Häufigkeit von Mieterhöhungen: Wie oft darf die Miete erhöht werden?

„Wie häufig dürfen Mieterhöhungen durchgeführt werden? Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Regeln und Beschränkungen es gibt und wie oft Vermieter die Miete anheben können. Bleiben Sie informiert, um Ihre Rechte als Mieter zu kennen.“

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Vermieter dürfen regelmäßig Miet­erhöhungen fordern, allerdings nur innerhalb gesetzlich geregelten Grenzen. Innerhalb von drei Jahren ist eine Miet­erhöhung von bis zu 20 Prozent zulässig. Die Obergrenze für die Erhöhung ist die Vergleichs­miete. Es kommt jedoch häufig vor, dass Vermieter Fehler machen und Mieter sich dagegen wehren können.

Regeln für Mieter und Vermieter

  • Bei einem Staffelmietvertrag sind bereits bestimmte Zeitpunkte festgelegt, zu denen höhere Mieten gezahlt werden müssen. Diese Verträge sind zulässig, können aber gegen die Miet­preisbremse verstoßen.
  • Bei einem Indexmietvertrag steigt die Miete parallel zum Verbraucher­preis­index, der monatlich vom Statistischen Bundes­amt veröffentlicht wird.
  • Miet­erhöhungen sind auch bei Investitionen des Vermieters möglich, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist.

Recht auf Zustimmung der Mieter

Für alle Miet­verträge ohne ausdrückliche Vereinbarungen zu Miet­erhöhungen gilt: Der Vermieter kann die Miete nicht eigenmächtig erhöhen. Eine Erhöhung erfordert die Zustimmung des oder der Mieter. Der Vermieter kann diese Zustimmung jedoch nach Ablauf bestimmter Zeiten und unter Beachtung der Obergrenzen fordern. Falls die Mieter nicht rechtzeitig zustimmen, müssen sie dem Vermieter den entgangenen Betrag als Verzugsschaden ersetzen.

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Frühestens ein Jahr nach der letzten Miet­erhöhung darf der Vermieter erneut eine Erhöhung fordern. Diese tritt dann frühestens nach drei weiteren Monaten in Kraft. In der Regel erhalten Mieter also alle 15 Monate eine Miet­erhöhungs­forderung vom Vermieter.

Höchstgrenzen für Miet­erhöhungen

In Deutschland dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen. In Ballungsgebieten gibt es jedoch sogenannte Kappungs­grenzenverordnungen, die festlegen, dass die Miete nur um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden darf. Für Großstädte und umliegende Kommunen gelten solche Verordnungen in der Regel.

Ortsübliche Vergleichsmiete

Eigentümer von frei finanzierten Wohnungen oder Häusern dürfen die Miete immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichs­miete erhöhen. Mieter müssen es nicht akzeptieren, wenn der Vermieter plötzlich mehr verlangt als andere Mieter im gleichen Ort für vergleichbare Wohnungen durchschnittlich zahlen.

Mietspiegel hilft bei Orientierung

In Großstädten ergibt sich die ortsübliche Vergleichs­miete vor allem aus dem Mietspiegel. In Städten mit einem Online-Mietspie­gelrechner ist es besonders einfach, die durchschnittliche Miete für eine bestimmte Wohnung herauszufinden. Falls der Mietspiegel nur als Text vorliegt, gestaltet sich die Suche schwieriger.

Häufige Fehler bei Miet­erhöhungen

Trotz klarer Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern. Etwa ein Viertel der Miet­erhöhungs­forderungen von Vermietern sind unwirksam. Oft wenden Vermieter den Mietspiegel falsch an oder berufen sich auf ungültige Zahlenwerke. Es ist wichtig, rechtlichen Rat einzuholen und mögliche Fehler zu vermeiden.

Regelungen für Mietpreiserhöhungen – Was Mieter wissen sollten

Regelungen für Mietpreiserhöhungen - Was Mieter wissen sollten

1. Zustimmung der Mieter

Für alle Mietverträge ohne ausdrückliche Vereinbarungen zu Mietpreiserhöhungen gilt: Der Vermieter allein kann die Miete nicht erhöhen. Das ist eine Änderung des Mietvertrags und erfordert daher die Zustimmung des oder der Mieter. Allerdings darf der Vermieter die Zustimmung zu einer Mietpreiserhöhung nach Ablauf bestimmter Zeiten und unter Beachtung der Obergrenzen fordern. Auf diese Zustimmung darf er auch vor Gericht klagen. Die erhöhte Miete ist erst fällig, nachdem Mieter zugestimmt haben. Wenn Mieter die Zustimmung nicht rechtzeitig erteilt haben, müssen sie dem Vermieter aber dadurch entgangene Zahlungen als Verzugsschaden ersetzen.

