Verkehrszeichen Parken: Zusatzzeichen und ihre Bedeutung. In diesem Artikel werden die verschiedenen Zusatzzeichen, die in Verbindung mit Verkehrsschildern zum Thema Parken verwendet werden, erklärt. Erfahren Sie, was sie bedeuten und wie sie zu beachten sind.
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Die Bedeutung der Zusatzzeichen bei Verkehrsschildern zum Parken
Allgemeine Zusatzzeichen
– Hinweise auf Gefahren, Richtungsangaben, Längen- und Entfernungsangaben sowie sonstige Hinweise.
– Bekanntes Beispiel: Anzeige des Verlaufs einer Vorfahrtstraße unter den Verkehrsschildern „Vorfahrtstraße“ Nr. 306 und „Vorfahrt gewähren“ Nr. 205.
„Frei“ Zusatzzeichen
– Verkehrszusatzzeichen, die das Wort „frei“ enthalten.
– Werden verwendet, um Fahrbahnen oder Parkplätze für bestimmte Fahrzeugtypen freizugeben.
– Bekanntes Beispiel: „Anlieger frei“ Zusatzzeichen unter dem Verkehrsschild Nr. 250 „Durchfahrt verboten“.
Beschränkende Zusatzzeichen
– Verkehrszusatzzeichen, die zeitliche Beschränkungen sowie Beschränkungen für Personengruppen, Fahrzeugtypen und örtliche Gegebenheiten angeben.
– Bekanntes Beispiel: Hinweis „Streugut“ an Streugut-Behältern an Straßen mit starkem Gefälle.
Besondere Zusatzzeichen für Parkschilder
– Geben zusätzliche Informationen bezüglich Ausnahmen, Beschränkungen oder sonstige Hinweise.
– Häufige Zusatzzeichen sind Zeitangaben oder Beschränkungen wie Parkscheinpflicht oder Nutzung von Parkscheiben.
Parkerlaubnis
– Kann auf eine bestimmte Dauer, Fahrzeugart und bestimmte Verkehrsteilnehmer beschränkt werden.
– Häufige Kombinationen sind Parkschilder 314 und 315 mit Zusatzzeichen wie Parkscheibe, Uhrzeit oder Bewohnerparkausweis.
Zusatzzeichen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen
– Können zu Fehldeutungen führen.
– Tempolimits können Zusatzschilder mit zeitlichen Beschränkungen oder Beschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen haben.
– Missachtung solcher Zusatzzeichen führt zu Bußgeldern gemäß Bußgeldkatalog.
Kurvenzeichen und Zusatzzeichen bei Witterungsverhältnissen
– Kurvenzeichen unter einem Tempolimit weisen auf Gefahrenstellen durch scharfe Kurven hin.
– Zusatzzeichen wie Schneeflocke oder Nässe können zu Missverständnissen führen.
– Schneeflocke gilt grundsätzlich, da winterliche Straßenverhältnisse auftreten können. Bei Nässe muss die Straße mit einem Wasserfilm überzogen sein.
Genau Vorgaben für Verkehrszusatzzeichen
– Weiße Grundfarbe mit schwarzem Rand, schwarze Symbole, Zeichen und Aufschriften.
– Verkehrszusatzzeichen befinden sich unter dem Verkehrszeichen und gelten nur für das darüberliegende Verkehrsschild.
– Das Zusatzzeichen muss inhaltlich klar, eindeutig und frei von Widersprüchen sein.
Welche Bedeutung haben die Zusatzzeichen unter den Parkschildern?
Die Zusatzzeichen unter den Parkschildern geben zusätzliche Informationen über Beschränkungen und Ausnahmen beim Parken. Sie können den räumlichen und/oder zeitlichen Geltungsbereich definieren oder auf bestimmte Beschränkungen hinweisen.
Zeitangaben
Unter den Parkschildern sind häufig Zusatzzeichen mit Zeitangaben zu finden. Diese geben an, zu welchen Zeiten das Parken erlaubt ist. Beispiele dafür sind „Parken nur mit Parkschein“ (ZZ 1052-33) oder „Parkscheibe erforderlich“ (ZZ 1040-32).
