Verkehrsschilder und ihre Bedeutung: Eine Übersicht

Verkehrsschilder und ihre Bedeutung: Ein kurzer Überblick über die verschiedenen Verkehrszeichen, ihre Symbole und was sie für uns im Straßenverkehr bedeuten. Lernen Sie die wichtigsten Schilder kennen und erfahren Sie, wie sie Ihnen helfen, sicher ans Ziel zu kommen.

Verkehrsschilder und ihre Bedeutung: Ein Überblick

Verkehrsschilder und ihre Bedeutung: Ein Überblick

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts (102)

– An dieser Kreuzung oder Einmündung hat der Verkehr von rechts Vorfahrt.

Dreistreifige Bake (etwa 240 m vor unbeschranktem Bahnübergang) (156)

– Dieses Schild zeigt an, dass sich ein unbeschrankter Bahnübergang in etwa 240 Metern Entfernung befindet.

Zweistreifige Bake (etwa 160 m vor unbeschranktem Bahnübergang) (159-10)

– Dieses Schild zeigt an, dass sich ein unbeschrankter Bahnübergang in etwa 160 Metern Entfernung befindet.

Einstreifige Bake (etwa 80 m vor unbeschranktem Bahnübergang) (162-10)

– Dieses Schild zeigt an, dass sich ein unbeschrankter Bahnübergang in etwa 80 Metern Entfernung befindet.

Andreaskreuz, dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! (201)

– An dieser Stelle muss dem Schienenverkehr Vorrang gewährt werden. Es handelt sich um ein Andreaskreuz-Signal.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts (214-20)

– An dieser Stelle ist das Fahren nur geradeaus oder nach rechts erlaubt.

Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (251)

– Kraftwagen und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge sind an dieser Stelle verboten.

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (253)

– An dieser Stelle ist das Befahren für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen untersagt, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen.

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas (255)

– Krafträder, einschließlich solcher mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas dürfen an dieser Stelle nicht fahren.

Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (261)

– An dieser Stelle ist das Fahren für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern verboten.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse (262)

– Fahrzeuge dürfen an dieser Stelle nicht fahren, wenn sie die angegebene tatsächliche Masse überschreiten.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast (263)

– Fahrzeuge dürfen an dieser Stelle nicht fahren, wenn sie die angegebene tatsächliche Achslast überschreiten.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite (264)

– Fahrzeuge dürfen an dieser Stelle nicht fahren, wenn sie die angegebene tatsächliche Breite überschreiten.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe (265)

– Fahrzeuge dürfen an dieser Stelle nicht fahren, wenn sie die angegebene tatsächliche Höhe überschreiten.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge (266)

– Fahrzeuge dürfen an dieser Stelle nicht fahren, wenn sie die angegebene tatsächliche Länge überschreiten.

Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (269)

– An dieser Stelle ist das Fahren von Fahrzeugen mit wassergefährdender Ladung verboten.

Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone (270.1)

– An dieser Stelle beginnt eine Verkehrsverbotszone zur Reduzierung schädlicher Luftverschmutzung in einem bestimmten Gebiet.

Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone (270.2)

– An dieser Stelle endet eine Verkehrsverbotszone zur Reduzierung schädlicher Luftverschmutzung in einem bestimmten Gebiet.

Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes (273)

– An dieser Stelle ist es verboten, den angegebenen Mindestabstand zu unterschreiten.

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (277)

– An dieser Stelle ist das Überholen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, verboten. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen (277.1)

– Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen dürfen an dieser Stelle keine einspurigen Fahrzeuge überholen.

Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (279)

– An dieser Stelle endet die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit.

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art (280)

– An dieser Stelle endet das Überholverbot für alle Arten von Kraftfahrzeugen.

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (281)

– An dieser Stelle endet das Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote (282)

– An dieser Stelle enden alle streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote.

Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (290.1)

– An dieser Stelle beginnt ein eingeschränktes Halteverbot in einem bestimmten Bereich.

Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (290.2)

– An dieser Stelle endet ein eingeschränktes Halteverbot in einem bestimmten Bereich.

Vorankündigungspfeil für Fahrstreifenbegrenzung oder Ende eines Fahrstreifens (297.1)

– Dieses Schild zeigt einen Vorankündigungspfeil für eine Fahrstreifenbegrenzung oder das Ende eines Fahrstreifens an.

Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) (301)

– An der nächsten Kreuzung oder Einmündung hat der Verkehr auf der Straße, auf der dieses Schild steht, Vorfahrt.

Ausfahrttafel von anderen Straßen außerhalb der Autobahn (332.1)

– Dieses Schild zeigt die Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn an.

Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb

Die unterschiedlichen Verkehrsschilder und ihre Bedeutung

Die unterschiedlichen Verkehrsschilder und ihre Bedeutung

Gefahrenzeichen:

– Dreistreifige Bake (etwa 240 m vor unbeschranktem Bahnübergang)
– Zweistreifige Bake (etwa 160 m vor unbeschranktem Bahnübergang)
– Einstreifige Bake (etwa 80 m vor unbeschranktem Bahnübergang)
– Andreaskreuz, dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!

Diese Schilder weisen auf besondere Gefahrensituationen hin, insbesondere auf unbeschrankte Bahnübergänge. Sie dienen dazu, den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig auf mögliche Gefahren hinzuweisen und ihnen die nötigen Vorfahrtsregeln zu verdeutlichen.

Verbotsschilder:

– Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
– Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
– Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
– Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge
– Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Diese Schilder geben bestimmte Verbote im Straßenverkehr vor, wie beispielsweise das Verbot für bestimmte Fahrzeugarten oder das Verbot des Transportes von gefährlichen Gütern.

Gebotsschilder:

– Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
– Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
– Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
– Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
– Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
– Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
– Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
– Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote

Diese Schilder geben bestimmte Gebote im Straßenverkehr vor, wie beispielsweise die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverboten.

Hinweisschilder:

– Farbring an Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen
– Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke)
– Pfeilwegweiser auf Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung
– Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
– Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen
– Hinweis auf Autobahnausfahrt, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck
– Hinweis auf Autohof in unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt

Diese Schilder dienen dazu, den Verkehrsteilnehmern wichtige Informationen über ihre Fahrtroute oder besondere Ziele zu geben.

Freistellungsschilder:

– Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr…. frei
– Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
– Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei
– Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei
– Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei

Diese Schilder geben bestimmten Fahrzeugarten oder Verkehrsteilnehmern eine Freistellung von bestimmten Regelungen im Straßenverkehr.

Weitere Schilder:

– Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend
– Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links)
– Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen
– Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen
– Kennzeichnung von Parkplätzen, auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfen
– Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Diese Schilder haben spezifische Funktionen im Straßenverkehr, wie beispielsweise das Kennzeichnen von Gefahrenstellen oder das Erlauben bestimmter Aktivitäten im Straßenraum.

Eine Übersicht über die Bedeutung von Verkehrsschildern

Eine Übersicht über die Bedeutung von Verkehrsschildern

Gefahrenzeichen:

– Dreistreifige Bake (etwa 240 m vor unbeschranktem Bahnübergang): Warnung vor einem unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 Metern Entfernung.
– Zweistreifige Bake (etwa 160 m vor unbeschranktem Bahnübergang): Warnung vor einem unbeschrankten Bahnübergang in etwa 160 Metern Entfernung.
– Einstreifige Bake (etwa 80 m vor unbeschranktem Bahnübergang): Warnung vor einem unbeschrankten Bahnübergang in etwa 80 Metern Entfernung.
– Andreaskreuz, dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!: An dieser Stelle müssen Fahrzeuge dem Schienenverkehr Vorfahrt gewähren.

Verbotsschilder:

– Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge: Fahrzeuge, die mehrere Spuren haben, sind hier nicht erlaubt.
– Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse: Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen dürfen hier nicht fahren, außer Personenkraftwagen und Busse.
– Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas: Motorräder, Mopeds und ähnliche Fahrzeuge sind hier nicht erlaubt.
– Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern: Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren müssen hier nicht fahren.
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse: Fahrzeuge, die ein bestimmtes Gewicht überschreiten, dürfen hier nicht fahren.
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast: Fahrzeuge, deren Achslast ein bestimmtes Gewicht überschreitet, dürfen hier nicht fahren.
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite: Fahrzeuge, die eine bestimmte Breite überschreiten, dürfen hier nicht fahren.
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe: Fahrzeuge, die eine bestimmte Höhe überschreiten, dürfen hier nicht fahren.
– Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge: Fahrzeuge, die eine bestimmte Länge überschreiten, dürfen hier nicht fahren.
– Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung: Fahrzeuge, die Ladungen transportieren, die Wasser gefährden könnten (z.B. Öl), dürfen hier nicht fahren.

Gebots- und Hinweisschilder:

– Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone: Hier beginnt eine Zone mit eingeschränktem Verkehr zur Reduzierung von Luftverschmutzung.
– Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone: Hier endet die Zone mit eingeschränktem Verkehr zur Reduzierung von Luftverschmutzung.
– Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts: Es ist nur erlaubt, geradeaus oder nach rechts zu fahren.
– Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit: Hier endet die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit.
– Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art: Das Überholverbot für alle Arten von Kraftfahrzeugen endet hier.