2. Staffelmiete und Indexmietvertrag

Bei einem Staffelmietvertrag sind von bestimmten Zeitpunkten an höhere Mieten zu zahlen. Staffelmietverträge sind zulässig, dürfen aber nicht höher liegen als nach den gesetzlichen Regeln zulässig. Bei einem Indexmietvertrag steigt die Miete parallel zum Verbraucherpreisindex, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht. Die neue Miete müssen Mieter dann ab dem übernächsten Monat zahlen.

3. Begrenzung der Mietpreiserhöhung

Mieten dürfen in Deutschland nirgends um mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Es gibt jedoch sogenannte Kappungsgrenzenverordnungen, die in bestimmten Gebieten eine Mietpreiserhöhung nur um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlauben.

4. Ortsübliche Vergleichsmiete

Eigentümer von frei finanzierten Wohnungen oder Häusern dürfen die Miete nur bis zur sogenannten „ortsüblichen Vergleichsmiete“ erhöhen. Mieter müssen es sich nicht gefallen lassen, wenn der Vermieter für ihre Wohnung auf einmal mehr verlangt als andere Mieter im gleichen Ort für eine solche Wohnung durchschnittlich zahlen.

5. Begründung der Mietpreiserhöhung

Der Vermieter muss erläutern, wie er darauf kommt, dass andere Mieter für vergleichbare Wohnungen mehr bezahlen. Er darf sich dabei auf Mietspiegel, Mietdatenbanken, Gutachten vereidigter Sachverständiger und Mieten von mindestens drei Vergleichswohnungen beziehen.

6. Häufige Fehler bei der Mietpreiserhöhung

Trotz klarer Regelungen gibt es oft Streit zwischen Mietern und Vermietern. Jede vierte Mietpreiserhöhungsforderung ist unwirksam, da Vermieter zuweilen den Mietspiegel falsch anwenden oder sich auf ein ungültiges Zahlenwerk berufen. Es ist wichtig, rechtlichen Rat einzuholen und formale Fehler zu vermeiden.

7. Belege einfordern

Mieter einer Sozialwohnung können vom Vermieter Auskunft über die Ermittlung und Zusammensetzung der Kostenmiete verlangen und sich die Genehmigung zeigen lassen. Bei überzahlter Miete muss der Vermieter das Geld mit Zinsen erstatten.

8. Rechtsrat einholen

Es ist ratsam, sich von einem Mieterverein oder einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, bevor man auf ein Schreiben des Vermieters reagiert. Die Rechtslage ist komplex, und falsches Handeln kann teuer werden.

9. Mietspiegel muss nicht vorliegen

Vermieter müssen den Mietspiegel, auf den sie sich beziehen, wenn sie eine höhere Miete verlangen, nicht zwingend vorlegen. Es reicht aus, dass der Mietspiegel allgemein zugänglich ist.

Die Häufigkeit von Mietpreiserhöhungen und wie Mieter sich dagegen wehren können

Mietpreiserhöhungen sind ein häufiges Thema für Mieter in Deutschland. Vermieter haben regelmäßig das Recht, eine Erhöhung der Miete zu fordern, allerdings nur innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen. Laut Gesetz sind Mietpreiserhöhungen von bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren zulässig. Die Obergrenze bildet dabei die Vergleichsmiete.

Es kommt jedoch häufig vor, dass Vermieter Fehler machen und Mieter sich dagegen wehren können. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie oft und unter welchen Einschränkungen Vermieter berechtigt sind, die Miete bei Verträgen ohne besondere Vereinbarungen zu erhöhen. Es gibt immer wieder Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, daher ist es wichtig, dass beide Parteien ihre Rechte wahren.

Eine schnelle Übersicht über die Regeln für Mietpreiserhöhungen bietet die Tabelle „Die Regeln für Mieterhöhungen“ auf test.de. Dort finden Mieter alle relevanten Informationen zu diesem Thema.