Beschränkungen für Fahrzeugtypen
Bei Parkplatzschildern sind auch Beschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen üblich. Durch das Zusatzzeichen 1048-10 wird die Parkerlaubnis zum Beispiel auf Pkw begrenzt, während Busse, Lkw und Motorräder hier nicht parken dürfen.
Weitere Beschränkungen und Ausnahmen
Die Zusatzzeichen unter den Parkschildern können auch auf sonstige Beschränkungen und Ausnahmen hinweisen. Sie können zum Beispiel anzeigen, dass das Parken nur für Anwohner mit einem speziellen Bewohnerparkausweis gestattet ist.
Es ist wichtig, die Bedeutung der Zusatzzeichen unter den Parkschildern richtig zu interpretieren, um Bußgelder wegen Falschparkens zu vermeiden. Bei Unsicherheit sollte man lieber nicht dort parken.
Verkehrszeichen für das Parken: Was bedeuten die Zusatzzeichen?
Allgemeine Zusatzzeichen
– Hinweise auf Gefahren, Richtungsangaben, Längen- und Entfernungsangaben sowie sonstige Hinweise
– Bekanntes Beispiel: Verlaufsangabe einer Vorfahrtstraße unter den Verkehrsschildern „Vorfahrtstraße“ Nr. 306 und „Vorfahrt gewähren“ Nr. 205
„Frei“ Zusatzzeichen
– Verkehrszusatzzeichen, bei denen das Wort „frei“ vorkommt
– Werden verwendet, um Fahrbahnen oder Parkplätze für bestimmte Fahrzeugtypen freizugeben
– Bekanntes Beispiel: „Anlieger frei“ Zusatzschild unter dem Verkehrsschild Nr. 250 „Durchfahrt verboten“, Anlieger dürfen die Straße dennoch benutzen
Beschränkende Zusatzzeichen
– Verkehrszusatzzeichen mit Angaben über zeitliche Beschränkungen, Beschränkungen für Personengruppen, Fahrzeugtypen und örtliche Gegebenheiten
– Besondere Zusatzzeichen geben zusätzliche Informationen bezüglich Ausnahmen, Beschränkungen oder sonstigen Hinweisen
– Typisches Beispiel: Hinweis „Streugut“ an Streugut-Behältern an Straßen mit starkem Gefälle
Zusatzzeichen für Parkschilder
– Definieren räumlichen und/oder zeitlichen Geltungsbereich oder weisen auf sonstige Beschränkungen und Ausnahmen hin
– Häufige Kombinationen: Parkschilder 314 und 315 mit Zusatzzeichen wie Parkscheibe, Uhrzeit oder Bewohnerparkausweis
Beispiel für eine Fehlinterpretation
– Viele lesen Zusatzzeichen fälschlicherweise von oben nach unten und beziehen sie aufeinander
– Klare Interpretation ist wichtig, um Knöllchen wegen Falschparkens zu vermeiden
Zusatzzeichen für Halte- und Parkverbot
– Verkehrsschilder Nr. 283 und 286 gelten nur für die Fahrbahn, nicht für Sonderwege oder Seitenstreifen
– Durch das Zusatzzeichen Verbot für Seitenstreifen (ZZ 1052-37) kann das Halte- oder Parkverbot auch auf den Seitenstreifen ausgedehnt werden
Zusatzzeichen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen
– Fehldeutungen können durch falsche Interpretation der Symbole entstehen
– Tempolimits können Zusatzschilder mit Hinweis auf zeitliche Beschränkungen oder bestimmte Fahrzeugtypen haben
– Missachtung solcher Zusatzzeichen führt zur Ahndung gemäß Bußgeldkatalog
Weitere Informationen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen
– Kurvenzeichen unter einem Tempolimit sind Gefahrenzeichen und keine Zusatzzeichen
– Bei Zusatzschildern Schneeflocke gilt das Tempolimit grundsätzlich, bei Nässe nur bei Überzug der Straße mit Wasserfilm
