Worauf beim BEM-Gespräch achten: Richtige Themenwahl für Erfolg

In einem BEM-Gespräch geht es darum, was man sagen muss. Dieses Treffen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dient dazu, Probleme zu besprechen und Lösungen zu finden. Mit einer klaren Kommunikation können beide Seiten ihre Perspektiven teilen und eine gemeinsame Basis schaffen. Erfahren Sie hier, was Sie in einem BEM-Gespräch sagen sollten, um konstruktiv und effektiv zu kommunizieren.

Richtige Vorgehensweise beim BEM-Gespräch: Was muss ich sagen?

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer bestimmte Regeln beachtet. Im Rahmen des BEM-Gesprächs sollte der Arbeitnehmer zunächst zum vereinbarten Termin erscheinen. Des Weiteren sollte er im Gespräch nur Themen ansprechen, die unmittelbar mit dem Arbeitsplatz oder der Arbeitstätigkeit in Verbindung stehen.

Es ist keinesfalls ratsam, das Gespräch abzulehnen oder fernzubleiben. Denn dies würde die Möglichkeiten des Arbeitnehmers einschränken, im Kündigungsschutzprozess gegen eine krankheitsbedingte Kündigung vorzugehen und somit auch seine Abfindungschancen verringern. In vielen Fällen scheitern krankheitsbedingte Kündigungen aufgrund eines fehlenden oder fehlerhaft durchgeführten BEM.

Verweigert der Arbeitnehmer das BEM-Gespräch, kann dieser Einwand gegen die Kündigung in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber ist dann nicht mehr zur Durchführung des BEM verpflichtet. Daher sollte sich der Arbeitnehmer im Gespräch lediglich zu arbeitsplatzbezogenen Ursachen für die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes äußern.

Es ist wichtig, dass man nur die Ursachen benennt, für die in der Regel ausschließlich der Arbeitgeber selbst verantwortlich ist. Zum Beispiel kann man Schmerzen beim Sitzen auf ungeeignete Büromöbel zurückführen oder eine hohe Arbeitsbelastung und Lärm am Arbeitsplatz als Ursache für Stress und Belastung angeben. Es sollte jedoch vermieden werden, sich zu Diagnosen, Krankheitsbildern oder Prognosen zu äußern.

Wenn man nach längerer Überlegung keine Ursache für die Erkrankung findet, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängt, sollte man dennoch zum Gespräch erscheinen, sich aber dort zu nichts äußern. Man hat das Recht, nichts zur Erkrankung zu sagen. Durch die Teilnahme am Gespräch kann man jedoch mögliche Fehler des Arbeitgebers in der Vorbereitung zum BEM-Gespräch immer noch vorwerfen.

Falls Sie Fragen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement haben oder eine Kündigung erhalten haben bzw. Ihnen eine droht, können Sie sich an Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck wenden. In einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe. Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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Wichtige Punkte beim BEM-Gespräch: Was darf ich äußern?

Wichtige Punkte beim BEM-Gespräch: Was darf ich äußern?

Regel 1: Erscheinen zum Gespräch

Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer zum vorbereitenden Gespräch, dem BEM-Gespräch, erscheint. Wenn der Arbeitnehmer das Gespräch ablehnt oder fernbleibt, kann dies seine Chancen im Kündigungsschutzprozess verringern und die Abfindungsmöglichkeiten beeinträchtigen. Daher sollte der Arbeitnehmer unbedingt zum Gesprächstermin erscheinen.

Regel 2: Nur über arbeitsplatzbezogene Themen sprechen

Im BEM-Gespräch sollte sich der Arbeitnehmer nur zu Themen äußern, die unmittelbar mit dem Arbeitsplatz oder der Arbeitstätigkeit verbunden sind. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer sich auf Ursachen aus der Sphäre des Arbeitgebers konzentriert, für die dieser selbst verantwortlich ist. Beispiele dafür könnten sein: ergonomische Probleme mit den Büromöbeln, hohe Arbeitsbelastung oder Lärm am Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer sollte jedoch keine Diagnosen, Krankheitsbilder oder Prognosen nennen.

Keine Ursache gefunden? Trotzdem zum Gespräch gehen!

Wenn der Arbeitnehmer nach längerer Überlegung keine Ursache für seine Erkrankung findet, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängt, sollte er dennoch zum BEM-Gespräch erscheinen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer sich dazu entscheiden, nichts zu seiner Erkrankung zu sagen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer trotzdem zum Gespräch geht, um mögliche Fehler des Arbeitgebers in der Vorbereitung des BEM-Gesprächs vorwerfen zu können. Wenn der Arbeitnehmer dem Gespräch fernbleibt, verliert er diese Möglichkeit.