Für bestimmte Arten von Mietverträgen gelten spezifische Regelungen. Bei einem Staffelmietvertrag beispielsweise müssen ab bestimmten Zeitpunkten höhere Mieten gezahlt werden. Solche Verträge sind grundsätzlich zulässig, können aber gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Weder die erste noch spätere Mieten dürfen höher sein als gesetzlich erlaubt.

Bei einem Indexmietvertrag steigt die Miete parallel zum Verbraucherpreisindex. Das Statistische Bundesamt berechnet diesen Index monatlich anhand von Daten zu den Lebenshaltungskosten. Der Vermieter teilt dem Mieter mit, wie sich der Index verändert hat und wie sich daraus die neue Miete errechnet. Mietpreiserhöhungen über diese Grenzen hinaus sind nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um Investitionen, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist.

Für alle Mietverträge ohne ausdrückliche Vereinbarungen zu Mietpreiserhöhungen gilt: Der Vermieter kann die Miete nicht eigenmächtig erhöhen. Die Zustimmung des oder der Mieter ist erforderlich, was auch vor Gericht eingeklagt werden kann. Die erhöhte Miete wird erst fällig, nachdem die Mieter zugestimmt haben. Wenn sie dies jedoch nicht rechtzeitig tun, müssen sie dem Vermieter entgangene Zahlungen als Verzugsschaden ersetzen.

Nach einer erfolgten Mietpreiserhöhung darf der Vermieter frühestens ein Jahr später erneut eine Erhöhung fordern, die dann frühestens nach drei weiteren Monaten in Kraft tritt. Oft erhalten Mieter also alle 15 Monate Post vom Vermieter mit der Forderung nach einer höheren Miete.

Um eine Zustimmung zur Mietpreiserhöhung zu begründen, reicht es im Grunde aus, dass der Vermieter angibt, dass andere Wohnungen noch teurer sind. Er muss jedoch erläutern, wie er zu dieser Einschätzung kommt und sich dabei auf Mietspiegel, Mietdatenbanken, Gutachten von Sachverständigen und Mieten von Vergleichswohnungen beziehen. Eine genaue Erklärung der Berechnungsmethoden ist nicht erforderlich.

In Deutschland dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen. In Ballungsräumen gelten oft Kappungsgrenzenverordnungen, die eine Erhöhung der Miete nur um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlauben. Für Großstädte und deren Umgebung gibt es solche Verordnungen in der Regel.

Bei frei finanzierten Wohnungen oder Häusern darf die Miete nur bis zur ortüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Mieter müssen es nicht akzeptieren, wenn Vermieter plötzlich eine höhere Miete verlangen als andere Mieter im gleichen Ort durchschnittlich zahlen.

Um festzustellen, was die ortübliche Vergleichsmiete ist, kann der Mietspiegel herangezogen werden. In Städten mit einem Online-Mietspielrechner haben Vermieter und Mieter es am einfachsten: Sie geben die Daten ihrer Wohnung ein und erhalten eine Auskunft über die durchschnittliche Miete laut Mietspiegel. Wenn es keinen Online-Rechner gibt, gestaltet sich die Ermittlung der ortüblichen Vergleichsmiete schwieriger.

Streitigkeiten können entstehen, wenn wohnwertsteigernde oder -vermindernde Merkmale wie „Moderne Entlüftung“, „Wohnräume überwiegend schlecht belichtet“ oder „Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld“ vorliegen. In solchen Fällen kann es zu unterschiedlichen Meinungen kommen, und wenn Vermieter und Mieter sich nicht einigen können, muss das zuständige Gericht entscheiden.

Vermieter können zur Begründung von Mietpreiserhöhungen auch auf Mietdatenbanken, Sachverständigengutachten und Vergleichswohnungen verweisen. Die genauen Regelungen dazu sind jedoch kompliziert, daher sollten sowohl Vermieter als auch Mieter sich von Experten beraten lassen.

Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Laut Mietervereinen verlangen Vermieter in etwa einem Viertel der Fälle mehr als ihnen zusteht. Oft wenden Vermieter den Mietspiegel falsch an oder beziehen sich auf ungültige Zahlenwerke. Ein Mietpreiserhöhungsverlangen ist von vornherein unwirksam, wenn der Vermieter nicht von allen im Vertrag genannten Mietern eine Erhöhung fordert.