– Zusatzzeichen Lkw unter Tempolimit gilt nur für Lkw, Zusatzzeichen mit Zeitangabe beschränkt Tempolimit für andere Verkehrsteilnehmer
Vorgaben für Verkehrszusatzzeichen
– Weißen Grund mit schwarzem Rand, Symbole, Zeichen und Aufschriften in Schwarz
– Unterhalb des Verkehrszeichens angebracht, gilt nur für das darüber befindliche Verkehrsschild
– Inhaltlich klar, eindeutig und frei von Widersprüchen sein
Unklare Regelungen durch Zusatzzeichen
– In manchen Fällen sind die Regelungen durch Zusatzzeichen nicht immer eindeutig
– Beispiel: Klage gegen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Zusatzzeichen „Schneeflocke“ unter dem Tempolimit-Schild
Die verschiedenen Zusatzzeichen unter den Parkschildern und ihre Bedeutung
Allgemeine Zusatzzeichen:
– Hinweise auf Gefahren, Richtungsangaben, Längen- und Entfernungsangaben sowie sonstige Hinweise
– Bekanntes Beispiel: Verlauf einer Vorfahrtstraße unter den Verkehrsschildern „Vorfahrtstraße“ Nr. 306 und „Vorfahrt gewähren“ Nr. 205
„Frei“ Zusatzzeichen:
– Freigabe von Fahrbahnen oder Parkplätzen für Fahrzeuge eines bestimmten Typs
– Bekanntes Beispiel: „Anlieger frei“ (unter dem Verkehrsschild Nr. 250 „Durchfahrt verboten“), Anlieger dürfen die Straße dennoch benutzen
Beschränkende Zusatzzeichen:
– Angaben über zeitliche Beschränkungen sowie Beschränkungen für Personengruppen, Fahrzeugtypen und örtliche Gegebenheiten
– Besondere Zusatzzeichen geben zusätzliche Informationen bezüglich Ausnahmen, Beschränkungen oder sonstige Informationen
– Beispiel: Hinweis „Streugut“ an Streugut-Behältern an Straßen mit starkem Gefälle
Zusatzzeichen für Parkschilder:
– Definieren räumlichen und/oder zeitlichen Geltungsbereich oder weisen auf sonstige Beschränkungen und Ausnahmen hin
– Häufige Kombinationen sind Parkscheibe, Uhrzeit oder Bewohnerparkausweis mit den Parkschildern 314 und 315
– Jedes Zusatzzeichen bezieht sich ausschließlich auf das blaue Parkschild
Zusatzzeichen für Parkplatzschilder:
– Häufige Beschränkungen für Fahrzeugtypen
– Beispiel: Zusatzzeichen 1048-10 begrenzt die Parkerlaubnis auf Pkw, Busse, Lkw und Motorräder dürfen hier nicht parken
Zusatzzeichen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen:
– Zusatzschilder können Hinweise auf zeitliche Beschränkungen oder Beschränkung des Tempolimits auf bestimmte Fahrzeugtypen enthalten
– Beispiel: Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatzschild Lkw (ZZ Nr. 1048-12) an Gefällstrecken
Formvorschriften für Verkehrszusatzzeichen:
– Weiße Grundfarbe mit schwarzem Rand, Symbole, Zeichen und Aufschriften in Schwarz
– Das Zusatzzeichen ist unter dem Verkehrszeichen angebracht
– Bei mehreren Verkehrszeichen gilt das Zusatzzeichen nur für das direkt darüber befindliche Verkehrsschild
– Inhaltlich klar, eindeutig und frei von Widersprüchen
Fazit:
Die verschiedenen Zusatzzeichen unter den Parkschildern dienen dazu, räumliche und zeitliche Beschränkungen sowie sonstige Informationen zu kommunizieren. Es ist wichtig, die Bedeutung der Zusatzzeichen korrekt zu verstehen, um Bußgelder oder andere Konsequenzen zu vermeiden.
Verkehrszeichen für das Parken richtig interpretieren: Was bedeuten die Zusatzzeichen?
