Bedeutung der neuen Verkehrsschilder 2021: Neue Symbole für eine sichere Straßenverkehrsordnung

Neue Verkehrsschilder 2021: Entdecken Sie die Bedeutung der innovativen Symbole und halten Sie sich stets sicher im Straßenverkehr. Erfahren Sie hier, welche neuen Regeln und Vorschriften ab sofort gelten und wie Sie diese richtig interpretieren können. Bleiben Sie informiert über die aktuellen Verkehrszeichen, um Unfälle zu vermeiden und Ihren Fahrkomfort zu erhöhen.

Neue Verkehrsschilder 2021: Bedeutung und Anwendungsbereiche

Radschnellweg und Ende des Radschnellwegs

Die Verkehrsschilder „Radschnellweg“ und „Ende des Radschnellwegs“ dienen zur einheitlichen Markierung von Anfang und Ende einer nur für Fahrräder vorgesehenen Straße, auf der hohe Fahrgeschwindigkeiten, wie zum Beispiel konstant 20 km/h möglich sind. Ein Radschnellweg ist ein möglichst steigungsfreier Weg, der breit genug ist, um andere Radfahrende sicher zu überholen und ihnen an Kreuzungen und Knotenpunkten Vorfahrt gewährt. Zudem ist ein Radschnellweg von Fußgängerwegen und Straßen getrennt.

Beginn einer Fahrradzone und Ende einer Fahrradzone

Die Verkehrsschilder „Beginn einer Fahrradzone“ und „Ende einer Fahrradzone“ markieren den Anfang und das Ende einer Fahrradzone. In solchen Zonen ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je acht Metern vor dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten nicht erlaubt. Radfahrer:innen dürfen nebeneinander fahren, während andere Fahrzeuge nur erlaubt sind, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzzeichen vorgesehen ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Fahrradzonen beträgt für alle erlaubten Fahrzeuge 30 km/h.

Grüner Pfeil für Radfahrende an Straßenkreuzungen

Der grüne Pfeil an Straßenkreuzungen ist bereits bekannt. Die Regelung gilt nun auch für Radfahrende. Neu ist zudem der mögliche Zusatz „mit Beschränkung auf den Radverkehr“. Hier dürfen also nur Radfahrende bei roter Ampel rechts abbiegen, vorausgesetzt, sie tun das von einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg aus.

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Das sperrige Schild „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ bedeutet unter anderem, dass man als Autofahrender keine Radfahrenden überholen darf. Dies soll die Sicherheit für den Zweiradverkehr beispielsweise an Engstellen erhöhen.

Zusatzschilder für Lastenfahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge und Carsharing-Autos

Das Zusatzschild mit dem Symbol eines Lastenfahrrads weist spezielle Parkplätze oder Ladezonen für Transporträder aus. Ein Zusatzschild mit dem Sinnbild eines Elektroautos und dem Zusatz „frei“ kennzeichnet auf der Vorderseite von Parkscheinautomaten das kostenlose Parken für E-Autos. Dieses Symbol gilt auch für Carsharing-Autos. Die Carsharing-Plakette dient der Kennzeichnung der entsprechenden Fahrzeuge in der Frontscheibe.

Änderungen an bestehenden Verkehrsschildern

Das Schild „Altenheim“ wurde seit Mai 2021 durch das Schild „Seniorenheim“ ersetzt. Es gibt auch neue Zusatzzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge und Fahrgemeinschaften, obwohl es in Deutschland noch keine Fahrgemeinschafts-Spuren gibt.

Die neuen Verkehrsschilder und Symbole wurden im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) aufgenommen und sind seit der geänderten Straßenverkehrsordnung (StVO) von April 2020 und November 2021 rechtsgültig. Die Änderungen sollen insbesondere den Radfahrer:innen zugutekommen und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.

Aktuelle Verkehrsschilder in Deutschland: Was bedeuten sie?

Radschnellweg und Ende des Radschnellwegs

Die Verkehrsschilder „Radschnellweg“ und „Ende des Radschnellwegs“ markieren den Anfang und das Ende einer Straße, die ausschließlich für Fahrräder vorgesehen ist. Auf diesem Weg können hohe Fahrgeschwindigkeiten von beispielsweise konstant 20 km/h erreicht werden. Der Radschnellweg ist breit genug, um andere Radfahrer sicher zu überholen, gewährt Vorfahrt an Kreuzungen und Knotenpunkten und ist von Fußgängerwegen und Straßen getrennt.