Es ist wichtig, rechtlichen Rat einzuholen, wenn man eine Mietpreiserhöhung nicht akzeptieren möchte. Die Rechtslage ist kompliziert und für Laien schwer zu durchschauen. Falsches Handeln kann teuer werden: Stimmt der Mieter einer unberechtigten Erhöhung zu, gilt diese trotzdem. Verweigert er jedoch die Zustimmung zu einer korrekten Erhöhung, kann der Vermieter klagen und der Mieter muss die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Mieter sollten sich auch an die zuständige Behörde wenden, wenn sie in Sozialwohnungen leben und mit der Miete ihre Kosten nicht decken können. Je nach Bundesland sind Kommunen, Städte oder Kreise für solche Fälle zuständig.

Es ist nicht erforderlich, dass Vermieter den Mietspiegel, auf den sie sich beziehen, vorlegen. Es genügt, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Auch eine explizite Aufklärung über Spielräume ist nicht notwendig, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt. Der Nürnberger Mietspiegel beispielsweise nennt einen Basispreis, der nur von der Wohnungsgröße abhängt. Weitere Faktoren wie Ausstattung, Lage und Baujahr führen zu Zu- oder Abschlägen und bestimmen die ortsübliche Vergleichsmiete.

Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern bei Mietpreiserhöhungen

Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern bei Mietpreiserhöhungen

Vermieterrechte:

– Vermieter dürfen regelmäßig Miet­erhöhungen fordern, jedoch nur innerhalb gesetzlich geregelten Grenzen.
– Eine Miet­erhöhung von bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren ist zulässig, wobei die Obergrenze die Vergleichs­miete ist.
– Bei einem Staffelmietvertrag sind bestimmte Zeitpunkte festgelegt, zu denen höhere Mieten gezahlt werden müssen. Solche Verträge sind zulässig, dürfen aber gegen die Miet­preisbremse verstoßen.
– Bei einem Indexmietvertrag steigt die Miete parallel zum Verbraucher­preis­index, der monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
– Bei Investitionen, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, darf er einen Teil der Kosten auf den Mieter umlegen.

Vermieterpflichten:

– Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Miet­erhöhung fordern, benötigt jedoch die Zustimmung des Mieters.
– Die Zustimmung kann vor Gericht eingeklagt werden.
– Der Vermieter muss erläutern, wie er auf eine höhere Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen kommt und sich dabei auf Mietspiegel oder Gutachten beziehen.
– Die Miete darf in Deutschland nicht um mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. In Ballungsgebieten gelten oft Kappungs­grenzen­verordnungen, die eine Erhöhung auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzen.
– Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Mieterrechte:

– Mieter haben das Recht, der Miet­erhöhung zuzustimmen oder sie abzulehnen.
– Mieter müssen einer Miet­erhöhung schriftlich zustimmen, andernfalls können sie dem Vermieter durch die verzögerte Zustimmung entgangene Zahlungen als Verzugsschaden ersetzen.
– Mieter haben das Recht, eine Miet­erhöhungs­forderung rechtlich prüfen zu lassen und sich von einem Mietrechts­spezialisten beraten zu lassen.
– Mieter können bei unwirksamen Miet­erhöhungs­forderungen rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.
– Bei Sozialwohnungen können Mieter Auskunft über die Kostenmiete verlangen und gegebenenfalls überzahlte Beträge zurückfordern.

Fehler bei Mietpreiserhöhungen:

– Laut Mietervereinen verlangen Vermieter in etwa einem Viertel der Fälle mehr als ihnen zusteht.
– Falsche Anwendung des Mietspiegels oder Berufung auf ungültige Zahlenwerke macht eine Mietpreiserhöhung von vornherein unwirksam.
– Bei Streitigkeiten sollten sich sowohl Vermieter als auch Mieter rechtlichen Rat einholen, um teure Fehler zu vermeiden.
– Mieter haben das Recht, Belege für die Berechnung der Mietpreiserhöhung einzufordern.
– Vermieter sollten Mietpreiserhöhungen sorgfältig vorbereiten und gegebenenfalls von Juristen prüfen lassen, um formale Fehler zu vermeiden.
– Wenn ein Mietpreiserhöhungsverlangen unwirksam ist, kann es ratsam sein, nicht darauf zu antworten und abzuwarten, bis der Vermieter den Fehler bemerkt.