Allgemeine Zusatzzeichen
– Hinweise auf Gefahren, Richtungsangaben, Längen- und Entfernungsangaben sowie sonstige Hinweise
– Bekanntes Beispiel: Verlauf einer Vorfahrtstraße unter den Verkehrsschildern „Vorfahrtstraße“ Nr. 306 und „Vorfahrt gewähren“ Nr. 205
„Frei“ Zusatzzeichen
– Freigabe von Fahrbahnen oder Parkplätzen für Fahrzeuge eines bestimmten Typs
– Bekanntes Beispiel: „Anlieger frei“ unter dem Verkehrsschild Nr. 250 „Durchfahrt verboten“, Anlieger dürfen die Straße dennoch benutzen
Beschränkende Zusatzzeichen
– Angaben über zeitliche Beschränkungen sowie Beschränkungen für Personengruppen, Fahrzeugtypen und örtliche Gegebenheiten
– Besondere Zusatzzeichen geben zusätzliche Informationen bezüglich Ausnahmen, Beschränkungen oder sonstige Informationen
– Beispiel: Hinweis „Streugut“ an Streugut-Behältern an Straßen mit starkem Gefälle
Zusatzzeichen für Parkschilder
– Definieren räumlichen und/oder zeitlichen Geltungsbereich oder weisen auf Beschränkungen und Ausnahmen hin
– Häufige Kombination mit Parkscheibe, Uhrzeit oder Bewohnerparkausweis
– Beispiel: Parkschilder 314 und 315 mit Zusatzzeichen wie „Parken nur mit Parkschein“ (ZZ 1052-33) oder „Parkscheibe“ (ZZ 1040-32)
Zusatzzeichen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen
– Häufige Fehldeutungen durch falsche Interpretation der Symbole
– Tempolimits können Zusatzschilder mit Hinweis auf zeitliche Beschränkung oder Fahrzeugtyp haben
– Beispiel: Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Zusatzschild Lkw (ZZ Nr. 1048-12) an Gefällstrecken
Genauere Vorgaben für Verkehrszusatzzeichen
– Weiße Grundfarbe mit schwarzem Rand, Symbole, Zeichen und Aufschriften sind schwarz
– Unter dem Verkehrszeichen angebracht, gilt nur für das Verkehrsschild darüber
– Inhaltlich klar, eindeutig und frei von Widersprüchen sein
Unklare Regelungen und Fehlinterpretationen
– Zusatzzeichen wie „Schneeflocke“ werden oft falsch verstanden, gelten jedoch grundsätzlich unabhängig von den Straßenverhältnissen
– Zusatzzeichen bei Nässe gelten tatsächlich nur bei Überzug der Straße mit einem Wasserfilm
– Kombination von Zusatzzeichen kann verschiedene Bedeutungen haben, z.B. generelles Tempolimit für Lkw und beschränktes Tempolimit für andere Verkehrsteilnehmer
Es ist wichtig, die Zusatzzeichen korrekt zu interpretieren, um Bußgelder und andere Konsequenzen zu vermeiden.
Die Bedeutung der Zusatzzeichen unter den Parkschildern verstehen
Unter den Parkschildern, wie zum Beispiel dem Verkehrsschild Nr. 314 für einen Parkplatz oder dem Verkehrsschild Nr. 315 für das Parken auf Gehwegen, befinden sich häufig Zusatzzeichen mit Zeitangaben oder Beschränkungen. Diese Zusatzzeichen erweitern entweder den zeitlichen Geltungsbereich oder geben weitere Beschränkungen an.
Zeitliche Beschränkungen
Ein gängiges Zusatzzeichen ist zum Beispiel das „Parken nur mit Parkschein“ (ZZ 1052-33) oder „Parkscheibe“ (ZZ 1040-32). Diese Zusatzzeichen geben an, dass das Parken nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist und eine Parkscheibe oder ein Parkschein erforderlich ist. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung des zeitlichen Geltungsbereichs.
Beschränkungen für Fahrzeugtypen
Bei Parkplatzschildern sind auch häufig Beschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen angegeben. Ein Beispiel dafür ist das Zusatzzeichen 1048-10, welches die Parkerlaubnis auf Pkw beschränkt. Busse, Lkw und Motorräder dürfen in diesem Fall nicht parken. Diese Zusatzzeichen geben also spezifische Einschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen an.
Es ist wichtig, diese Zusatzzeichen unter den Parkschildern richtig zu interpretieren, da sie bindend sind und bei Nichtbeachtung ein Bußgeld droht.
Zusatzzeichen für das Parken haben eine wichtige Bedeutung im Straßenverkehr. Sie informieren über spezifische Regelungen und Einschränkungen beim Parken. Daher ist es essentiell, diese Verkehrszeichen zu verstehen und zu beachten, um Bußgelder und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.