Beginn einer Fahrradzone und Ende einer Fahrradzone

Die Verkehrsschilder „Beginn einer Fahrradzone“ und „Ende einer Fahrradzone“ markieren den Anfang und das Ende einer Fahrradzone. In solchen Zonen ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je acht Metern vor dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten nicht erlaubt. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, während andere Fahrzeuge nur erlaubt sind, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen dies vorsieht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt für alle erlaubten Fahrzeuge 30 km/h.

Grüner Pfeil für Radfahrer an Ampeln

Der grüne Pfeil an Straßenkreuzungen gilt nun auch für Radfahrer. In Kombination mit dem Zusatz „mit Beschränkung auf den Radverkehr“ dürfen Radfahrer bei roter Ampel rechts abbiegen, vorausgesetzt, sie befinden sich auf einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg.

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Das Verkehrsschild mit dem sperrigen Namen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ bedeutet, dass Autofahrer keine Radfahrer überholen dürfen. Dies soll die Sicherheit für den Zweiradverkehr erhöhen, insbesondere an Engstellen.

Lastenfahrrad-Parkplätze oder Ladezonen

Das Zusatzzeichen mit dem Lastenfahrrad weist spezielle Parkplätze oder Ladezonen für Transporträder aus.

Einfahrt generell untersagt – Elektrokleinstfahrzeuge frei

Wenn die Einfahrt in eine Straße generell untersagt ist, kann ein Zusatzzeichen mit dem neuen Sinnbild und dem Zusatz „frei“ das Befahren mit Elektrokleinstfahrzeugen erlauben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um elektrische Tretroller und Segways.

Fahrgemeinschafts-Spuren

Das Sinnbild einer Fahrgemeinschaft kann auf einem Zusatzzeichen eine Fahrspur kennzeichnen, die nur für Autos freigegeben ist, in denen mindestens drei Personen sitzen. Aktuell gibt es jedoch noch keine Fahrgemeinschafts-Spuren in Deutschland.

Parken für E-Autos und Carsharing-Autos

Das Sinnbild eines Elektroautos und dem Zusatz „frei“ kennzeichnet auf der Vorderseite von Parkscheinautomaten das kostenlose Parken für E-Autos. Dieses Symbol gilt auch für Carsharing-Autos. Die Carsharing-Plakette dient der Kennzeichnung entsprechender Fahrzeuge in der Frontscheibe.

Änderungen bei Altenheim-Schildern

Das 2017 eingeführte Zusatzzeichen „Altenheim“ lautet seit Mai 2021 „Seniorenheim“.

Diese Verkehrsschilder und Symbole wurden mit den Änderungen der Straßenverkehrsordnung im April 2020 und November 2021 in Deutschland eingeführt, um den Bedürfnissen von Radfahrern, Elektrokleinstfahrzeugen und Carsharing-Autos gerecht zu werden.

Die neuen Verkehrsschilder von 2021: Eine Übersicht der Symbole und ihre Bedeutung

Die neuen Verkehrsschilder von 2021: Eine Übersicht der Symbole und ihre Bedeutung

Radschnellweg und Ende des Radschnellwegs:

– Diese Verkehrsschilder markieren den Anfang und das Ende einer Straße, die ausschließlich für Fahrräder vorgesehen ist.
– Auf dem Radschnellweg können hohe Fahrgeschwindigkeiten erreicht werden, wie zum Beispiel konstante 20 km/h.
– Der Weg ist steigungsfrei und breit genug, um andere Radfahrer sicher zu überholen.
– An Kreuzungen und Knotenpunkten haben Radfahrer Vorfahrt.
– Der Radschnellweg ist von Fußgängerwegen und Straßen getrennt.

Beginn einer Fahrradzone und Ende einer Fahrradzone:

– Diese Verkehrsschilder markieren den Anfang und das Ende einer Fahrradzone.
– In einer solchen Zone darf vor Kreuzungen und Einmündungen nicht innerhalb von acht Metern vor dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten geparkt werden.
– Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, andere Fahrzeuge sind nur erlaubt, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen dies vorsieht.
– Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Fahrradzonen beträgt für alle erlaubten Fahrzeuge 30 km/h.