Die zulässige Anzahl von Mietpreiserhöhungen pro Jahr – Was Mieter wissen sollten

Die zulässige Anzahl von Mietpreiserhöhungen pro Jahr - Was Mieter wissen sollten

1. Regelungen für Mieter und Vermieter

– Vermieter dürfen regelmäßig Mietpreiserhöhungen fordern, aber nur innerhalb gesetzlich geregelten Grenzen.
– Laut Gesetz sind bis zu 20 Prozent Mietpreiserhöhung innerhalb von drei Jahren zulässig, wobei die Obergrenze die Vergleichsmiete ist.
– Es kommt häufig vor, dass Vermieter Fehler machen und in solchen Fällen können sich Mieter dagegen wehren.

2. Keine weitere Erhöhung bei Staffelmiete

– Wenn im Mietvertrag bereits Steigerungen fest vereinbart sind, sind nachträgliche Mietpreiserhöhungen ausgeschlossen.
– Bei einem Staffelmietvertrag müssen ab bestimmten Zeitpunkten höhere Mieten gezahlt werden. Diese Verträge sind zulässig, dürfen jedoch gegen die Mietpreisbremse verstoßen.
– Weder die erste noch später vorgesehene Mieten dürfen höher sein als durch gesetzliche Regeln erlaubt.

3. Indexmietvertrag

– Bei einem Indexmietvertrag steigt die Miete parallel zum Verbraucherpreisindex, der monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
– Der Vermieter teilt dem Mieter mit, wie sich der Index verändert hat und wie sich daraus die neue Miete errechnet.
– Jegliche weitere Mietpreiserhöhungen sind ausgeschlossen, außer es handelt sich um Investitionen, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist.

4. Recht auf Zustimmung der Mieter

– Bei Mietverträgen ohne ausdrückliche Vereinbarungen zu Mietpreiserhöhungen kann der Vermieter die Miete nicht eigenmächtig erhöhen.
– Die Zustimmung des oder der Mieter ist erforderlich und kann auch vor Gericht eingefordert werden.
– Die erhöhte Miete wird erst fällig, nachdem die Mieter zugestimmt haben. Wenn die Zustimmung nicht rechtzeitig erteilt wird, müssen die entgangenen Zahlungen als Verzugsschaden ersetzt werden.

5. Häufigkeit von Mietpreiserhöhungen

– Frühestens ein Jahr nach der letzten Mietpreiserhöhung darf der Vermieter erneut eine Erhöhung fordern, die dann frühestens nach drei weiteren Monaten in Kraft tritt.
– Oft erhalten Mieter alle 15 Monate eine Erhöhungsforderung vom Vermieter mit dem Hinweis, dass andere Wohnungen noch teurer seien.
– Der Vermieter muss jedoch erklären können, wie er zu dem Schluss kommt, dass andere Mieter für vergleichbare Wohnungen mehr bezahlen. Dafür kann er sich auf Mietspiegel, Datenbanken und Gutachten beziehen.

6. Höchstgrenzen für Mietpreiserhöhungen

– In Deutschland dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren nirgendwo um mehr als 20 Prozent steigen.
– In Ballungsräumen gelten sogenannte Kappungsgrenzenverordnungen, die Vermietern nur eine Erhöhung von höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlauben.
– Für Großstädte und umliegende Kommunen gibt es häufig solche Verordnungen.

7. Ortsübliche Vergleichsmiete

– Eigentümer von frei finanzierten Wohnungen dürfen die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen.
– Mieter müssen nicht akzeptieren, wenn der Vermieter plötzlich mehr verlangt als andere Mieter im gleichen Ort für vergleichbare Wohnungen durchschnittlich zahlen.
– Der Mietspiegel hilft bei der Orientierung, um die ortsübliche Vergleichsmiete herauszufinden.

8. Häufige Fehler bei Mietpreiserhöhungen

– Laut Mietervereinen verlangen Vermieter in etwa einem Viertel der Fälle mehr als ihnen zusteht.
– Ein Mietpreiserhöhungsverlangen ist beispielsweise unwirksam, wenn der Vermieter nicht alle im Vertrag genannten Mieter berücksichtigt hat.
– Es ist ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, da die Rechtslage kompliziert ist und falsches Handeln teuer werden kann.

Bitte beachten Sie: Die obigen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.