Diese wichtigen Punkte sollten Arbeitnehmer beim BEM-Gespräch beachten, um ihre Rechte im Kündigungsschutzprozess zu wahren und ihre Abfindungschancen nicht zu beeinträchtigen.

Tipps für das BEM-Gespräch: Was sollte ich sagen und was nicht?

Tipps für das BEM-Gespräch: Was sollte ich sagen und was nicht?

Was sollte ich sagen?

– Im BEM-Gespräch sollten Sie sich nur zu arbeitsplatzbezogenen Ursachen für die Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes äußern.
– Benennen Sie beispielsweise, wenn Büromöbel Schmerzen verursachen oder eine hohe Arbeitsbelastung zu Stress führt.
– Geben Sie an, dass diese Ursachen sich negativ auf Ihren Gesundheitszustand ausgewirkt haben.

Was sollte ich nicht sagen?

– Vermeiden Sie Aussagen zu Diagnosen, Krankheitsbildern und Prognosen.
– Wenn Sie keine Ursache für Ihre Erkrankung finden, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängt, müssen Sie dies nicht im Gespräch erwähnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, nichts zu seiner Erkrankung zu sagen. Dennoch empfiehlt es sich trotzdem zum Gespräch zu erscheinen, um eventuelle Fehler des Arbeitgebers in der Vorbereitung des BEM-Gesprächs vorwerfen zu können.

BEM-Gespräch: Welche Themen sind erlaubt, welche nicht?

Im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer sich während des BEM-Gesprächs korrekt verhält. Es gibt bestimmte Themen, zu denen er sich äußern darf, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Gleichzeitig gibt es aber auch Themen, zu denen er besser schweigt.

Erlaubte Themen im BEM-Gespräch:

– Ursachen für die Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die mit dem Arbeitsplatz oder der Arbeitstätigkeit zusammenhängen.
– Arbeitsbedingungen, die zu Schmerzen oder Stress führen.
– Büromöbel oder andere Ausstattung am Arbeitsplatz, die Beschwerden verursachen.

Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer sich nur zu den Ursachen äußert und keine weiteren Informationen wie Diagnosen oder Krankheitsbilder preisgibt. Es reicht aus, darauf hinzuweisen, dass diese Ursachen sich negativ auf den Gesundheitszustand ausgewirkt haben.

Nicht erlaubte Themen im BEM-Gespräch:

– Diagnosen und Krankheitsbilder.
– Prognosen zur weiteren Entwicklung der Erkrankung.

Es ist ratsam, sich zu diesen Themen nicht zu äußern. Falls der Arbeitnehmer nach längerer Überlegung keine Ursache für seine Erkrankung findet, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängt, sollte er dennoch zum Gespräch erscheinen und dort nichts sagen. Dadurch behält er das Recht, etwaige Fehler des Arbeitgebers in der Vorbereitung des BEM-Gesprächs anzuführen.

Wenn Sie Fragen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement haben, eine Kündigung erhalten haben oder Ihnen eine droht, können Sie sich an Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck wenden. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Arbeitgeber will kündigen: Wie verhalte ich mich beim BEM-Gespräch richtig?

Regeln für das BEM-Gespräch

Bevor ein Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen kann, muss er ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Dabei ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer einige Regeln beachtet. Erstens sollte der Arbeitnehmer zum vereinbarten Gesprächstermin erscheinen und zweitens nur über Themen sprechen, die unmittelbar mit dem Arbeitsplatz oder der Arbeitstätigkeit verbunden sind. Das Gespräch zu verweigern oder fernzubleiben ist nicht ratsam, da dies die Möglichkeiten des Arbeitnehmers einschränkt, im Kündigungsschutzprozess gegen die krankheitsbedingte Kündigung vorzugehen und seine Abfindungschancen verringert.

Richtige Äußerungen beim BEM-Gespräch

Im BEM-Gespräch sollte sich der Arbeitnehmer nur zu arbeitsplatzbezogenen Ursachen für die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes äußern. Beispielsweise kann er Schmerzen beim Sitzen aufgrund ungeeigneter Büromöbel oder eine hohe Arbeitsbelastung ansprechen, die zu Stress und Belastung führt. Wichtig ist jedoch, dass er sich nur zu den Ursachen äußert und keine Diagnosen, Krankheitsbilder oder Prognosen nennt.

Keine Ursache gefunden?

Falls der Arbeitnehmer trotz längerer Überlegung keine Ursache für seine Erkrankung findet, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängt, sollte er dennoch zum BEM-Gespräch erscheinen und sich dort zu nichts äußern. Obwohl es menschlich unangenehm sein kann, hat der Arbeitnehmer das Recht, nichts zu seiner Erkrankung zu sagen. Durch die Teilnahme am Gespräch behält er jedoch die Möglichkeit, etwaige Fehler des Arbeitgebers in der Vorbereitung des BEM-Gesprächs anzuführen. Wenn der Arbeitnehmer dem Gespräch fernbleibt, kann er solche Fehler nicht mehr vorwerfen.