Grüner Pfeil für Radfahrer:

– Der grüne Pfeil an Straßenkreuzungen gilt nun auch für Radfahrer.
– Wenn das Zusatzschild „mit Beschränkung auf den Radverkehr“ vorhanden ist, dürfen Radfahrer bei roter Ampel rechts abbiegen, wenn sie sich auf einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg befinden.

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:

– Dieses neue Schild bedeutet, dass Autofahrer keine Radfahrer überholen dürfen.
– Dies soll die Sicherheit für den Zweiradverkehr an Engstellen erhöhen.

Symbol für Lastenfahrräder:

– Das Zusatzzeichen weist spezielle Parkplätze oder Ladezonen für Transporträder aus.

Zusatzzeichen „frei“ für Elektrokleinstfahrzeuge:

– Wenn die Einfahrt in eine Straße generell untersagt ist, kann ein Zusatzzeichen mit dem neuen Sinnbild und dem Zusatz „frei“ das Befahren mit Elektrokleinstfahrzeugen erlauben.

Sinnbild einer Fahrgemeinschaft:

– Das Sinnbild könnte beispielsweise eine Fahrspur kennzeichnen, die nur für Autos freigegeben ist, in der mindestens drei Personen sitzen.
– Derzeit gibt es jedoch noch keine Fahrgemeinschafts-Spuren in Deutschland.

Zusatzzeichen „Altenheim“ umbenannt in „Seniorenheim“:

– Das bisherige Zusatzzeichen „Altenheim“ wurde seit Mai 2021 in „Seniorenheim“ umbenannt.

Diese neuen Verkehrsschilder und Symbole wurden im Zuge der Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) von April 2020 und November 2021 in Deutschland eingeführt. Sie sollen dazu beitragen, die Sicherheit und den Komfort für Radfahrer zu verbessern.

StVO 2021: Neuerungen bei den Verkehrsschildern und ihre Bedeutung

Radschnellweg und Ende des Radschnellwegs

Die Verkehrsschilder „Radschnellweg“ und „Ende des Radschnellwegs“ dienen zur einheitlichen Markierung von Anfang und Ende einer nur für Fahrräder vorgesehenen Straße, auf der hohe Fahrgeschwindigkeiten, wie zum Beispiel konstant 20 km/h möglich sind. Der Radschnellweg ist breit genug, um andere Radfahrende sicher zu überholen und gewährt ihnen an Kreuzungen und Knotenpunkten Vorfahrt. Zudem ist ein Radschnellweg von Fußgängerwegen und Straßen getrennt.

Beginn einer Fahrradzone und Ende einer Fahrradzone

Die Verkehrsschilder „Beginn einer Fahrradzone“ und „Ende einer Fahrradzone“ markieren Anfang und Ende der Fahrradzone. In einer solchen Zone ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je acht Metern vor dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten nicht erlaubt. Radfahrer:innen dürfen nebeneinander fahren, während andere Fahrzeuge nur erlaubt sind, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen dies vorsieht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Fahrradzonen beträgt für alle erlaubten Fahrzeuge 30 km/h.

Grüner Pfeil für Radfahrende

Der grüne Pfeil an Straßenkreuzungen, der bereits bekannt ist, gilt nun auch für Radfahrende. Neu ist zudem der mögliche Zusatz „mit Beschränkung auf den Radverkehr“. Hier dürfen also nur Radfahrende bei roter Ampel rechts abbiegen, vorausgesetzt, sie tun das von einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg aus.

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Das Verkehrsschild mit dem sperrigen Namen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ bedeutet unter anderem, dass man als Autofahrender keine Radfahrenden überholen darf. Dies soll die Sicherheit für den Zweiradverkehr beispielsweise an Engstellen erhöhen.

Zusatzzeichen für Lastenfahrräder

Das Zusatzzeichen mit dem Symbol eines Lastenfahrrads weist spezielle Parkplätze oder Ladezonen für Transporträder aus.

Zusatzzeichen „frei“ für Elektrokleinstfahrzeuge

Ist die Einfahrt in eine Straße generell untersagt, kann beispielsweise ein Zusatzzeichen mit dem neuen Sinnbild und dem Zusatz „frei“ das Befahren mit Elektrokleinstfahrzeugen erlauben.

