas Nord, während in Mecklenburg-Vorpommern eine Website des Bundeslandes genutzt werden kann.

In Niedersachsen wird die Grundsteuer zukünftig nach dem Flächen-Lage-Modell berechnet. Dabei spielen vor allem die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie ein Lage-Faktor eine Rolle. In Hamburg hingegen wird ein eigenes Modell verwendet, das lediglich zwischen guter und normaler Wohnlage unterscheidet.

Die Grundsteuerreform wurde notwendig, da die bisherige Berechnung auf veralteten Grundstückswerten basierte. Mit der Reform soll die Grundsteuer zukünftig gerechter gestaltet werden. Die individuelle Steuerlast wird dabei von der Nachbarschaft der Immobilie abhängen, wodurch in boomenden Gemeinden und Städten höhere Kosten entstehen können.

Mieter könnten ebenfalls von der Grundsteuerreform betroffen sein, da Eigentümer die Steuer weiterhin auf die Betriebskosten umlegen dürfen. Vor allem in Großstädten könnten dadurch höhere Mietkosten entstehen.

Die neue Grundsteuer wird erst ab 2025 gelten, nachdem alle Grundsteuererklärungen abgegeben und alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind. Bis Ende 2023 haben die Ämter Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag zu bestimmen, den sie an die Kommunen weitergeben. Die Kommunen berechnen dann bis Ende 2024 die neue Grundsteuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich dieser Text auf Informationen zur Abgabefrist und dem Verfahren der Grundsteuererklärung bezieht und keine steuerliche Beratung darstellt. Bei Fragen zur eigenen Situation sollte man sich an einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt wenden.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet bald. Es ist wichtig, diese fristgerecht einzureichen, um mögliche Strafen zu vermeiden. Sollten Sie noch nicht dazu gekommen sein, empfiehlt es sich, die Erklärung schnellstmöglich abzugeben, um keine Nachteile zu erleiden.