Wenn Sie Fragen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement haben oder eine Kündigung erhalten haben bzw. Ihnen eine droht, können Sie sich an Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck wenden. In einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Krankheitsbedingte Kündigung abwehren: Die Bedeutung des BEM-Gesprächs

Krankheitsbedingte Kündigung abwehren: Die Bedeutung des BEM-Gesprächs

Wenn ein Arbeitgeber aufgrund einer Krankheit kündigen möchte, ist es erforderlich, dass zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt wird. Dies beinhaltet ein vorbereitendes Gespräch mit dem Arbeitnehmer, das als „BEM-Gespräch“ bezeichnet wird. Doch worauf muss der Arbeitnehmer bei diesem Gespräch achten? Zu welchen Themen darf er sich äußern, ohne Nachteile befürchten zu müssen? Was passiert, wenn man zum Gespräch geht, aber jede Äußerung ablehnt?

Regelungen beim BEM-Gespräch

Es gibt zwei Regeln, an die sich der Arbeitnehmer beim BEM-Gespräch halten muss: Erstens muss er zum vereinbarten Termin erscheinen und zweitens darf er im Gespräch nur über Themen sprechen, die unmittelbar mit dem Arbeitsplatz oder der Arbeitstätigkeit verbunden sind. Es ist keinesfalls erlaubt, das Gespräch abzulehnen oder fernzubleiben. Denn dies würde die Möglichkeiten des Arbeitnehmers einschränken, im Kündigungsschutzprozess gegen die krankheitsbedingte Kündigung vorzugehen und somit seine Abfindungschancen verringern.

Tatsächlich scheitern die meisten krankheitsbedingten Kündigungen in einem Prozess aufgrund eines fehlenden oder fehlerhaft durchgeführten BEM. Wenn der Arbeitnehmer das BEM-Gespräch verweigert, ist dieser Einwand gegen die Kündigung in der Regel nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber ist nämlich nicht mehr verpflichtet, das BEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer das Gespräch ablehnt.

Themen beim BEM-Gespräch

Der Arbeitnehmer sollte sich im Gespräch nur zu arbeitsplatzbezogenen Ursachen für die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes äußern. Es geht also nur um Ursachen, für die regelmäßig nur der Arbeitgeber selbst verantwortlich ist. Wenn beispielsweise die Büromöbel so gestaltet sind, dass man Schmerzen beim Sitzen hat, sollte man dies benennen. Gleiches gilt, wenn eine hohe Arbeitsbelastung oder Lärm am Arbeitsplatz zu Stress und Belastung führen. Hierbei ist es wichtig, sich nur zu den Ursachen zu äußern und nicht mehr zu sagen, als dass sie sich negativ auf den Gesundheitszustand ausgewirkt haben.

Was aber tun, wenn man nach längerer Überlegung keine Ursache für seine Erkrankung findet, die mit dem Arbeitsplatz zusammenhängt? In diesem Fall sollte man dennoch unbedingt zum Gespräch erscheinen und sich dort jedoch zu nichts äußern. Obwohl es menschlich vielleicht unangenehm sein kann, hat der Arbeitnehmer das Recht dazu, nichts über seine Erkrankung preiszugeben. Warum sollte man dann trotzdem zum Gespräch gehen? Das liegt daran, dass man dem Arbeitgeber immer noch etwaige Fehler in der Vorbereitung des BEM-Gesprächs vorwerfen kann. Wenn der Arbeitnehmer dem Gespräch fernbleibt, könnte er solche Fehler dem Arbeitgeber nicht mehr vorwerfen.

Haben Sie Fragen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement? Haben Sie eine Kündigung erhalten oder droht Ihnen eine? Benötigen Sie Informationen zur Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Höhe der Abfindung. Alexander Bredereck vertritt seit über 23 Jahren bundesweit Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage. Bleiben Sie mit unserem wöchentlichen Newsletter rund um das Thema Recht auf dem Laufenden!

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein BEM-Gespräch eine wichtige Gelegenheit für Arbeitnehmer ist, ihre Bedürfnisse und Anliegen im Zusammenhang mit Gesundheit und Arbeitssituation zu äußern. Es ist wichtig, sich gut vorzubereiten, um die eigenen Anliegen klar und präzise zu kommunizieren. Mit einer offenen und konstruktiven Haltung kann das BEM-Gespräch dazu beitragen, mögliche Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu finden, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.