Sinnbild einer Fahrgemeinschaft

Das Sinnbild einer Fahrgemeinschaft könnte auf einem Zusatzzeichen beispielsweise eine Fahrspur kennzeichnen, die nur für Autos freigegeben ist, in der mindestens drei Personen sitzen. Aktuell gibt es in Deutschland jedoch keine Fahrgemeinschafts-Spuren.

Zusatzzeichen für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge

Das Sinnbild eines Elektroautos und dem Zusatz „frei“ kennzeichnet auf der Vorderseite von Parkscheinautomaten das kostenlose Parken für E-Autos. Dieses Symbol gilt auch für Carsharing-Autos. Die Carsharing-Plakette dient der Kennzeichnung der entsprechenden Fahrzeuge in der Frontscheibe.

Änderung des Zusatzzeichens „Altenheim“ zu „Seniorenheim“

Das 2017 eingeführte Zusatzzeichen „Altenheim“ lautet seit Mai 2021 „Seniorenheim“.

Diese neuen Verkehrsschilder und Symbole wurden mit den Änderungen der Straßenverkehrsordnung im April 2020 und November 2021 eingeführt, um den Bedürfnissen von Radfahrer:innen, Elektrokleinstfahrzeugen und Carsharing-Autos gerecht zu werden.

Sinnbilder auf den neuen Verkehrsschildern: Was sie aussagen und wo sie verwendet werden

Die neuen Verkehrsschilder in Deutschland verwenden sogenannte Sinnbilder, um Informationen zu vermitteln. Diese Symbole sind auf den Schildern abgebildet und haben eine bestimmte Bedeutung. Hier sind einige Beispiele für Sinnbilder und ihre Verwendung:

1. Radschnellweg: Das Sinnbild für einen Radschnellweg zeigt ein Fahrrad auf einem grünen Hintergrund. Es kennzeichnet Straßen, die speziell für Fahrräder vorgesehen sind und hohe Geschwindigkeiten ermöglichen.

2. Ende des Radschnellwegs: Das Sinnbild für das Ende eines Radschnellwegs zeigt ebenfalls ein Fahrrad, jedoch auf einem weißen Hintergrund mit einem roten Rand. Es markiert das Ende der speziellen Fahrradstraße.

3. Beginn einer Fahrradzone: Das Sinnbild für den Beginn einer Fahrradzone zeigt ein Fahrrad auf einem blauen Hintergrund. Es kennzeichnet Bereiche, in denen besondere Regeln für den Radverkehr gelten.

4. Ende einer Fahrradzone: Das Sinnbild für das Ende einer Fahrradzone ist ähnlich wie das vorherige, jedoch mit einem roten Rand um das blaue Feld.

5. Grüner Pfeil für Radfahrer beim Abbiegen: Dieses neue Schild erlaubt es Radfahrern, bei roter Ampel rechts abzubiegen, wenn sie sich auf einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg befinden.

6. Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen: Dieses Schild verbietet es Autofahrern, Radfahrer zu überholen. Es soll die Sicherheit für den Zweiradverkehr erhöhen.

7. Lastenfahrrad-Parkplätze oder Ladezonen: Das Sinnbild für ein Lastenfahrrad auf einem Zusatzzeichen zeigt spezielle Parkplätze oder Ladezonen für Transporträder an.

8. Zusatzzeichen „frei“ für Elektrokleinstfahrzeuge: Wenn die Einfahrt in eine Straße generell untersagt ist, kann ein Zusatzzeichen mit dem Sinnbild und dem Zusatz „frei“ das Befahren mit Elektrokleinstfahrzeugen erlauben.

9. Fahrgemeinschafts-Spuren: Obwohl es noch keine Fahrgemeinschafts-Spuren in Deutschland gibt, könnte das Sinnbild einer Fahrgemeinschaft auf einem Zusatzzeichen eine Fahrspur kennzeichnen, die nur für Autos freigegeben ist, in denen mindestens drei Personen sitzen müssen.

10. Carsharing-Plakette: Die Carsharing-Plakette dient der Kennzeichnung von Fahrzeugen, die im Rahmen des Carsharings genutzt werden.