Wann dürfen Vermieter die Miete erhöhen?

Regeln für Mieter und Vermieter

– Vermieter dürfen regelmäßig Miet­erhöhungen fordern, jedoch nur innerhalb gesetzlich geregelten Grenzen.
– Bis zu 20 Prozent Miet­erhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig, wobei die Ober­grenze die Vergleichs­miete ist.
– Bei Staffelmietverträgen sind bereits fest vereinbarte Steigerungen ausgeschlossen.
– Bei Indexmietverträgen steigt die Miete parallel zum Verbraucher­preis­index.
– Ausnahmen für Mieterhöhungen können bei Modernisierungen gemacht werden, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist.

Recht auf Zustimmung der Mieter

– Der Vermieter allein kann die Miete nicht erhöhen, da dies eine Änderung des Miet­vertrags darstellt und daher die Zustimmung des oder der Mieter erfordert.
– Der Vermieter darf jedoch nach Ablauf bestimmter Zeiten und unter Beachtung der Ober­grenzen die Zustimmung zu einer Miet­erhöhung fordern und gegebenenfalls vor Gericht klagen.
– Die erhöhte Miete wird erst fällig, nachdem Mieter zugestimmt haben. Wenn Mieter dies nicht rechtzeitig tun, müssen sie dem Vermieter entgangene Zahlungen als Verzugs­schaden ersetzen.

Häufige Fehler bei der Miet­erhöhung

– Laut Mieter­ver­einen verlangen Vermieter in etwa einem Viertel der Fälle mehr als ihnen zusteht.
– Von vorn­herein unwirk­sam ist ein Miet­erhöhungs­verlangen beispiels­weise, wenn der Vermieter sie nicht von allen verlangt, die als Mieter im Vertrag stehen.
– Im Detail ist die Rechts­lage vertrackt und für Laien undurch­schaubar. Daher sollten sich Mieter rechtlich beraten lassen, um teure Fehler zu vermeiden.

Höchs­tens 15 oder 20 Prozent in drei Jahren

– In Deutschland dürfen Mieten nirgends um mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen.
– In Ballungs­gebieten können sogenannte Kappungs­grenzenverordnungen gelten, die eine Erhöhung nur um höchs­tens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlauben.

Höchs­tens „ortsübliche Vergleichs­miete“

– Eigentümer von frei finanzierten Wohnungen oder Häusern dürfen die Miete stets nur bis zur sogenannten „ortsüblichen Vergleichs­miete“ erhöhen.
– Mieter müssen es sich nicht gefallen lassen, wenn der Vermieter plötzlich mehr Miete verlangt als andere Mieter im gleichen Ort durch­schnittlich zahlen.

Mietspiegel hilft bei Orientierung

– Die Höhe der „ortsüblichen Vergleichs­miete“ ergibt sich vor allem in Großstädten aus dem Mietspiegel.
– Ein Online-Mietspie­gelrechner kann die Berechnung erleichtern.
– Wenn kein Mietspiegel vorhanden ist, gestaltet sich die Ermittlung der orts­üblichen Vergleichs­miete schwieriger.

Belege einfordern

– Als Mieter einer Sozial­wohnung können Sie vom Vermieter Auskunft über die Ermitt­lung und Zusammensetzung der Kostenmiete verlangen und sich die Genehmigung zeigen lassen.
– Bei überzahlten Mieten muss der Vermieter das Geld mit Zinsen erstatten.

Form wahren

– Miet­erhöhungen sollten gut vorbereitet werden, um formale Fehler zu vermeiden.
– Forderungs­schreiben sollten von Juristen geprüft werden, um Unwirk­samkeit zu vermeiden.

Behörde einschalten

– Bei Schwierigkeiten mit den Mietkosten in sozialen Wohnungs­bauten können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
– Je nach Bundesland sind Kommunen, Städte oder Kreise für solche Anliegen zuständig.

Insgesamt ist festzustellen, dass Mieterhöhungen in Deutschland eine gängige Praxis sind. Laut Gesetz dürfen Vermieter die Miete alle 15 Monate erhöhen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Mieter sollten ihre Rechte kennen und im Falle einer Mieterhöhung prüfen, ob diese rechtens ist. Eine gute Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter kann dabei helfen, Konflikte zu vermeiden. Es empfiehlt sich zudem, bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.