Sonstige Schilder:

– Grünpfeil (Erlaubt bei Lichtzeichen Rot – nach Anhalten an der Haltlinie – vom rechten Fahrstreifen nach rechts abzubiegen): Nachdem an der Haltlinie angehalten wurde, ist es erlaubt, trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen.

Was bedeuten die verschiedenen Verkehrsschilder?

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts (102)

– An dieser Kreuzung oder Einmündung hat das von rechts kommende Fahrzeug Vorfahrt.

Dreistreifige Bake (etwa 240 m vor unbeschranktem Bahnübergang) (156)

– Dieses Verkehrsschild weist auf einen unbeschrankten Bahnübergang hin, der sich etwa 240 Meter entfernt befindet.

Zweistreifige Bake (etwa 160 m vor unbeschranktem Bahnübergang) (159-10)

– Dieses Verkehrsschild weist auf einen unbeschrankten Bahnübergang hin, der sich etwa 160 Meter entfernt befindet.

Einstreifige Bake (etwa 80 m vor unbeschranktem Bahnübergang) (162-10)

– Dieses Verkehrsschild weist auf einen unbeschrankten Bahnübergang hin, der sich etwa 80 Meter entfernt befindet.

Andreaskreuz, dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! (201)

– An dieser Stelle kreuzt eine Straße die Gleise einer Eisenbahn. Fahrzeuge müssen dem Schienenverkehr Vorrang gewähren und dürfen erst weiterfahren, wenn keine Gefahr mehr besteht.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts (214-20)

– Diese Verkehrszeichen geben vor, dass man an der nächsten Kreuzung oder Einmündung nur geradeaus oder nach rechts fahren darf.

Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (251)

– Dieses Verkehrsschild verbietet Kraftwagen und andere mehrspurige Fahrzeuge an dieser Stelle weiterzufahren.

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (253)

– Dieses Verkehrsschild verbietet Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen die Weiterfahrt. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas (255)

– Dieses Verkehrsschild verbietet Krafträdern, einschließlich solchen mit Beiwagen, Kleinkraftradern und Mofas die Weiterfahrt.

Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (261)

– Dieses Verkehrsschild verbietet das Weiterfahren von Fahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren müssen gemäß den Kennzeichnungsvorschriften.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse (262)

– Dieses Verkehrsschild verbietet die Weiterfahrt von Fahrzeugen, die eine bestimmte tatsächliche Masse überschreiten.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast (263)

– Dieses Verkehrsschild verbietet die Weiterfahrt von Fahrzeugen, deren tatsächliche Achslast einen bestimmten Wert überschreitet.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite (264)

– Dieses Verkehrsschild verbietet die Weiterfahrt von Fahrzeugen, deren tatsächliche Breite einen bestimmten Wert überschreitet.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe (265)

– Dieses Verkehrsschild verbietet die Weiterfahrt von Fahrzeugen, deren tatsächliche Höhe einen bestimmten Wert überschreitet.

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge (266)

– Dieses Verkehrsschild verbietet die Weiterfahrt von Fahrzeugen, deren tatsächliche Länge einen bestimmten Wert überschreitet.

Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (269)

– Dieses Verkehrsschild verbietet die Weiterfahrt von Fahrzeugen, die eine wassergefährdende Ladung transportieren.

Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone (270.1)

– An dieser Stelle beginnt eine Zone, in der ein Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen gilt.

Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone (270.2)

– An dieser Stelle endet eine Zone, in der ein Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen galt.

Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes (273)

– Dieses Verkehrsschild verbietet das Unterschreiten eines bestimmten Mindestabstands zu anderen Fahrzeugen.

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (277)

– Dieses Verkehrsschild verbietet das Überholen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen (277.1)

– Dieses Verkehrsschild verbietet das Überholen von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.

Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (279)

– An dieser Stelle endet die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit.

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art (280)

– An dieser Stelle endet das Überholverbot für alle Arten von Kraftfahrzeugen.

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (281)

– An dieser Stelle endet das Überholverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote (282)

– An dieser Stelle enden sämtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote.

Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (290.1)

– An dieser Stelle beginnt ein eingeschränktes Haltverbot für eine bestimmte Zone.

Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (290.2)

– An dieser Stelle endet ein eingeschränktes Haltverbot für eine bestimmte Zone.

Vorankündigungspfeil für Fahrstreifenbegrenzung oder Ende eines Fahrstreifens (297.1)

– Dieses Verkehrsschild gibt eine Vorankündigung für eine Fahrstreifenbegrenzung oder das Ende eines Fahrstreifens.

Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) (301)

– An der nächsten Kreuzung oder Einmündung hat man Vorfah

Die Bedeutung der Verkehrsschilder im Straßenverkehr

Die Bedeutung der Verkehrsschilder im Straßenverkehr

Verkehrszeichen sind ein wesentlicher Bestandteil des Straßenverkehrs und dienen dazu, den Verkehr zu regeln und Gefahrensituationen zu kennzeichnen. In Deutschland gibt es über 400 verschiedene Verkehrszeichen, die von den Behörden festgelegt werden und von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden müssen.

Die verschiedenen Verkehrszeichen haben unterschiedliche Bedeutungen und geben den Verkehrsteilnehmern wichtige Informationen. Hier sind einige Beispiele:

– Vorfahrt von rechts (Verkehrszeichen 102): Dieses Zeichen zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung die Vorfahrt von rechts gilt. Fahrzeuge, die sich von rechts nähern, haben also Vorrang.

– Andreaskreuz (Verkehrszeichen 201): Dieses Zeichen zeigt an, dass dem Schienenverkehr Vorrang gewährt werden muss. Es wird vor unbeschrankten Bahnübergängen angebracht.

– Überholverbot für bestimmte Fahrzeugarten (Verkehrszeichen 277, 280, 281): Diese Zeichen zeigen an, dass das Überholen für bestimmte Fahrzeugarten verboten ist. Je nach Zeichen können beispielsweise Lkw oder Krafträder vom Überholverbot betroffen sein.

– Geschwindigkeitsbegrenzungen (Verkehrszeichen 282): Diese Zeichen zeigen an, dass auf einer bestimmten Strecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird durch das Zeichen angezeigt.

– Parkverbot (Verkehrszeichen 290.1, 290.2): Diese Zeichen zeigen an, dass in bestimmten Zonen ein eingeschränktes Haltverbot gilt. Das Parken ist dort nur für eine begrenzte Zeit erlaubt oder ganz verboten.

Es ist wichtig, die verschiedenen Verkehrszeichen zu kennen und ihre Bedeutung zu verstehen, um den Straßenverkehr sicher und regelkonform zu nutzen.

Alles, was Sie über die Bedeutung von Verkehrsschildern wissen müssen

Alles, was Sie über die Bedeutung von Verkehrsschildern wissen müssen

Verkehrszeichen in Deutschland

– Verkehrszeichen sind ein wichtiger Bestandteil des Straßenverkehrs und dienen der Regelung des Verkehrs.
– In Deutschland gibt es über 400 verschiedene Verkehrszeichen, die von den Behörden festgelegt werden.
– Die ADAC Broschüre „Verkehrszeichen in Deutschland“ bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Zeichen.

Bedeutung von Verkehrsschildern

– Verkehrsschilder geben den Verkehrsteilnehmern Informationen und Vorschriften, die sie beachten müssen.
– Die Bedeutung der unterschiedlichen Zeichen kann je nach Form, Farbe und Symbol variieren.
– Beispielsweise signalisiert das Andreaskreuz (Zeichen 201) den Vorrang des Schienenverkehrs an einem Bahnübergang.

Verschiedene Arten von Verkehrsschildern

– Es gibt verschiedene Arten von Verkehrsschildern, wie beispielsweise Gefahrenzeichen, Vorschriftszeichen und Hinweisschilder.
– Gefahrenzeichen warnen vor bestimmten Gefahrensituationen, wie z.B. einer scharfen Kurve oder einer Baustelle.
– Vorschriftszeichen geben konkrete Anweisungen für das Verhalten im Straßenverkehr, z.B. ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
– Hinweisschilder geben Informationen über Ziele oder Entfernungen an.

Beachtungspflicht von Verkehrsschildern

– Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen der Verkehrsschilder zu beachten.
– Die Schilder müssen während des Fahrens erkennbar sein und dürfen nicht übersehen werden.
– Das Missachten von Verkehrsschildern kann zu Bußgeldern oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse

– Da sich die Bedeutung und Anordnung der Verkehrsschilder ändern kann, ist es wichtig, regelmäßig seine Kenntnisse aufzufrischen.
– Neue Verkehrszeichen können eingeführt werden und bestehende Zeichen können aktualisiert oder entfernt werden.
– Eine gute Kenntnis der Verkehrsschilder trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Verkehrsschilder eine wichtige Rolle im Straßenverkehr spielen. Sie dienen dazu, Verkehrsteilnehmer über Regeln und Gefahren zu informieren und somit die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Jeder sollte daher die Bedeutung der verschiedenen Verkehrsschilder kennen und respektieren, um Unfälle und Konflikte zu vermeiden. Es ist wichtig, stets aufmerksam zu sein und sich an die Vorgaben der Verkehrsschilder zu halten. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf im Straßenverkehr gewährleistet werden.