Diese neuen Verkehrsschilder und Symbole sollen dazu beitragen, den Verkehr sicherer und effizienter zu gestalten und speziell den Bedürfnissen von Radfahrern, Elektrokleinstfahrzeugen und Carsharing-Autos gerecht zu werden.

Verständnis der neuen Verkehrsschilder von 2021: Eine Zusammenfassung ihrer Bedeutungen

Verständnis der neuen Verkehrsschilder von 2021: Eine Zusammenfassung ihrer Bedeutungen

Radschnellweg und Ende des Radschnellwegs:

– Diese Verkehrsschilder dienen zur einheitlichen Markierung des Anfangs und Endes einer Straße, die ausschließlich für Fahrräder vorgesehen ist.
– Auf dem Radschnellweg sind hohe Fahrgeschwindigkeiten wie konstante 20 km/h möglich.
– Der Weg ist breit genug, um andere Radfahrer sicher zu überholen, und an Kreuzungen und Knotenpunkten haben Radfahrer Vorfahrt.
– Der Radschnellweg ist von Fußgängerwegen und Straßen getrennt.

Beginn einer Fahrradzone und Ende einer Fahrradzone:

– Diese Verkehrsschilder markieren den Anfang und das Ende einer Fahrradzone.
– Wenn in einer solchen Zone ein straßenbegleitender, baulicher Radweg vorhanden ist, ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je acht Metern vor dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten nicht erlaubt.
– Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, und andere Fahrzeuge sind nur erlaubt, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzzeichen vorgesehen ist.
– Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Fahrradzonen beträgt für alle erlaubten Fahrzeuge 30 km/h.

Grüner Pfeil an Straßenkreuzungen:

– Der grüne Pfeil an Straßenkreuzungen war bereits bekannt und galt bisher nur für Autos.
– Mit den neuen Verkehrsschildern gilt diese Regelung nun auch für Radfahrer.
– Neu ist zudem der mögliche Zusatz „mit Beschränkung auf den Radverkehr“, der es Radfahrern erlaubt, bei roter Ampel rechts abzubiegen, vorausgesetzt, sie tun dies von einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg aus.

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:

– Dieses neue Schild bedeutet unter anderem, dass Autofahrer keine Radfahrer überholen dürfen.
– Diese Regelung soll die Sicherheit für den Zweiradverkehr erhöhen, insbesondere an Engstellen.

Lastenfahrrad auf Zusatzzeichen:

– Das Lastenfahrrad-Zusatzzeichen weist auf spezielle Parkplätze oder Ladezonen für Transporträder hin.

Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Elektrokleinstfahrzeugs:

– Wenn die Einfahrt in eine Straße generell untersagt ist, kann ein Zusatzzeichen mit dem Sinnbild und dem Zusatz „frei“ das Befahren mit Elektrokleinstfahrzeugen erlauben.

Zusatzzeichen mit dem Sinnbild einer Fahrgemeinschaft:

– Das Sinnbild einer Fahrgemeinschaft könnte beispielsweise eine Fahrspur kennzeichnen, die nur für Autos freigegeben ist, in denen mindestens drei Personen sitzen.
– Derzeit gibt es jedoch noch keine Fahrgemeinschafts-Spuren in Deutschland.

Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Elektroautos und dem Zusatz „frei“:

– Auf der Vorderseite von Parkscheinautomaten kennzeichnet dieses Zeichen das kostenlose Parken für E-Autos.
– Gleichzeitig gilt dieses Symbol auch für Carsharing-Autos.

Carsharing-Plakette:

– Die Carsharing-Plakette dient zur Kennzeichnung entsprechender Fahrzeuge in der Frontscheibe.

Änderungen an bestehenden Verkehrsschildern:

– Das Zusatzzeichen „Altenheim“ wurde seit Mai 2021 durch das neue Zusatzzeichen „Seniorenheim“ ersetzt.

Zusammenfassend werden die neuen Verkehrsschilder im Jahr 2021 eine bedeutende Rolle bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit spielen. Durch klare Symbole und eindeutige Bedeutungen werden sie dazu beitragen, Unfälle zu reduzieren und das Verkehrsverhalten zu verbessern. Es ist wichtig, dass Fahrer sich mit den neuen Schildern vertraut machen und ihre Bedeutung verstehen, um einen reibungslosen Ablauf im Straßenverkehr zu gewährleisten.